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Ärger mit der LVR - OEG, Einkommen, Untätigkeitsklage, Sterun, falsche Berechnungen

Colinchen

Neues Mitglied
Hallo zusammen,
ich wende mich mal wieder hier in dem Forum mit Bitte um Hilfe, das Thema LVR wird bei mir nicht besser.
Zum 02.10.2014 bekam ich wieder mal einen Bescheid, mal wieder nicht durchschaubar, mal wieder unerklärlich und ich bitte hier um Rat.
Das Dezernat 7 teilte mir zum 02.10.2014 folgendes mit:
1. Man hat den ehegattenzuschlag gestrichen, ich bin seit 2011 verheiratet, wieso man das getan hat ist mir nicht erklärbar, auch nach telfonischer Rückfrage gestern konnte man mir nicht erklären, wieso man dies getan hat. Man will mal wieder den Bescheid prüfen und das kann wie so oft Monate bis Jahre dauern.
2. Ich erwarb 2007 eine Immobilie, das Eigenkapital von grade Mal ca. 10% habe ich mir zusammengesammelt, teils habe ich einen Lebensversicherung zur Altersvorsorge aufgelöst, teils habe ich Gespartes, teils einen Bausparvertrag aufgelöst, und auch Teils welches ich durch einen Nebenjob (seit 1996) Angespartes eingebracht und Teile hat auch mein Mann, der damals noch mein Verlobter war, mir hinhzugeliehen, Geliehenes, was nach der Hochzeit natürlich nicht zurückbezahlt wurde, denn wir sind ohne Gütertrennung verheiratet, haben gemeinsam diese Immobilie renoviert, wobei auch die damalige Muskelhypothek eher von ihm als von mir geleistet wurde.
Daher leben wir in einer Zugewinngemeinschaft, das ist auch so gut.
die Immobilie war zum Zeitpunkt der Eheschließung mit rd. 10% abgezahlt, innerhalb der ehe haben wir gemeinsam weitere 10 % abgetragen. Zu aktuellem Zeitpunkt sind noch 80% des Kredites mit einer bisherigen Laufzeit von bis 2022 und Kfw bis über das renteneintrittsalter abzutragen. Die laufenden Kredite kann ich nicht kündigen, ich/wir bin/sind teils noch nicht einmal über die Mitte der Zinsbindung hinaus..
Wobei er in den letzten 3 Jahren mehr als ich abgetragen hat, denn nun kommt nämlich der Knackpunkt:

Ich bekam sodann irgendwann meinen Berufsschadensausgleich (BSA), zu diesem BSA wurden 50% der Mieteinnahmen als Einkünfte angerechnet. So handhabt die LVR das nun schon Jahre.
Man geht von einer Mieteinnahme von 1.256 Euro aus (nach Abzug der Nebenkosten), hier stimmt schon die Höhe nicht, denn der LVR mitgeteilte Mietausfälle wurde auch nie berücksichtigt, die Mieteinnahmen sind schwankend und geringer und auch unversteuert. Geschweige denn, dass bis zu dem zeitpunkt die Aufwände gedeckt sind aus dem von der LVR errechneten Betrag.
Die monatl. Belastung an Hypotheken und Tilgung liegen bei 887,57 Eur, ich habe hier dsa Quartal geteilt durch 3 genommen.

Ausserdem fallen Kosten wir Grundsteuer ect. an.

Von den fälschlicher Weise angenommenen 1.256 Euro Mieteinnahmen beanspruch die LVR 628 Euro, Brutto für Netto, somit nach deren angaben 50%, in Wirklichkeit sind diese 628 Euro aber 55%, den die monatl. Duerschnittsmiete in 2014 war 1.137,62 Eur.

Dies bedeutet nun für uns, unter Anrechnung der Einkünfte, die zu 50% eigentlich meinen Ehemann zustehen,
zieht man von 1.137,62 (jährlicher Durchschnittsmieteingang, in Abzug gebrachte Mietausfälle) nun 55% ab in Form von unversteuerten 628 Euro.

Mit diesem Betrag reduziert die LVR nun den BSA Brutto für Netto.
Es bleiben damit 509,62 Eur von den Mieten monatl. über.
Hiervon müsste ich eigentlich nun auch meinem man seine tatsächlichen 50% auszahlen, bzw. das was in der Tat nach Abzug der laufenden Kosten übrig wäre, wenn denn mal was übrig bleiben würde.

Dies geht allerdings nicht, denn von den 509,62 Eur muss ich die Hypotheken von 887,57 Eur abndecken.
Wer rechnen kann sieht, ich zahle drauf.

