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Affaire mit Stieftochter - wie soll's jetzt weiter gehen??

Rein rechtlich sind sexuelle Handlungej unter 14 Jahren Kindesmissbrauch, auch wenn die Tochter "eingewilligt" hat, da beißt die Maus keinen Faden ab - und Zungenküsse sind da sehr, sehr grenzwertig.
Das ist keine Verführung, dass ist eine Straftat.
Und ja, es kommt sehr häufig vor, dass Missbrauch nicht als Missbrauch von den Betroffenen erkannt wird. Und mit "kleinem" Missbrauch "großen" Missbrauch zu initiieren ist doch Sinn und Zweck der Sache!

Ob die Tochter (noch) nicht darunter leidet, ist eine ganz andere Sache.
Aber als Mutter sollten da klare Grenzen gesetzt werden.


Ebenso als Vater/Vaterrolle!
Zungenküsse mit pubertierenden Kindern sind einfach ekelhaft, welcher normale Mann soll denn da keine Grenzen setzen können?
 
Rein rechtlich sind sexuelle Handlungej unter 14 Jahren Kindesmissbrauch, auch wenn die Tochter "eingewilligt" hat, da beißt die Maus keinen Faden ab - und Zungenküsse sind da sehr, sehr grenzwertig.
Das ist keine Verführung, dass ist eine Straftat.
Und ja, es kommt sehr häufig vor, dass Missbrauch nicht als Missbrauch von den Betroffenen erkannt wird. Und mit "kleinem" Missbrauch "großen" Missbrauch zu initiieren ist doch Sinn und Zweck der Sache!

Ob die Tochter (noch) nicht darunter leidet, ist eine ganz andere Sache.
Aber als Mutter sollten da klare Grenzen gesetzt werden.


Ebenso als Vater/Vaterrolle!
Zungenküsse mit pubertierenden Kindern sind einfach ekelhaft, welcher normale Mann soll denn da keine Grenzen setzen können?


Korrekt. Ich meinte den Fall von "Verführung" ab 18 Jahren. (manche streng religiösen Menschen generalisieren das auch auf ab 16-jährige, dabei finde ich dass das krass ist, klar haben auch Kinder ein Schuldbewußtsein nur ist eine 16-jährige und eine 18-jährige nicht wirklich erwachsen.... und hier geht es um die Vaterrolle und Altersunterschied, selbes Haus/Abhängigkeitsverhältnis... usw.....)

Was unter 18 Jahren ist.... ist mir schleierhaft da geht es natürlich nicht um Verführung!
Und erstmal muss man auch 18 werden in einem gesunden Elternhaus, damit man auch wirklich 18 ist.....
 
Korrekt. Ich meinte den Fall von "Verführung" ab 18 Jahren. (manche streng religiösen Menschen generalisieren das auch auf ab 16-jährige, dabei finde ich dass das krass ist, klar haben auch Kinder ein Schuldbewußtsein nur ist eine 16-jährige und eine 18-jährige nicht wirklich erwachsen.... und hier geht es um die Vaterrolle und Altersunterschied, selbes Haus/Abhängigkeitsverhältnis... usw.....)

Was unter 18 Jahren ist.... ist mir schleierhaft da geht es natürlich nicht um Verführung!
Und erstmal muss man auch 18 werden in einem gesunden Elternhaus, damit man auch wirklich 18 ist.....

Dann schreib doch was zu dem Fall, wenn du einfach so was schreiben willst, dann tu das doch in deinem eigenen Thread.
Du schreibst eh schon so wirr, dann bitte nicht auch noch am Thema vorbei. Das hier ist ernst!
 
Ja sicher ist das Thema ernst. Genau darum geben sich hier auch alle die Mühe, inklusive mich. Geschrieben habe ich mehr als genug dazu. Wer soll denn jetzt sofort eine Anzeige kräftemäßig stemmen können? Und wie wird dann mit der Gesamtfamilie umgegangen? Die Tochter soll schon 18 gewesen sein. Und es war mit ihrem Stiefvater. Hier ist rein garnichts am Thema vorbei. Anzeigen will sie nicht, und es gibt solche Fälle. Sind wir hier Hellseher was wie genau war? Sicher nicht. Wir versuchen der TE zu helfen Licht ins Dunkel zu bringen und weitere vernünftige Schritte zu finden. Alles andere ist am Thema vorbei...

