L
Lebensdeserteurin
Gast
Duschen oder baden darf man jederzeit, auch nachts, solange es nicht länger als eine halbe Stunde dauert, staubsaugen und Wäsche waschen darf man auch abends oder Sonntags (jedoch außerhalb der Mittags- und Nachtruhe), da dies alles zum normalen Gebrauch einer Mietwohnung zählt. Für Bohrarbeiten gilt das nicht, weswegen man es Sonn- und Feiertags sowie natürlich zu den Ruhezeiten unterlassen sollte. Besuch bis zu 6 Wochen ist überhaupt kein Problem (darüber hinaus darf der Vermieter z.B. anfragen, ob es wirklich nur Besuch oder schon Mitbewohner / Untermieter ist).