Ich weise darauf hin, die Immobilie gab es schon vor meinen Antrag auf OEG, demnach waren es Einkünfte, die nicht aus mneiner beruflichen Tätigkeit stammten und auch von der LVR nicht im Rahmen eines BSA ausgeglichen werden.

Die Restsumme der Hypotheken leiste ich nun aus dem mir nun übrigen BSA ab, das sind rd. 380 Eur. monatl., ebenso, wie ich diee Grundsteuern aus dem BSA ableiste und ander Kosten zum erhalt der Immobile, welche bei Erwerb eigentlich meine/ unsere Altervorsorge darstellen sollte.
Die LVR selbst kommt ja nicht für die Teit der BSA-Leistungen für eine Altersvorsorge auf.

Mein Mann geht demnach leer aus und bekommt auf dem wege natürlich nicht die 50% der Mieteinnahmen aber wird an den Kosten beteiligt, da ich aufgrund dieser Art der Berechnung nicht in der lage bin, selbst durch die Mieten die Hypotheken und Steuern abzudecken.
Im Falle einer Scheidung würden ihm aber 50% aus der Zugewinngemschaft zustehen.

Der Witz an der gedamten Geschichte ist aber, durch die Verrechnung der unversteuerten Mieteinnahmen sind wir nicht in der Lage, dass Reparaturen durchgeführt werden können.
Ein Mieter zog nun im November 2014 vorzeitig aus, weil die Heizung ständig defekt war. Die Rechnung der Reparatur/Wartung konnte ich bis jetzt nicht bezahlen.
Ich bin auch nicht in der Lage zu investieren, um die Steuerlast des Einkomens zu reduzieren, demnach zahle ich für die Einkünfte auch die volle Höhe der Sterun, mit denen wir veranschlagt werden.
Im Dezember waren die Mieteinnahmen dann nicht mehr in der Höhe zu Verfügung, es waren dann nur noch rd. 900 Eur, von denen die LVR unversteuert 628 Eur geltend machte.
Der 2. Mieter zieht nun Ende März 2015 aus, weil auch hier ständig Probleme mit der Heizung waren und damit fällt eine weitere Miete aus, diese ist die Höchste Miete des Objektes und mit 500 Eur o. NK ein fetter Anteil.
Die grade im November 2014 geräumte Wohnung konnte ich zum Januar 2015 neu vermieten, was aber nichts daran ändert, dass wir ab April 2015 nur noch 800 Eur Mieteinkünfte haben und davon die LVR weiter monatl. 628 Eur unversteuert vom Netto-BSA abzieht.

Eine Neuvermietung kann ich aktuell nicht vornehmen, denn ich habe noch nicht einmal das Geld, um die Wohnung in Immobilienseiten zu inserieren. Die Wohnlage ist schwierig und die bisherige Resonanz auf den kostenlosen Seiten ist gleich null.
Ausserdem müssten wir eigentlich die Heizung entweder reparieren oder aber im Idealfall austauschen lassen.
Da die Mieteinnahmen aus der Altersvorsorge aber weder das eine noch das ander zulassen, bekommen wir auch keinen Kredit von der Bank, den meine Bescheide sind seit Anbeginn immer wieder unvollständig.

3. Die LVR zieht nun unversteuerte Mieteinnahmen ab, die zum 1. nicht alleinig mir gehören, sondern auch anteilig die, die meinem Mann zustehen.

4. Das Finanzamt forderte natürlich in 2014 Einkommensteuer auf Einkommen, somit wurden für tatsächlichen Mieteinnahmen rd. 3.000 Eur Steuern in 2014 gezahlt.

Mieteinnahmen die ich nicht bekomme habe und schon garnicht steuerfrei.

Die Steuern auf diese Einkünfte sind der Höchstsatz, da mein Mann ja auch selbst beruftstätig ist und wir gemeinsam veranlagt werden.

Es kann doch nicht sein, dass die LVR von Einhamen, die nicht zur Verfügung stehen, diese unversteuert von einen Netto-BSA abziehen, sodass wir weder den Verpflichtungen der Immobilie noch den Banken nachkommen könne.

