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ALG II,trotz Forderung,eine Ablehnung

S

Schlaflos23

Gast
Hallo zusammen,folgendes problem:

Habe von der arge post bekommen mein miete sei zu teuer (520warm) und solle die kosten senken. Ich lebe mit meinen zwei kindern allein in einer 58pm wohnung. Da die kostensenkung in meiner momentanen wohnung fast unmöglich ist habe ich mir eine neue günstigere wohnung gesucht (72qm 430warm) und bei der abgabe der umzugserlaubnis auch einen antrag gestellt auf kostenerstattung für den umzug selber da ich niemanden habe der das machen oder mir helfen würde was ja schon traurig genug ist. Nun habe ich post bekommen das ich in die neue wohnung zwar einziehen darf da die begründung ausreichend ist der umzug aber nicht übernommen wird da ich vor zwei jahren ohne zustimming (was nicht stimmt hab aber nichts schriftliches) der arge in die jetzige wohnung eingezogen bin und ich auch damals den umzug selber finanziert habe.Nur das mir seit der mieterhöhung nur noch 250euro zum leben überwiesen werden und ich davon nicht auch noch ne spedition beauftrage kann ist denen nicht klar außerdem können die doch die umstände von damals nicht auf heute beziehen. Muss ich mich nun damit abfinden das die arge den umzug nicht übernimmt?

Vielen vielen dank für eure hilfe

Liebe grüße melanie
 
S

soulfire

Gast
keine Ahnung.
Aber: man kann nen Umzug deutlich billiger finanzieren, als du vorhast.

Kisten selbst packen, Wagen selbst mieten (gibts für wenige Euro pro Stunde).
Umzugshelfer über

-Jobbörse
-Pinwand im Supermarkt
-Studentenjobbörse

So kommste auf etwa 50-80 Euro für den Umzug.
 
C

Conny1972

Gast
Daß die Arge einen Wohnungswechsel verlangt aber nicht den Umzug plus alle damit verbundenen Nebenkosten zahlen will ist sehr sehr ungewöhnlich und natürlich ungesetzlich.
Natürlich hilft Dir keiner beim Umzug, ist wohl klar...Dein Freund hat ganz bestimmt Bandscheibenvorfall...
Mein erster Eindruck aus diesem Vorgang : Die freche Sachbearbeiterin pokert und wartet Deine Reaktion ab ob Du einknickst.

Generelll hat die Arge die mit dem Umzug anfallenden ANGEMESSENEN Kosten zu erstatten. Dazu zählen Helfer (so du welche auftrieben kannst, ich kann + will es nicht), Möbelwagen + Fahrer sofern du nicht selbst fahren kannst und auch evtl nötige Neuanschaffungen wie zb eine Küche weil die alte nicht aufzubauen ist.

Kläre dies mit dem Amt und lasse es dir UNBEDINGT schriftlich geben was die Arge zu zahlen bereit ist und wofür. Keinesfalls solltest du dich damit abspeisen lassen deine Freunde und Verwandten verpflichten zu sollen..... die MÜSSEN dir nämlich NICHT helfen und das schon gar nicht umsonst. Auch eine Versicherung sollte angesprochen werden da ein Umzug oft nicht ohne Schaden vonstatten geht..... und die freiwilligen Helfen sind lt. Rechtsprechung KEINESFALSS haftbar zumachen wenn deinen neuen Flat-Screen 3 Etagen runterpoltern lassen.

Achte im eigenen Interesse darauf der Arge nicht in die reichhaltig und trickreich aufgestellten Fallen zu tappen denn die haben ALLES andere als DEIN Wohl im Sinn.
 

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