K
kl0306
Gast
Hallo,
wer kann mir etwas zu folgendem Thema schreiben?
Im anhängigen Verbraucherinsolvenzverfahren (noch keine WVP) fließen pfändbare Beträge an den Treuhänder. Nun wird überlegt, das Kind der neuen Ehefrau des Schuldners zu adoptieren mit der Folge, dass dann eine weitere Unterhaltspflicht dazu kommt, und somit kein Betrag mehr zur Masse fließen würde.
Kann der Treuhänder sich gegen eine solche Adoption aussprechen? Oder kann der Treuhänder sich weigern, die Unterhaltspflicht anzuerkennen, da die Masse nun schlechter gestellt wird? Kann ein Gläubiger die Restschuldbefreiung beantragen, zu versagen?
Danke.
wer kann mir etwas zu folgendem Thema schreiben?
Im anhängigen Verbraucherinsolvenzverfahren (noch keine WVP) fließen pfändbare Beträge an den Treuhänder. Nun wird überlegt, das Kind der neuen Ehefrau des Schuldners zu adoptieren mit der Folge, dass dann eine weitere Unterhaltspflicht dazu kommt, und somit kein Betrag mehr zur Masse fließen würde.
Kann der Treuhänder sich gegen eine solche Adoption aussprechen? Oder kann der Treuhänder sich weigern, die Unterhaltspflicht anzuerkennen, da die Masse nun schlechter gestellt wird? Kann ein Gläubiger die Restschuldbefreiung beantragen, zu versagen?
Danke.