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ALG II - Wer kann mir helfen?

Also doch....man man man, so langsam steig ich da nbicht mehr durch. Bis ich das alles angemeldet habe und das durch ist, bin ich schon 27 und dann bekomm ich auch nix mehr.

Naja, ich war jetzt mal beim Arbeitsamt und nun steht definitiv fest, dass ich nur 311€ bekommen und mein Freund da garnix mit zu tun hat. Wie viele hier gesagt haben....

Lieben Gruß kLe!ne
 
Hallo, Guten Abend, alle Miteinander,

nun versuche ich mich mal, Dir und allen anderen eine Anwort zu geben.

Kindergeld:
Erhält grundsätzlich Mutter oder Vater, sie müssen es bei der Kindergeldkasse
beantragen. Bis 18 Jahre erhält man es sowieso.
Mit Beendigung der Berufs- Ausbildung endet auch das Kindergeld.
Sollte man nach der Berufsausbildung arbeitslos sein (Meldung beim Arbeitsamt ist erforderlich) kann man als "arbeitsloses Kind" bis zum 21. Lebensjahr Kindergeld bekommen (die Eltern erhalten das Kindergeld).
Eltern können für Ihre Kinder auch bis zum 27. Lebensjahr + 9 Monate Grundwehrdienstzeiten (also 27 Jahre und 9 Monate ) Kindergeld bekommen,
wenn das Kind eine neue Ausbildung beginnt oder noch mal wieder zur Schule
geht oder studiert.
Eltern, die ein behindertes Kind haben, erhalten für dieses Kind ein Leben lang Kindergeld. Voraussetzung, das Kind ist 100 % schwerbehindert und verfügt über ein nicht sehr hohes Einkommen (Rente, Lohn in einer Behindertenwerkstatt usw.).
Kindergeld kann man rückwirkend beantragen.

Nun zum ALG II (Hartz IV).
ALG II kann beinahe jeder beantragen. Es kann sein, daß man ein "reiner"
ALG II-Empfänger ist. Also jemand, der übehaupt kein eigenes Einkommen hat.
Oder man erhält "aufstockend" ALG II (z. B. der Lohn oder das Arbeitslosengeld reicht nicht).

Ich kann jeden nur ermutigen ALG II, auch aufstockend zu beantragen.
Nur Altersrentner, Studententen (wenn das Studium förderungsfähig ist) und BAB-Empfänger (auch hier gibt es Ausnahmen) sind vom ALG II ausgeschlossen.

Hier nur ein Beispiel:
Junger Mann (wohnt im Osten)- wichtig wegen der Höhe des Regelsatzes,
Bruttolohn =1.350,00 E. = Nettolohn = 976,00 E.
Kaltmiete = 322,00 Euro
Heizung = 65,00 Euro
Kfz Haftpf.= 56,16 Euro
fährt täglich 14 km zur Arbeit (1 Strecke).
Das waren die Daten des jungen Mannes.

Dieser junge Mann erhält monatlich 54,79 Eur ALG II !!!!!!

Die Arge rechnet vom Bruttolohn/Nettolohn einen großen Teil als Freibetrag herunter, so daß letztendlich nur von einem Einkommen von 651,51 Euro
ausgegangen wird. Diese 651,51 stellen nun die Berechnungsgrundlage dar.

Regelsatz (Osten) - Alleinstehend 331,00 (Zum Essen, Leben usw.)
Kaltmiete 322,00
+ Heizung 65,00
./. Warmwasser
(18 % von Heizung 65,00) 11,70
= Bedarf für den Mann 706,30 Euro
./. errechnetes Einkommen 651,51 Euro
= ALG II /Monat 54,79 Euro

Weiterhin werden zusätzlich noch Rentenversicherungsbeiträge an die Rentenstelle überwiesen, obwohl der junge Mann durch seinen Arbeitgeber und seinen eigenen Anteil bereits rentenversichert ist.

Wenn Du Dir jetzt mit Deinem Freund eine gemeinsame Wohnung nehmt,
Ihr seid beide über 18 Jahre, erhalten Ihr, wenn Ihr im Westen wohnt,
als Regelsatz jeder 345,00 Euro als Bedarf (Essen, Leben usw.), sondern nur
90 % von 345,00 Euro = 311,00 Euro.

Regelsatz Freundin 345,00
Regelsatz Freund 311,00 (90 % v. 345,00 )
+ Miete
+ Heizung
./. Warmwasser
= Bedarf für Beide
./ das Einkommen, welches die Arge errechnet
(im übrigen gehört auch eigenes Kindergeld, Unterhalt zum Einkommen).

Eine Anmerkung noch:
Wohngeld hat der junge Mann nicht bekommen, da er "Zuviel" verdient,
aber Hartz IV. Kaum zu verstehen, ist aber so. Die Hartz-IV-Stelle (Arge, auch Jobzentrum genannt) rechnet vom Einkommen eine gro0e Pauschale herunter. Dadurch wird das anrechenbare Einkommen für die ALG-II Berechnung sehr verringert.

So, nun habe ich vieles, was ich weiß, Euch aufgeschrieben.
Ich kann Euch nur ermutigen, einen Antrag auf Hartz-IV zu stellen, sonst wäre mein Kommentar (und die Zeit) umsonst.
Viel Glück !
 
Einspruch!

Kindergeld für Kinder über 18 Jahren erhalten nur dann die Eltern, wenn das Kind im Haushalt lebt oder wenn die Eltern an das in eigener Wohnung lebende Kind Unterhalt zahlen.

Ansonsten haben die Kinder (über 18) selbst Anspruch auf Kindergeld.

Natürlich müssen die anderen Voraussetzungen für den Anspruch auf Kindergeld erfüllt sein (z.B Ausbildung).
 

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