Das einzige was noch gefehlt hat bei allen Beiträgen ist: Therapeutische Hilfe für die Tochter besorgen: die Tochter sollte sich eine Therapeutin suchen bei der sie sich wohlfühlt. Und das sollte natürlich ihre eigene Entscheidung sein wo das ist. Rechtliche Schritte kann die Tochter ja selbst einleiten sobald sie sich im Klaren darüber ist was passiert ist und und ob sie das auf sich nehmen will/aus der Abhängigkeit raus ist (psychisch wie finanziell). Sofern sie aber selbst geschwärmt hat wird sie wahrscheinlich davon absehen je nachdem was wirklich war und was sie durchmachen musste als Kind und junge Erwachsene. Heilen muss sie trotzdem. Männerbilder, Vaterrolle alles muss aufgearbeitet werden damit sie in ein neues Leben starten kann. Niemand vertuscht hier einen Missbrauch. Im Gegenteil man versucht der TE zu helfen klarer zu sehen und momentan sind wohl alle überlastet. Egal was die Tochter sagt habe ich doch klar geschrieben: wird mit den Jahren sich zeigen was sie wirklich darüber denkt und ob sie sich missbraucht fühlt....Wenn ein Gepräch doch jetzt garnicht gelingt! Und das Mutter-Tochter-Verhältnis ist ja auch schleierhaft. Wurde doch schon alles geschrieben. Entweder die Tochter konnte sich der Mutter nicht anvertrauen was daheim passiert, oder der Vater hatte mehr Einfluss auf Tochter oder Mutter, oder die Tochter war in der Lage den Vater zu verführen-heißt: er ließ sich verführen(Vaterrolle???? "wahre Liebe" geben.... Zuwendung anderer Art... ist doch schon alles erwähnt worden). Alles nicht schön....🙁

Hoffe die Beziehung zur Mutter kann mit der Zeit verbessert werden.

Und wenn hier angeblich nicht genug geschrieben wurde: Ja sollen wir jetzt auch noch therapeutische Hilfe für den Vater empfehlen? Ja und welche? In den Knast oder lieber zu einem Therapeuten der sehen will ob der Vater verführt wurde von einer 18jährigen? In religiösen Gemeinschaften wird großes Gewicht auf die Verführungsschwäche von Männern gelegt. Ja was denn nun, Missbraucher oder "schwach geworden"????? Und wenn der Vater einen Threapeuten findet der ihn versteht, wird dann verschleiert dass er eigentlich einsehen muss wie schlimm das ist und sich reinigen und im inneren erst mal als Mensch wieder aufstehen muss und einsehen dass er der Vaterrolle nicht gerecht wurde???? Oder doch zu einem der ihn hart kritisiert dafür aber für einen Missbraucher hält, obwohl das noch garnicht feststeht????? Was denn nun? Wenn Gast bessere Vorschläge hat dan nur zu. Dass der Vater an sich arbeiten muss und evtl. Geldleistungen für die Ausbildung/Studienleistungen der Tochter vorausschicken sollte(ohne sie abhängig zu machen sondern einfach so ohne Bedingung) wurde auch erwähnt. Jetzt muss erstmal jeder an sich arbeiten. Eine Entschuldigung ist sicher fällig, wurde auch schon erwähnt. Nur wer durchschaut denn nun die Situation? Fühlen sich vielleicht beide gedemütigt? Wer weiß denn nun darüber Bescheid?

Ich kann mir vorstellen Vater braucht einen straken Verbesserungsdrang, und muss sich wirklich NEU FORMEN, aber so richtig. Und muss Kritik bekommen. Und andererseits braucht er jemanden/Therapeuten der nicht einfach übersieht dass Frauen Verführungspotential haben. So ist das nunmal. Und wem kann sich jetzt der Vater anvertrauen ohne in seiner Situation und charakterlich stecken zu bleiben? Statt sich zu bessern????

Und jetzt habe ich es fairerweise erwähnt und jetzt kommt die Schimpfe weil ich einen "Missbraucher" überhaupt erwähne? Wem hilft das jetzt weiter?
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo,

Meine Tochter aus erster Partnerschaft ist 18 Jahre alt.

Seit 3 Jahren ist es so, dass sich meine Tochter und mein Mann ,
zusammen Sex haben.

2011 Küsse mit dem Stiefvater-

im gemeinsamen Familien Sommer Urlaub im Pool herumgemacht wurde und anschließend sich am Zimmer das gefummel fortsetzte, wärend ich mit den Kleinen am Strand beschäftigt war....

Dann lies wenigstens richtig und schreib nicht am Thema vorbei. JETZT 18 vor 3 Jahren schon Sex - 15, schlimmstenfalls 14!

2016-2011= 5 18-5=13 ....