Auch dieses Jahr werden wir wieder eine Einkommenster zahlen müssen, an der sich die LVR mit Sicherheit nicht beteiligen wird. Die Einkommenster kann ich aber garnicht zahlen, da die LVR ja hier schon 628 Eur (55% der Mieten aus der Altersvorsorge) beansprucht und selbst wenn es keine Hypotheken gäbe und alle Mieten eingehen würden, dann in besten Fall rd. 510 Euro monatl. übrig bleiben würden, wir alleinig die Steuerlast tragen müssen.
Zumal es auch nicht sein kann, dass die LVR hier auch an das Geld meines Mannes geht und auch dessen 50% der Mieteinnahmen geltend macht als mein Einkommen.

Aktuell stellt sich der Sachverhalt so dar, dass mein Mann selbst eine Arbeitnehmerkredit nehmen musste, um irgendwie die Kosten zu decken, nur auch der ist mittlerweile aufgebraucht und will zurückbezahlt werden.


5.a Ich bin nun im Januar 2013 hergegangen und habe eine Antrag zu einer Kapitalabfindung gestellt, um zumindest in der Krankheitsphase für einen Teil von uns bewohnter Immobilie die Hypotheken zu senken/abzudecken.
Der Antrag wurde erst nicht bearbeitet, dann teilte man mir im April 2013 mit, wenn ich der im Dezember 2013 anstehenden Gesundheitsprüfung zustimmen würde, diese vorzuziehen, würde der Vorgang schneller laufen.
So stimmte ich dem im April 2013 zu.
Verschiedenste Sachstandanfrage oder aber auch Anfragen per Rechtsanwältin und Weissem Ring wurden kommentiert mit, die Prüfung wäre in Arbeit.
Im Januar 2014 telefonierte man sogar von Seiten der LVR mit der finanzierenden Bank, ob hier eine Hinterlegung der Kapitalabfindung möglich sei und monatl. Hypotheken damit geleistet werden können.
Man erklärte mir von Seiten der LVR, ein Herr B., ich müsse die gesamte Kapitalabfindung nutzen, Teilbetäge gingen nicht, und es würde auch nur eine einmalige Auszahlung erfolgen, nicht gestückelt....
Seitdem passierte nichts mehr.

6.a Im Sommer 2013 wurde bei mir ein Bruxismus festgestellt.
Dies stellte dann eine Verschlimmerung dar und der Kiefer, Biss musste um 4mm erhöht werden.
Wegggeknischte Zähne ( halbiert) müssten erneuert werden (auch im Sichtbereich).
Hierzu dient ein Aufbau.
Die Heil-/Kostenpläne reichte ich sodann im Sommer 2013 ein. 1. für ein Langzeit- Provisorium und 2. für den Zahnaufbau.

Dies wurde sodann mit in die Gesundheitsprüfung aufgenommen als Verschlechterung.

Angeblich wurde dies sodann dem medizinischen dienst weitergelietet, der Zahnarzt wurde angeschrieben (mehrfach).

Auf diverse Nachfragen zu dem Sachstand wurde sodann mitgeteilt, es sei in Ausarbeitung und der medizinische Dienst prüfe.

Ende Oktober 2013 wurde sodann auf erneute Anfrage mitgeteilt, es sei nun endlich an den medizinischen Dienst weitergeleitet worden. Ein Hohn!
aber telefonisch wurde mir mitgeteilt, man habe nun einen eilantrag gestellt, so daß die entgültige Bearbeitung binnen 6 Wochen abgeschlossen sein müsste.
Auf Nachfragen im November 2013, wie der Stand der Dinge sei, hieß es, es sei noch nicht abgeschlossen.
Gleiche Antwort im Dezember 2013 und Januar 2014.

Da ich nun schon massive Schmerzen hatte, diverse Zähne fehlten, kauen kaum noch möglich war, ließ ich dass Provisorium anfertigen, hierzu zahlte bei rd. 4.000 Eur die GKV eine Anteil von rd. 100 Eur.

Nach rd. 6 Monaten Bearbeitung war die LVR nicht in der Lage ene Prüfung des Bruxismussen vorzunehmen, von April 2013 bis Dezember 2013 nicht in der lage eine Gesundheitsprüfung abzuschliessen.

Im Januar 2014 teilte mir sodann mein Zahnarzt mit, die LVR habe nun erneut Unterlagen angefordert, diesmal sogar inkl. der RÖNTENAUFNAHMEN rückwirkend bis 2010.

Die Gesundheitsprüfung lief damit weiter, das Provisorium war schon eingesetzt und die Rechnung lag im Januar 2014 vor, zu welcher mir ein Familienmitgleid das Geld lieh, damit ich diese bezahlen konnte.

