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ALG2 und gesetzliche Betreuung

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Gast

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Hallo.
Bin gerade echt verzweifelt. Mein Freund und ich sind Ende letzten Jahres umgezogen und leben seitdem als BG zusammen. Bei ihm ist ALG2 nur vorläufig bewilligt, da noch geprüft werden soll ob er nicht Grundsicherung beantragen muss.
Er hat hier vor Ort auch wieder eine gesetzl. Betreuung zwecks Schulden.
Nun ist es so, dass er jetzt auch weiterhin Kindergeld bekommt. Heute kam auch der Änderungsbescheid vom JC, dass das Kindergeld angerechnet wird.
Sprich ich bekomme nun 353,- € Regelleistung und er 169,- € und das Kindergeld in Höhe von 184,- € kommt so gegen Monatsmitte, sodass wir auf die 706,- € Regelbedarf kommen, der uns zusteht und den wir bisher auch immer bekamen.

Nun das Problem... Seine Betreuerin. Hatte von Anfang an kein gutes Gefühl und Sorge, dass ich finanzielle Einbußen und Verantwortung aufgedrückt bekomme und leider scheint es genauso zu kommen.

Wir haben beide ein Konto bei der Sparkasse. Die 706,- € kamen bisher insgesamt auf mein Konto, ich bin auch die Antragsstellerin und trage die ganzen Fixkosten.

Nun hat seine Betreuerin aber seine Kontokarte "einbehalten" und jetzt ab Mai gehen nur noch 353,- € auf mein Konto, sprich mein Anteil.
Sein Anteil, also die 169,- € und später das Kindergeld gehen nun auf sein Konto, über welches er ja gar nicht verfügen kann, da die Betreuerin es einfach einbehält!
Wir haben sie angerufen und gefragt was das soll, wie sie sich das vorstellt. Nun soll er morgen vorbei kommen und sich einen Scheck von 120,- € abholen.

Das ist nicht ihr Ernst oder? Uns stehen 706,- € zum 1. des Monats zum Lebensunterhalt zur Verfügung, wir sind ja beide Leistungsempfänger, das ist gesetzlich doch so festgelegt! Sie kann doch nicht einfach beschließen, dass uns sein kompletten Anteil "entzogen" wird und er sich ein bisschen "Taschengeld" abholen soll, wofür ich von meinem Anteil auch noch die Fahrtkosten tragen darf.
Bin echt sauer. 706,- € sind schon das Existenzminimum für eine BG und ich bezahle nicht wenig an Versicherungen, Strom, Gas etc. für uns beide. Wir brauchen das Geld und zwar pünktlich in der vollen Höhe die uns zum leben zustehen, wie jeder andere Mittellose auch.

Ich kann nicht von meinen 353,- € und seinem lumpigen 120,- € unsere Fixkosten tragen und 2 Personen von dem Rest, der dann bleibt einen ganzen Monat ernähren. Das funktionierte mit den 706,- € schon gerade so und nun fehlen "mal eben" noch über 230,- €? Das geht doch nicht.
Diese Verantwortung, zusehen wie ich uns meinem Regelsatz durchbringe und die Rechnungen begleiche kann und will ich nicht tragen, ihm steht ja als Leistungsbezieher der selbe Anteil in unserer BG zu, wie mir. Sie kann doch nicht von uns erwarten, dass wir darauf einfach so verzichten können und mit dem Geld, was nur für 1 Person ist jetzt 2 Personen durchbringen muss, weil sein Anteil in unserer "BG-Kasse" fehlt.

Das kann ich nicht. Das möchte ich auch nicht. Habe selbst psychische Probleme und diese Verantwortung und den Druck kann ich mir nicht aufhalsen, aber für sie ist das wohl selbstverständlich.

Uns steht das Geld doch zu oder? In dem Bescheid, der heute im Kasten war steht ja nach wie vor, dass wir eine BG sind und uns die 706,- € Regelleistung zustehen, nur dass ab Mai eben sein Kindergeld angerechnet wird.

Wie verhalten wir uns nun um das Geld zu bekommen, was uns zusteht und welches wir auch dringlichst brauchen.

Kann ja nicht sein, dass ich meinen Freund vor die Tür setzen muss, weil ich von meinem bisschen Geld nicht die Unkosten und Ernährung für 2 Personen decken kann.
 
Hat dein freund probleme mit geld? Wenn ja dann ist es oft so das betreuer das geld regeln und immer häppchen weise geld geben, so das er damit gut über die runden kommt. Natürlich gibs oft fälle wo die betreuer das gerne mal ausnutzen. Da muss man schaun wenn die betreuer einfach sein geld einteilen und ihm immer was geben ist es doch ok. Warum tut ihr das geld auch zusammen legen? Mein freund bekommt auch alg 2 und ich auch. Wir wohnen zwar nicht zusammen aber er ist immer bei mir, und haben dementsprächend auch mehr ausgaben. Er gibt mir immer was dazu, wenn wir was zusammen verbrauchen also die hälfte. Wenn er was selbst sich kauft von seinem geld, genauso wie bei mir.

