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ALG II Umzugskosten, Kosten für Küche

G

Gast

Gast
Hallo,

ich hoffe, jemand kann mir eine Antwort geben. Ich beziehe seit 1 Jahr ALG II und wohne in einer viel zu teuren Wohnung. Ich habe nun die Möglichkeit eine günstigere Wohnung anzumieten, die aber immer noch nicht "angemessen" ist. Die Kaltmiete beträgt 550,- EUR, die Nebenkosten incl. Heizung 140,- EUR.
Zur Zeit zahle ich 970,- ohne Heizung.

Ich weiß, Ihr werdet jetzt die Hände überm Kopf zusammenschlagen. Ich habe die Wohnung damals gemietet, als ich noch einen gut bezahlten Job hatte, nur ist das in heutiger Zeit auch keine Garantie mehr.

Ich habe einen Sohn, der bei mir wohnt. Die Wohnung hat 3 Zimmer.

Kann ich beim Amt auf Übernahme der Umzugskosten und der Kaution drängen?

Vielen Dank
 
Gast meinte:
Hallo,

ich hoffe, jemand kann mir eine Antwort geben. Ich beziehe seit 1 Jahr ALG II und wohne in einer viel zu teuren Wohnung. Ich habe nun die Möglichkeit eine günstigere Wohnung anzumieten, die aber immer noch nicht "angemessen" ist. Die Kaltmiete beträgt 550,- EUR, die Nebenkosten incl. Heizung 140,- EUR.
Zur Zeit zahle ich 970,- ohne Heizung.

Ich weiß, Ihr werdet jetzt die Hände überm Kopf zusammenschlagen. Ich habe die Wohnung damals gemietet, als ich noch einen gut bezahlten Job hatte, nur ist das in heutiger Zeit auch keine Garantie mehr.

Ich habe einen Sohn, der bei mir wohnt. Die Wohnung hat 3 Zimmer.

Kann ich beim Amt auf Übernahme der Umzugskosten und der Kaution drängen?

Vielen Dank

Hallo,

aus meiner leidvollen Erfahrung mit ALG II Du musst einen Antrag schriftlich stellen ,auf Übernahme der Umzugskosten und klar auch für die Küche, ein Umzug muss eine Notwendigkeit aufweisen, dies könntest du mit der Reduzierung der Mietkosten begründen, aber es ist keine Muss Entscheidung der ARGE sondern immer eine Kann Entscheidung. Auf jeden Fall mit dem Antrag darauf bittest du um einen rechtsmittelfähigen Bescheid
nach § 35 Abs.1 SGBX worin die Ablehnungsgründe einer etwaigen Ermessensentscheidung und die Rechtsgrundlagen ersichtlich sein sollten.

Viel Glück
Ich
 
Hallo Gast,
danke für Deine schnelle Antwort. Welche leidvollen Erfahrungen hast Du mit ALG II gemacht? Ich bin jedenfalls bei der Sachbearbeiterin der ARGE nicht sonderlich beliebt, ich als "studierte", da wird man sowieso mit Argusaugen betrachtet.

Danke für Deinen Tip, daß die negative Entscheidung auch rechtsmittelfähig begründet sein soll. Ich würde mich freuen, wenn Du noch mal schreibst.

Viele liebe Grüße
Sandra
 
Gast meinte:
Hallo Gast,
danke für Deine schnelle Antwort. Welche leidvollen Erfahrungen hast Du mit ALG II gemacht? Ich bin jedenfalls bei der Sachbearbeiterin der ARGE nicht sonderlich beliebt, ich als "studierte", da wird man sowieso mit Argusaugen betrachtet.

Danke für Deinen Tip, daß die negative Entscheidung auch rechtsmittelfähig begründet sein soll. Ich würde mich freuen, wenn Du noch mal schreibst.

Viele liebe Grüße
Sandra

Hallo Sandra,

na ja studiert bin ich auch, ausserdem habe ich nur Ärger und Trabbel mit der ARGE, habe Anspruch auf ALG II seit 2,5 Monaten, dann kam ein Zuständigkeitswechsel, keine Mietkostenübernahme und dgl., na ja Anträge auf einstweiligen Rechtschutz beim Sozialgericht und die laufen jetzt seit ca. 2 Monaten ohne das bislang eine Entscheidung gefallen wäre. Nun gut, auf jedem Falle, bin ich jetzt in der Materie relativ fit! Die Frechheit an der Angelegenheit ist das ich von einer Selbständigkeit ins ALG II gefallen bin und eigentlich bis auf ein paar Tage nie in meinem Leben arbeitslos gewesen bin.