7. Zeitgleich lief ein Antrag auf Erwerbsminderungerente, inkl. Gutachterterminen, diese Erwerbsminderungrente wurde sodann im Sommer 2014 bestätigt. Die LVR zog sodann auch die Erwerbsminderungsrente 1:1 vom BSA ab.

Auf der einen Seite berechtigt, auf der anderen siete bestand die Erwerbsminderungsrente aber auch aus Rentenbeiträgen der über 14 jahre ausgeübten Nebentätigkeit, wenn nur zu einem kleinen Teil, Einnhamen einer Nebentätigkeit die bei einem BSA nicht berücksichtigt werden und den BSA nicht erhöhen, aber reduzieren da zu 100% als Einkommen angerechnet wird, wenn man hierdurch eine Erhöhung der Altersvorsorge schafft.

5.b
Nach erneuter Anfrage im diesem Jahr bzgl. Sachstand zur Kapitalabfindung im September 2014 teilte man mir am 15.10.2014 schriftlich mit, die Gesundheitsprüfung sei noch nicht abgeschlossen, dies nach nun nach über 1,5 Jahren. Diese Gesundheitsprüfung sei abzuwarten.
Des weiteren sei dabei zu prüfen, ob ich, ich bin 44 Jahre jung, noch länger als 3 jahre leben würde!!!

Man wüsste auch nicht, ob sich dei finanzierende Bank noch an das im Januar 2014 geführte Telefonat erinnern würde, bzgl. Verrechnung der Kapitalabfindung mit dem Hypotheken!!!

6.b.
Mit Schreiben vom 02.10.2014 teilte mir Herr Sch. von Seiten der LVR (Dezernat 7) mit, man würde nun einen erneuten Eilantrag bzgl. der Prüfung an des Zahnersatzes aus dem Bruxismus an meinen Zahnarzt senden, weil dort angeblich weitere Behandlungen in 2014 stattgefunden haben sollen.
Tatsache ist, es fanden keine weiteren Behandlungen statt. Ich hatte bis 02.10.2014 nicht einmal den Jahrescheck vornehmen lassen, ausschliesslich wurde an dem Provisortium eine Farbanpassung vorgenommen.

Woher die LVR die Glaskugel nimmt, dass hier weitere Behandlungen stattgefunden haben sollen ist schleierhaft.

Abgesehen der Tatsache, das der Heil-/Kostenplan nur eine Gültigkeit von 6 Monaten hat und damit schon seit Ende 2013 hinfällig sein dürfte.

6.c Dies bedeuete auch, dass die Aktualisierung des Heil-/Kostenplans bedeuten würde, die Gesundheitsprüfung startet erneut.

Tatsache ist auch, dass ich zu aktuellem Zeitpunkt seit über einem Jahr mit einem Provisorium rumlaufe, das Provisorium aufgrund der fehlenden Ersatzes bereits kaputt ist, ich habe es aufgrund des gesamten Stresses kaputtgeknirscht, allerdings würde ein jetziges Aufsuchen des Zahnarztes mit Sicherheit dazu fürhen, dass die seit nun 1,5 Jahren bestehende Prüfung des Bruxismusses wieder von vorne starten würde/könnte, da ich ja weiere Behandlungen in Anspruich genommen habe, Behandlungen, die ich zu aktuellem Zeitpunkt selbst bezahlen müsste aber auch garnicht kann.


Ich weiss, das ist nun ganz viel, ich bitte aber hier um Hilfe und Rat, denn wenn ich nun eine erneute Sachstandanfrage mache, bekomme ich mit Sicherheit erfeut diese Einkommenfrageböden zugesendet, im 2013 bekam ich auf Sachstandsanfragen von Dez. 2012-April 2013 3 x diesen Fragebogen!!!!
Damit war man ja tätig und eine Untätigkeitsklage würde hinfällig.

Hier nun meine Gedankengänge:
Ein Gedanke ist, da man auch die Mieteinnahmen meines Mannes unberechtigter Weise berrechnet, hier Strafanzeige zu erstatten, da ansonsten diese Praktik weiter läuft.

2. Strafanzeige wegen unterlassene Hilfeleistung, denn benötigte Hilfsmittel werden nicht genehmigt, sie werden garnicht erst abschliessend geprüft.

3. Strafanzeige gegen die LVR, da diese zu versteurnedes Einkommen als Netto-Einkünfte verrechnet und ich die Steuern hierdurch nicht zahlen kann. dmnach zwingt die LVR mich und meinen Mann dazu, dass wir die Steuern nicht an das Finanzamt abführen können.