Erst mal müsst ihr mit seiner betreuerin reden, waurm sie das geld einteilt und ob noch mehr geld bekommt, also sozusagen immer wieder etwas. Den es kann auch ganz gut sein, wenn sie das so regelt für ihn. Und warum du strom usw alleine zahlen must, verstehe ich auch nicht so ganz, ihr wohnt beide in eine gemeinsame wohnung, da zahlt man doch zusammen strom? Und er kann doch selbst für seine fahrtkosten aufkommen. Und macht ihm das nichts aus, hat er mal mit der betreuerin geredet, das ihm das geld nicht reicht? Verstehe da so einiges nicht...Sorry.

Lg Seele28
 
Wenn Du selbst auch psychische Probleme hast, dann kannst Du mal zum sozialpsychiatrischen Dienst gehen, die können Dich dort womöglich zu diesem Problem beraten und Dich auch sonst unterstützen.
Wenn Dein Freund einen gesetzlichen Betreuer hat und auch Schulden, dann wird sie ihm das Geld sicher einteilen, dafür wird es wohl Gründe haben, so ohne weiteres bekommt man ja keinen gesetzlichen Betreuer.
 
Die Frage ist nur wie sollen wir Strom etc. und die Fahrtkosten aufteilen, wenn nur MEIN BG-Anteil vom JC auf's Konto kommt und sein Geld auf das Konto auf das wir keinen Zugriff haben, da es die Betreuerin einbehält?
Ich meine allein an Fixkosten, die ich pünktlich am 01. zu zahlen habe gehen schon über 100,- € weg und das schmerzt, wenn plötzlich nur noch 353,- € am 31. des Vormonates auf's Konto eingehen, klar kriege ich dann Angstschweiß auf die Stirn, wie ich uns da noch den ganzen Monat von "durchfüttern" soll.
Da kommen wir mit den 706,- €, die uns gesetzlich zustehen gerade so über die Runden. Fakt ist, das Geld brauchen wir und laut Bescheid ist das ja auch der Lebensunterhalt der uns als Leistungsberechtigte zusteht. Wenn das Geld aufgeteilt wird. Ok. Lasse ich mir noch gefallen. Aber sie darf nicht einfach 150, 200, € etc. einbehalten, dann rutschen wir menschenunwürdige Lebensumstände, denn die 706,- € sind ja schon das absolute Minimum für eine BG, weil mehr als nötigt gibt der Staat ja auch nicht. ;-)
Und das kann nicht sein das eine Dritte uns da das Geld einfach "kürzt" wie selbstverständlich und ungefragt. Darum geht es mir ja. Zählt ja auch nicht zum Vermögen das ist ja nun mal auch Fakt. Und wir kommen hinten wie vorne nicht hin, da das Geld sowieso schon knapp ist.

Verstehe generell nicht was das soll, weil mein Freund letztens noch unterschreiben "sollte", dass sie die sozusagen Vollmacht über die "Vermögensverwaltung" abtritt, da die Schulden auch schon fast beglichen ist und ich überweise da selbst auch noch jeden Monat 50,- € - Raten für ihn (noch bis Juni, dann ist auch das fertig). Bin da echt etwas geschockt nachdem diese Info rein rasselte.
 
Wenn Dein Freund einen gesetzlichen Betreuer hat und auch Schulden, dann wird sie ihm das Geld sicher einteilen, dafür wird es wohl Gründe haben, so ohne weiteres bekommt man ja keinen gesetzlichen Betreuer.
Würde ich unter anderem anhand der Zahlen so nicht bestätigen können, auch Fall bezogen nicht. Es ist einfach zu sagen: "Alles hat seine Ordnung", ohne jemals Rechtsnormen in Frage zu stellen.

Die Frage ist nur wie sollen wir Strom etc. und die Fahrtkosten aufteilen, wenn nur MEIN BG-Anteil vom JC auf's Konto kommt und sein Geld auf das Konto auf das wir keinen Zugriff haben, da es die Betreuerin einbehält?
Ich meine allein an Fixkosten, die ich pünktlich am 01. zu zahlen habe gehen schon über 100,- € weg und das schmerzt, wenn plötzlich nur noch 353,- € am 31. des Vormonates auf's Konto eingehen, klar kriege ich dann Angstschweiß auf die Stirn, wie ich uns da noch den ganzen Monat von "durchfüttern" soll.
Da kommen wir mit den 706,- €, die uns gesetzlich zustehen gerade so über die Runden. Fakt ist, das Geld brauchen wir und laut Bescheid ist das ja auch der Lebensunterhalt der uns als Leistungsberechtigte zusteht
Weiß nicht, ob`s schon kam, aber geht natürlich nur übers Betreuungsgericht (Aussetzung d. Betreuung, Betreuerwechsel z. B.) - Existenzminimum steht auch Betreuten zu, muss also Schulden nur darüber hinaus begleichen.
 