Viele Grüsse
Ich
 
Wenn ich kurz einklinken darf, nicht NUR die Kosten für die eventuelle neue Wohnung und den Umzug spielen bei der Ermessensgrundlage eine Rolle,sondern auch z.B. gesundheitliche Betrachtungen.Sollte z.B. die neue Wohnung aus nachvollziehbaren Gründen gesundheitlich besser geeignet sein (bspw Erdgeschoß statt 2.Stock ohne Aufzug bei Gehbehinderung und/oder Chronischer Krankheit) und/oder näher am zukünftigen Arbeitsplatz liegen, wird im Allgemeinen ein Umzug bewilligt. Allerdings sind die HAUPTermessensgrundlagen schon noch wie beschrieben, die angemessene Größe sowie der Mietzins.

Für weitere Informationen bitte mal bei http://www.sozialhilfe-online.de/cgi-bin/dcboard.cgi und
http://www.tacheles-sozialhilfe.de/forum/default.asp nachlesen.

Viel Glück zum bevorstehenden Umzug ! 🙂
 
Error404 meinte:
Allerdings sind die HAUPTermessensgrundlagen schon noch wie beschrieben, die angemessene Größe sowie der Mietzins.

Für weitere Informationen bitte mal bei http://www.sozialhilfe-online.de/cgi-bin/dcboard.cgi und
http://www.tacheles-sozialhilfe.de/forum/default.asp nachlesen.

Viel Glück zum bevorstehenden Umzug ! 🙂

Mittlerweile gibt es auch schon eine Rechtsprechung des Sozialgerichts, dass bei der Miethöhe die ortsübliche Vergleichsmiete zu Grunde zu legen ist.

Welche Instanz das war, kann ich aus dem Stehgreif nicht sagen. Hatte es vor paar Tagen in der Tagespresse gelesen.

Habe es gefunden:

SG Aurich, AZ: S 15 AS 159/05

http://www.sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?id=24684

Gruß
 
Hallo,
danke für Eure Antworten. Habe heute morgen mit der ARGE telefoniert. Sie übernehmen die Umzugskosten nicht, da die neue Wohnung unangemessen ist.
Angemessen sind nach ihrer Tabelle 434,.- Eur incl. Heizung. Wo soll ich in Darmstadt so eine günstige Wohnung finden, außer ich lande in den Slums?

Ich habe mir jedenfalls einen Termin geben lassen, um ein Existenzgründungsdarlehen zu bekommen. Man muss sich das vorstellen, da geben die vom Sozialamt eine Stellenanzeige auf, und wenn man da anruft, weil man den Ansprechpartner schon kennt, sagt der einem " lassen Sie das mal, Sie sind schon im Bezug, kann sein, daß der Schuß nach hinten losgeht".

Soviel zu unserem Sozialsystem.

Liebe Grüße
eine echt verzweifelte
 
Wo sollst Du in Darmstadt eine Wohnung finden, die den Vorgaben entspricht und Dir dennoch gefällt ... sage mal, es müßte doch in Darmstadt genau wie in jeder anderen größeren Stadt Wohnungsbaugesellschaften geben, die günstigeren Wohnraum eben WEIL mit öffentlichen Mitteln gefördert (früher nannte man das Sozialwohnungen) geben. Wende Dich doch einmal an die, die findest Du sicher in Eurem Telefonbuch. Solche Wohnungen sind nicht schlechter als die auf dem sogenannten freien Wohnungsmarkt (ich lebe selber in einer solchen, habe auch alles, was eine "normale" Wohnung hat), nur sind sie meistens billiger und vor allem, die Wohnungsbaugesellschaften haben Erfahrung im Umgang mit Arge/Sozialamt usw. und können Dir direkt die nötigen Informationen geben.

Nachtrag: Was Du in jedem Fall noch machen solltest, sofern nicht schon geschehen, zum Wohnungsamt gehen und einen Wohnberechtigungsschein beantragen. Dazu mußt Du einen Einkommensnachweis (oder eben den letzten aktuellen Bescheid von der Arge/Sozialamt) und deinen PA mitnehmen. Diesen WBS-Schein brauchst Du, um in eine öffentlich geförderte Wohnung ziehen zu können.
 

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