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ALG 2 Zuschlag???

D

derpeter

Gast
Hallo liebes Forum,
ich war bei der Arge und habe meinen Antrag auf ALG 2 gestellt. Nun sollte ich mir eine Wohnung suchen, was ich aber gesundheitlich nicht schaffe. Ich habe dennoch eine Wohnung gefunden, die aber nun über der Mietobergrenze liegt. Die Sachbearbeiterin der Arge meinte, ich könne die Wohnung anmieten und die Mehrkosten der Wohnung selber tragen, verliere aber dadurch den Anspruch auf eine Erstausstattung und Renovierungsbeihilfe. Nun habe ich schon oft von Härtefallregelungen gelesen. Trifft solch eine Regelung nicht bei mir zu ?
Weiterhin habe ich von befristeten Zuschlägen gehört, welche man beantragen kann, wenn man von ALG1 in ALG2 gleitet. Kann mir bitte jemand erklären, ob so etwas für mich in Frage kommt?
Vielen Dank im Voraus...
 
hallo,

den Zuschlag bekommst du NUR, wenn das dein ALG I höher ist als dein ALG II Anspruch.

Bsp: Du bekommst 900 € ALG I und würdest du nur 800 € ALG II bekommen. Dann hast du Anspruch auf den Zuschlag, sonst nicht.

Renovierung bekommst du eh nicht so. Das bekommst du nur darlehensweise.

Und die Erststattung nur, wenn das deine erste eigene Wohnung ist. Und wenn die Wohnung nunmal über den Satz liegt, musst du das von deinen 345 € zahlen.

Gruß

Susi
 
Hallo Peter

Den Zuschlag bekommst Du automatisch, den mußt Du nicht gesondert beantragen.

Lag die Summe aus ALG I und Wohngeld über dem Betrag, den Du als ALG II bekommen würdest, dann bekommst Du 1 Jahr lang 2/3 der Differenz zusätzlich gezahlt, maximal jedoch 160 Euro. Und ein weiteres Jahr 1/3 der Differenz, maximal jedoch 80 Euro.

Das sind die Zahlen für Singles ohne Kind. Alle Zahlen dazu findest Du z.B. hier:

http://www.arbeitslosengeld-verstehen.de/zuschlag.htm

Günter
 

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