Mhm, irgendwie ist es ein wenig schwer nachvollziehen, was genau bei euch los ist. Was für Schulden hat denn dein Freund? Wie viel ist es ca.?

Habe ich es richtig verstanden, dass das Kindergeld auf sein Konto überwiesen wird? Habt ihr ein gemeinsames Kind oder ist es tatsächlich sein Kindergeld?

Ich würde mich mit der Betreuerin unterhalten und ganz klar offenlegen, wo es hapert und was euch stört. Wenn das nicht klappt, dann würde ich mich an deren Vorgesetzten wenden. Geht überhaupt nichts, könnt ihr euch einen Beratungsschein für den Anwalt holen, der kostet ja nicht viel, und euch dann von ihm beraten lassen.
 
Seine Schulden liegen längst vor meiner Zeit, ich hab mit seinen Schulden und seiner Betreuerin überhaupt nichts zu tun.

Darum finde ich es irgendwie auch unverschämt, dass sie ohne mein Einverständnis beim JC alles umgemodelt hat. Ich bin ja die Antragstellerin und habe für alle unterschrieben, auch dass das Geld vom JC auf mein Konto geht. Darf sie dann ohne mein OK oder eine Unterschrift, etc. in einem bereits bewilligten Antrag, der quasi eine Vereinbarung zwischen dem JC und mir ist, einfach so "rum pfuschen"? Ich finde das ehrlich gesagt schon fraglich, dass eine 3. Person die weder mit mir noch mit dem JC was zu tun einfach daher kommen kann und alles so umdreht wie es ihr passt. Vor allem weil ich ihr damals schon klipp und klar gesagt habe, dass ich das nicht möchte, dass sie sich in meine Angelegenheiten mit dem JC einmischt und alles so bleiben soll, wie von mir beantragt und bewilligt und nun das... -.- Das regt mich auf, die scheint keine Rücksicht zu nehmen, dass hier noch jemand ist, den sie damit bestraft, obwohl mit der ganzen Sache nichts zu tun hat.

Die Schulden von meinem Freund... keine Ahnung wie viel noch offen ist, aber auf jeden Fall keine tausende Euro. Habe damit wie gesagt auch nichts zu tun. Auch mit der Betreuung nichts.
 
Und warum hat er die betreuung bekommen? Zum spass bekommt er sie ja nicht, also muss es da gravierende probleme geben und ein partner sollte schon darüber bescheid wissen....
 
Also es klingt schwierig, vor allem weil Du anscheinend mit der Betreuerin schon gesprochen hast. Aber es scheint mir, dass Sie das Problem noch nicht erkannt hat. Ich denke, dass ein sehr freundliches und sachliches Gespräch mit ihr nochmal geführt werden sollte. Bereite Dich darauf vor, in dem Du zwei Rechnungen aufstellst. Eine Rechnung, was er bezahlen muss, wenn er alleine wohnt und eine Rechnung, welche Kosten von seinem Geld getragen werden müssen, wenn er bei Dir bleibt. Ich vermute, das gemeinsame Leben ist kostengünstiger. Eine Betreuung müsste die günstige Lösung befürworten, wenn Sie im Sinne des Betreuten entscheiden muß.
Bleibe auch während des Gespräches immer freundlich und höflich, damit es zu keiner Ablehnung kommt aufgrund der Atmosphäre. Auch eine Gesprächsunterstützung durch einen Sozialarbeiter (Diakonie) ist hilfreich. Sollte das Verhalten der Betreuerin dann immer noch negativ sein und sie zu Ungunsten von dem Betreuten ausfallen, so kannst Du bzw. Dein Freund mit Hilfe des Sozialarbeiters als Zeuge das Betreuungsgericht anrufen. Übrigens, einen Beratungsschein für einen Anwalt bzw. Prozeßkostenhilfe gibt es kostenfrei .... beim Amtsgericht.
 
Übrigens, einen Beratungsschein für einen Anwalt bzw. Prozeßkostenhilfe gibt es kostenfrei .... beim Amtsgericht.
Es ist ja so: wurde generell massiv eingeschränkt, so dass Mittellose so gut wie kein rechtliches Gehör mehr erfahren und ein Betreuter darf ja nicht mal seinen ALG-Antrag selbst unterschreiben.

Im Übrigen beschweren sich "Opfer von Betreuungsverfahren", dass sie bereits vorab verurteilt sind und als geschäftsunfähig gelten und ohne Bürgen auch nicht rechtlich vertreten werden, dafür bekommt man dann einen Rechtspfleger zugewiesen, der so tut als wäre er unparteiisch. 🙂

Anspruch und Realität halt, hm...?
 

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