4. Untätigkeitsklage, denn die
- Kapitalabfindung wurde nun 2 Jahre nicht abschliessend bearbeitet
- mein Widersprüch zu einem Bescheid aus dezember 2012 wurde bis heute nicht abschliessend ordentlich bearbeitet
- eine Gesundheitsprüfung wurde seit April 2013 nicht abschliessend bearbeitet
- ein Antrag auf Hilfsmittel (Heil-/Kostenplan aus Sommer 2013) wurde bis heute nicht abschliessend bearbeitet.

Weiss jemand, was ich noch tun kann?

Nach gerichtlicher Prüfung wurden mit Beratungskosten zugesproochen, das bedeutet, ich kann mich anwaltlich vertreten lassen. Einen Anwalt habe ich bereits eingeschlatet, sehe aber, dass da nicht alles mit abgedeckt ist.
Die Einkünft, die zu aktuellem Zeitpunkt zur Verfügung stehe (ausgenommen der OEG-Leistunge, da diese nicht als anzurechnendes Einkommen gelten) sind unter dem sozialen Satz.

Ebenfalls habe ich eine RA-Versicherung, die die Prozesskosten tragen würde, eine Bestätigung hierzu habe ich bereits vorliegen.

Ich bin für jeden Rat dankbar, aber bitte, im Moment kann ich nicht vertragen, wenn ich Kommentare bekäme, ich sei nicht ausrecihend geduldig oder erwarte zuviel... Von all dem ist unsere existenz bedroht und auch das wurded der LVR mitgeteilt. Auch hatte mein Mann im letzten Jahr die Gedanken sich aus Verzweiflung und all dieser Last das Leben zu nehmen, das wusste die LVR und blieb trotzdem untätig mit Abschluss der Prüfungen.
Und ehrlich gesagt, ich breche selbst unter der LAst zusammen und durch all diesen Ärger seh ich ehr eine Verschlechterung als eine Verbesserung meines Gesundheitszustandes.

Ich bin froh, dass es meinem Mann wieder gut geht und ich mag ihn auch nicht weiter mit diesen Dingen belasten :eek:
Momentan versuche ich, egal wie schlecht es mir geht, jeden Abend, wenn er nach Hause kommt, ein fröhliches Gesicht zu machen, zu tun als wenn die weklt in Ordnung ist und ihm so wenig wie möglich von all den Dingen zu erzählen. :wein:

Auch stehe ich sonst alleine da, denn meine 80 Therapiestunden sind ausgelaufen, eine Anfrage meiner behandelnden Ärztin an die LVR aus Herbst letzten Jahres mit Bitte um Genehmigung weitere Stunden wurde nicht einmal von der LVR beantwortet. Momentan gönne ich mir alle paar Wochen/Monate privat diese Sitzungen, wobei sie mir erlaubt hat, dass ich diese auch jetzt noch nicht bezahlen muss und mir auch wenn es ein Jahr dauert, Zeit lassen kann.

Auch nach gestrigem Telefonat vom 06.01.2015 mit dem verantwortlichen Fallbearbeiter Herrn Sch. wurde mir telefonisch mitgeteilt, davon wüsste er nichts, er müsste dann doch noch einmal in die Akte schauen.
Der hat wahrscheinlich in der Zeit seit Herbst 2014 nicht einmal in die Post geguckt.

Auch berechnet der Herr seit Anbeginn meine Bescheide immer wieder falsch auf BAsis 2008, obwohl mein Antrag aus 2007 ist, ich werd langsam wahnsinnnig ;(
 
M

Meli-2009

Gast
Und außerdem würde ich empfehlen, deinen Beitrag wieder zu löschen, du gibst hier irreviel private Informationen preis. Wir sind alle keine Anwälte, insofern kann dir keiner hier bei der komplizierten Materie helfen. Löschen kannst du deinen Text, indem du auf "Bearbeiten" gehst, ihn löschst und stattdessen irgendein Wort eintippst wie "bearbeitet" und den Text dann noch mal speicherst.

Alles Gute!
Meli
 
G

Gast

Gast
ich sehe das anders, hier stehen keine namen und der beitrag ist sicher auch hilfreich für andere, denen es ebenso mit der lvr ergeht
 

bird on the wire

Aktives Mitglied
Ich sehe keine Straftatbestände, die Du zur Anzeige bringen könntest. Welche Straftat soll denn vorliegen?

Mir erscheint der richtige Weg Klage gegen Bescheide, die Dir fehlerhaft vorkommen. Laß Dich dabei anwaltlich vertreten, wenn Du Prozeßkostenhilfe bekommst.
 

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