Ja du hast einfach zu viel wirren Kram geschrieben. Versuch es doch in Zukunft auf eine Aussage runterzuschrauben. So versteht dich niemand. Du kommst mißverständlich rüber. Leute antworten auf deine Mißverständnisse. Der wirklich wichtige Thread wird zerfasert.

Und nein, therapeutische Hilfe für die Tochter wurde auch mehrfach erwähnt. Aber leider muß sie sich die selber Besorgen oder zustimmen - was sie aber nicht tut. Da sie ausgezogen ist und volljährig.
 
leute.....natürlich bekommt man als barzahler sofort einen termin beim psychologen.....120 euro sind es bei meinem nachbarn z.b.

rechtlich wird hier auch vieles unrichtig gesehen: küssen ist rechtlich kein sexueller missbrauch, das darf man auch mit 13 jährigen. beim sex wiederrum war sie angeblich 15 und dem ehemann als stiefvater gegenüber auch nicht in einem abhängigkeitsverhältnis.....wurde x mal rechtlich entschieden.

insofern wird da ganz sicher kein staatsanwalt irgendwelche ermittlungen aufnehmen, ohne anzeige der "geschädigten" schon gar nicht. zudem finde ich es gar nicht unerheblich, wie deutlich sich die tochter hier selbst als täterin sieht. ab 14 sind jugendliche deliktsfähig und dies aus gutem grund.

ich hätte da als psychologe auch die zukunft der mutter im auge und würde der tochter ganz sicher nicht versuchen einen missbrsuch einzureden.....zumal ja die mutter meine patientin wäre.
 
leute.....natürlich bekommt man als barzahler sofort einen termin beim psychologen.....120 euro sind es bei meinem nachbarn z.b.

rechtlich wird hier auch vieles unrichtig gesehen: küssen ist rechtlich kein sexueller missbrauch, das darf man auch mit 13 jährigen. beim sex wiederrum war sie angeblich 15 und dem ehemann als stiefvater gegenüber auch nicht in einem abhängigkeitsverhältnis.....wurde x mal rechtlich entschieden.

insofern wird da ganz sicher kein staatsanwalt irgendwelche ermittlungen aufnehmen, ohne anzeige der "geschädigten" schon gar nicht. zudem finde ich es gar nicht unerheblich, wie deutlich sich die tochter hier selbst als täterin sieht. ab 14 sind jugendliche deliktsfähig und dies aus gutem grund.

ich hätte da als psychologe auch die zukunft der mutter im auge und würde der tochter ganz sicher nicht versuchen einen missbrsuch einzureden.....zumal ja die mutter meine patientin wäre.

Es gibt aber auch noch die Regelung nicht unter 16 und der Partner darf nicht über 21 sein oder sowas in der Art. Also kein zu großer Altersunterschied bei nicht volljährigen Menschen. Weiß das jemand nochmal genauer?. Ist das noch aktuell?


Ausserdem würde ein Abhängigkeitsverhältnis Berücksichtigung finden sofern es real besteht, reale Abhängigkeitsverhältnisse spielen eine Rolle da geht es nicht darum ob jemand Stiefvater ist oder nicht. Wer hat z.B: das finanzielle in der Hand? Ich weiß zwar nicht was rechtlich x-mal entschieden worden ist aber jeder Fall wird doch geprüft. Auch wenn es vielleicht keine Aussicht auf Erfolg bringt.
Es gibt ja auch so einen Begriff wie ausnutzen von "Widerstandsunfähigen" z.B. wenn es um Drogen geht oder um psychische Krankheiten.... Ich denke einfach dass wir hier das nicht durchschauen können. Es bringt nicht immer was seine Lebenszeit darauf zu verschwenden.

Klar ist man als Psychologe mehr für seine Patienten da, aber der Tochter nichts über eine eigentliche Vaterrolle aufklären ist ganz sicher auch nicht richtig......mindestens um diese Vaterrolle wurde sie gebracht....
 
Zuletzt bearbeitet:
ehemann als stiefvater gegenüber auch nicht in einem abhängigkeitsverhältnis.....wurde x mal rechtlich entschieden.


''Wer sexuelle Handlungen [...]an einer Person unter achtzehn Jahren, die ihm zur Erziehung'' genug gesagt.


