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Agentur für Arbeit - hat sie Recht?

Telemachos

Neues Mitglied
Hi zusammen,



das ist mein erster Beitrag in diesem Forum, aber ich habe das Bedürfnis, mir den ganzen Kram mal von der Seele zu schreiben, weil mich die Agentur für Arbeit mittlerweile nur noch nervt – und dabei geht es hier nicht einmal um mich, sondern um meinen Freund.

Mein Freund, 28, hat Ende letzten Jahres seinen Beruf aus gesundheitlichen und persönlichen Gründen niederlegen müssen. Nach Beendigung stand erst einmal ein mehrwöchiger Reha-Aufenthalt in einer psychosomatischen Klinik an, wo er es geschafft hat, neue Kraft zu schöpfen. Dadurch, dass er freiwillig gekündigt hat, waren wir uns der Sperrzeit von 12 Monaten bewusst. Überbrückt haben wir währenddessen mit ALG 2, meinem Bisschen und Familie. Nach 12 Wochen griff dann ganz normal das ALG I, wovon er letztlich jedoch nur anderthalb Monate genossen hat, da er eine neue Stelle zur Überbrückung gefunden hat, bis seine neue Ausbildung im September beginnt (der Betrieb, indem er die paar Monate angestellt war, war von ihm und seiner Arbeit so angetan, dass sie ihm direkt ebenfalls einen Ausbildungsplatz angeboten haben, das gehört aber nur bedingt zum Thema)…

Während seiner Anstellung bei dieser Firma, hat ihm sein zukünftiger Ausbildungsbetrieb ein Praktikum für August angeboten, dass er umgehend angenommen hat. Hierbei handelt es sich um ein bezahltes Praktikum mit einem wöchentlichen Pensum von etwa 12h. Das kam sehr gelegen, da schon vor Beginn seiner Anstellung bei der Firma ihm mitgeteilt wurde, dass sie eigentlich auf der Suche nach jemandem Festen sind, den sie Mitte Juli dann auch gefunden haben.

Seine Anstellung lief am 13.07. aus, sein bezahltes Praktikum begann am 05.08. Am 15.07. ist er persönlich beim Amt erschienen und hat der freundlichen Sachbearbeiterin dort sämtliche Änderungen mitgeteilt: dass er ab dem 05.08. einem bezahlten Praktikum nachgeht, dass am 13.07. seine Anstellung beendigt wurde, ob es eine Möglichkeit für BAB gäbe (die gibt es, Antrag ist in der Mache) wie das noch genau mit dem ALG I und der Anrechnung bei einem Job <12h/Woche aussieht, und und und…
Unser Plan war, dass er für die Dauer seiner Nichtbeschäftigung, also vom 14.07-04.08. ALG I anteilig gezahlt bekommt und ab dem 05.08. bis Beginn seiner Ausbildung das ALG I mit dem Nebenverdienst verrechnet wird. Bezüglich der Nebeneinkommensbescheinigung, die wir sowohl per Mail gesendet, als auch im Serviceportal hochgeladen haben, hat das Amt sogar bei seinem Praktikums-/zukünftigen Ausbildungsbetrieb angerufen, um der Personalleiterin mitzuteilen, dass ein Zweizeiler mit Beginn, Dauer und Pensum des Praktikums völlig ausgereicht hätte und sie den Vordruck des Amts für Nebeneinkommen nicht so penibel hätte ausfüllen müssen – aber egal.
Das Ende vom Lied: das hat alles ohne Probleme geklappt. Der positive Bescheid kam an und ein, zwei Tage später der Änderungsbescheid mit dem angerechneten Nebeneinkommen nach § Schlagmichtot, eben genauso, wie wir es geplant haben, und wie es mit der Sachbearbeiterin besprochen wurde.

