E
Endlich-Frei
Gast
Rein rechtlich sind sexuelle Handlungej unter 14 Jahren Kindesmissbrauch, auch wenn die Tochter "eingewilligt" hat, da beißt die Maus keinen Faden ab - und Zungenküsse sind da sehr, sehr grenzwertig.
Das ist keine Verführung, dass ist eine Straftat.
Und ja, es kommt sehr häufig vor, dass Missbrauch nicht als Missbrauch von den Betroffenen erkannt wird. Und mit "kleinem" Missbrauch "großen" Missbrauch zu initiieren ist doch Sinn und Zweck der Sache!
Ob die Tochter (noch) nicht darunter leidet, ist eine ganz andere Sache.
Aber als Mutter sollten da klare Grenzen gesetzt werden.
Ebenso als Vater/Vaterrolle!
Zungenküsse mit pubertierenden Kindern sind einfach ekelhaft, welcher normale Mann soll denn da keine Grenzen setzen können?
Das ist keine Verführung, dass ist eine Straftat.
Und ja, es kommt sehr häufig vor, dass Missbrauch nicht als Missbrauch von den Betroffenen erkannt wird. Und mit "kleinem" Missbrauch "großen" Missbrauch zu initiieren ist doch Sinn und Zweck der Sache!
Ob die Tochter (noch) nicht darunter leidet, ist eine ganz andere Sache.
Aber als Mutter sollten da klare Grenzen gesetzt werden.
Ebenso als Vater/Vaterrolle!
Zungenküsse mit pubertierenden Kindern sind einfach ekelhaft, welcher normale Mann soll denn da keine Grenzen setzen können?