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Ärger mit den Nachbarn

L

Lebensdeserteurin

Gast
Duschen oder baden darf man jederzeit, auch nachts, solange es nicht länger als eine halbe Stunde dauert, staubsaugen und Wäsche waschen darf man auch abends oder Sonntags (jedoch außerhalb der Mittags- und Nachtruhe), da dies alles zum normalen Gebrauch einer Mietwohnung zählt. Für Bohrarbeiten gilt das nicht, weswegen man es Sonn- und Feiertags sowie natürlich zu den Ruhezeiten unterlassen sollte. Besuch bis zu 6 Wochen ist überhaupt kein Problem (darüber hinaus darf der Vermieter z.B. anfragen, ob es wirklich nur Besuch oder schon Mitbewohner / Untermieter ist).
 

Ondina

Sehr aktives Mitglied
Duschen u. Baden ist mir bekannt, Wassergeräusche und dazu zählt auch der Gebrauch der Klospülung sind hin zu nehmen.
Staubsaugen und Wäsche waschen ist so glaube ich vom Mietvertrag abhängig, ich glaube bei uns ist es mit der Sonntagsregelung so festgehalten.
Das gilt bei uns sogar noch über die Mittagszeit und die geht von 13 bis 15 Uhr ist Staubsaugen, Wäsche waschen, Bohren und Rasen mähen verboten.
 

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