Balingen: Stiefvater hat Sex mit 14-jähriger Tochter - Balingen - Schwarzwälder Bote

Stieftochter missbraucht - News Zürich: Stadt Zürich - tagesanzeiger.ch

http://www.shortnews.de/id/704497/15-jaehrige-verfuehrte-stiefvater-prozess-gegen-43-jaehrigen-mann#



§ 182 StGB:
(1) Wer eine Person unter achtzehn Jahren dadurch missbraucht, dass er unter Ausnutzung einer Zwangslage

1. sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen lässt [...] wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

§ 174 StGB

(1) Wer sexuelle Handlungen [...]an einer Person unter achtzehn Jahren, die ihm zur Erziehung, zur Ausbildung oder zur Betreuung in der Lebensführung anvertraut oder im Rahmen eines Dienst- oder Arbeitsverhältnisses untergeordnet ist, unter Mißbrauch einer mit dem Erziehungs-, Ausbildungs-, Betreuungs-, Dienst- oder Arbeitsverhältnis verbundenen Abhängigkeit [...]vornimmt oder an sich von dem Schutzbefohlenen vornehmen läßt, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft


Entscheidend ist, ob Sie die Stellung eines Familienvaters hatten, nach deren tatsächlicher Gestaltung der Verhältnisse Sie Ihrer Stieftochter übergeordnet waren, sodass Sie sich nach der Art eines Vaters verantwortlich fühlten und die Lebensgestaltung überwachten und leiteten. In der Regel liegt ein Obhutsverhältnis deshalb beim Stiefvater nahe. Wäre der Vorwurf wahr, so würde er daher wahrscheinlich den Tatbestand des § 174 StGB erfüllen. http://www.frag-einen-anwalt.de/beziehung-zur-minderjaehrigen-stieftochter---f117044.html

Zur Erziehung anvertraut ist der Jugendliche demjenigen, der verpflichtet ist, die Lebensführung des Jugendlichen und damit auch dessen geistig-sittliche Entwicklung zu überwachen und zu leiten. In Betracht kommen hier in erster Linie die Eltern oder Adoptiveltern
, ferner Pflegeeltern, der Vormund und Pfleger (soweit dieser auch für die Person des Jugendlichen zu sorgen hat). Auch zwischen Großeltern und Enkeln kann im Einzelfall ein Obhutsverhältnis bestehen. Bei Stiefeltern und anderen im selben Haushalt lebenden Personen genügt nicht schon die Hausgemeinschaft, vielmehr kommt es auf die tatsächliche Überlassung der (Mit-)Erziehungsgewalt an, wofür es genügen kann, wenn sich der Stiefvater im Einvernehmen mit der Mutter um die Erziehung des Minderjährigen kümmert. http://www.anwalt.de/rechtstipps/re...m-missbrauch-von-schutzbefohlenen_050779.html
 
Zuletzt bearbeitet:
Vorab: Alles was ihr über Kindesmissbrauch schreibt ist richtig. Das zweifle ich nicht an, nur
Warum soll die TE ihrer Tochter unbedingt den Missbrauch einhämmern? Wem sollte das helfen? Das hilft weder der TE, noch ihrer Tochter, den Ehemann lasse ich mal aussen vor.
Ich denke, es sollte hier in erster Linie darum gehen, wie die TE mit der Sache umgeht: Und da würde ich klar sagen: SIE als Mutter muss sich klar machen, dass es ein Missbracuh war. Sie muss sich klar werden, dass es falsch war, ihrer Tocter eine Mitschuld zu geben. Was die Tochter macht- ob sie sich heute darüber klar wird, oder später, oder nie- das ist erstmal was anderes. Es wäre dennoc wichtig, dass die TE klar auf der Seite ihrer Tochter steht, egal, wie sich ihre Sicht auf die Dinge entwickelt.
Außerdem ist die TE Mutter von zwei kleinen Kindern: Auch hier muss gehandelt werden: Die kleinen sind ja ebenfalls in potentieller Gefahr und solange, die Mutter immernoch ihren Mann schützt, wird sie nicht in der Lage sein, ihre kleinen Kinder zu schützen (am Ende redet sie das was passiert dann ebenso schön). Außerdem: Eine Frau, die ihre Kinder in der Nähe eines Mißbrauchstäters belässt, läuft Gefahr, Ärger mit dem Jugendamt zu bekommen, sollte die Sache irgendwann mal rauskommen.
Und dann noch die Frage: Will man als Frau mit einem Mann zusammen sein, der einen 1. Betrogen hat, 2. Mit der Tochter betrogen hat und 3. das eigene Kind missbraucht hat? Sorry, also für so einen Kerl sollte kein Platz in Deiner Familie sein.
Es wunrdert mich ehrlich gesagt, dass Du noch an der Beziehung festhältst: Wärst Du auch noch bei ihm, wenn er Dich ZB jahrelang mit der NAchbarin betrogen hätte? Wäre er dann auch unschuldig? Ich denke, Du willst die Mitschuld Deiner Tochter gerne sehen, damit es nicht so weh tut. Das ist verständlich- aber es hilft nicht. Es schadet!
 

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