Paar Tage später gabs dann doch einen gehörigen Dämpfer. Eine Frau XY von der Agentur hat geschrieben, dass der ALG I Anspruch meines Freundes ihrer Kenntnis nach zu ruhen hat, da er eine Arbeit bei XY aufgenommen hat. Sie fordert eine Stellungnahme, in der er ihr insbesondere auch mitteilt, warum er sie über die Änderung nicht mitgeteilt hat. Weitergehend sei nun zu prüfen, ob er ALG I zurückzuzahlen hätte oder nicht.
Als dieser Brief kam, war ich sowohl am Ende, als auch auf 180. Bei jedem anderen Dreck, bei jeder kleinen Nachfrage zum Antrag oder zum Status meldet sich das Amt telefonisch. Jedes. Mal.
Warum wird bei einer so gravierenden Entscheidung nicht genauso verfahren? Das Ganze hätte man binnen maximal 5 Minuten am Telefon klären können, mit einem kurzen Vermerk auf die Nebeneinkommenbescheinigung, in der klipp und klar geschrieben steht, dass das bezahlte Praktikum ein wöchentliches Pensum von 12h hat und das bereits mit dem letzten Bescheid auch korrekterweise verrechnet wurde. Warum hat diese Frau XY diese Information nicht herausgesucht? Warum kein Rückruf? Da wird unzählige Post verschickt und es verstreichen Tage und Wochen, während der Stichtag für laufende Kosten wie Miete etc. immer näher rücken.

Momentan gehe ich davon aus, dass das alles ein Missverständnis ist und die wehrte Frau XY einfach (noch) nicht die notwendigen Informationen vorliegen hatte, was mich aber auch zu meinem nächsten Gedanken bringt: als wir uns näher mit der Agentur beschäftigen musste, wurde uns mitgeteilt, dass im Zuge der elektronischen Akte jedes Schreiben zuerst von einem externen Dienstleister eingescannt wird, was (wer hätte das gedacht!) in unzähligen Fällen zu unterschiedlichen Wissensständen führt. Daher rührt auch die Tatsache, dass wir als erstes den Bescheid ohne angerechnetes und einen Tag später mit angerechnetem Nebeneinkommen erhalten haben, obwohl das alles schon davor abgegeben wurde. Hierbei wird letztendlich doch nur mehr Arbeit erzeugt, als abgenommen wird, oder sehe ich das falsch?

Was haltet ihr von dem Schreiben von dieser Frau? Oder habe ich etwas komplett übersehen, woraufhin der ALG I Anspruch meines Freundes tatsächlich ruht? So langsam bin ich es wirklich leid, mich mit dieser Agentur herumschlagen zu müssen…



Liebe Grüße und vielen Dank für eure Zeit.
 
Zuletzt bearbeitet:
K

kasiopaja

Gast
Schreibt der Frau doch einfach eine E-Mail und erläutert den Sachverhalt , dann sollte es gut sein.

Oft kommen diese Briefe übrigens gar nicht von den Sachbearbeitern persönlich , sondern werden in deren Namen vom System oder jemand anderem verfasst.

Insofern sollte eine E-Mail an die Dame für Klarheit sorgen.
 
G

Gelöscht

Gast
Bei ALG 1 Bezug kommt es ausschließlich auf das erzielte Einkommen an und die Grenze beträgt 165 Euro.

Alles was darüber verdient wird, wird beim ALG 1 abgezogen und das könnte der einzige Grund sein, weswegen ihr angeschrieben wurdet. Alles andere lässt sich tatsächlich dann über den eigentlichen SB klären, den würde ich anrufen oder auch anschreiben per Mail und mal fragen, was das soll.

Anders sieht es beim ALG 2 Bezug aus, eventuell trifft das auch hier zu. Dort sind 100 Euro Anrechnungsfrei und alles was darüber ist hat nur einen Freibetrag von 20%.

Das bedeutet, du solltest zu erst einmal differenzieren um welche Leistungen es genau geht und zum zweiten den tatsächlichen Verdienst berücksichtigen. Erst dann könnte man sagen, wo hier etwas nicht stimmt.
 

Erytheia

Sehr aktives Mitglied
Prinzipiell sollte man beim Amt immer persönlich vorsprechen, mit einem Zeugen.
So kann man auch gleich vor Ort nachfragen und muss nicht zig von Mails oder Briefe versenden, für deren richtige Zuführung bzw Erhalt es keine Garantie gibt.
 

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