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derpeter
Gast
Hallo liebes Forum,
ich war bei der Arge und habe meinen Antrag auf ALG 2 gestellt. Nun sollte ich mir eine Wohnung suchen, was ich aber gesundheitlich nicht schaffe. Ich habe dennoch eine Wohnung gefunden, die aber nun über der Mietobergrenze liegt. Die Sachbearbeiterin der Arge meinte, ich könne die Wohnung anmieten und die Mehrkosten der Wohnung selber tragen, verliere aber dadurch den Anspruch auf eine Erstausstattung und Renovierungsbeihilfe. Nun habe ich schon oft von Härtefallregelungen gelesen. Trifft solch eine Regelung nicht bei mir zu ?
Weiterhin habe ich von befristeten Zuschlägen gehört, welche man beantragen kann, wenn man von ALG1 in ALG2 gleitet. Kann mir bitte jemand erklären, ob so etwas für mich in Frage kommt?
Vielen Dank im Voraus...
ich war bei der Arge und habe meinen Antrag auf ALG 2 gestellt. Nun sollte ich mir eine Wohnung suchen, was ich aber gesundheitlich nicht schaffe. Ich habe dennoch eine Wohnung gefunden, die aber nun über der Mietobergrenze liegt. Die Sachbearbeiterin der Arge meinte, ich könne die Wohnung anmieten und die Mehrkosten der Wohnung selber tragen, verliere aber dadurch den Anspruch auf eine Erstausstattung und Renovierungsbeihilfe. Nun habe ich schon oft von Härtefallregelungen gelesen. Trifft solch eine Regelung nicht bei mir zu ?
Weiterhin habe ich von befristeten Zuschlägen gehört, welche man beantragen kann, wenn man von ALG1 in ALG2 gleitet. Kann mir bitte jemand erklären, ob so etwas für mich in Frage kommt?
Vielen Dank im Voraus...