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Adoption während der Insolvenz

K

kl0306

Gast
Hallo,
wer kann mir etwas zu folgendem Thema schreiben?
Im anhängigen Verbraucherinsolvenzverfahren (noch keine WVP) fließen pfändbare Beträge an den Treuhänder. Nun wird überlegt, das Kind der neuen Ehefrau des Schuldners zu adoptieren mit der Folge, dass dann eine weitere Unterhaltspflicht dazu kommt, und somit kein Betrag mehr zur Masse fließen würde.
Kann der Treuhänder sich gegen eine solche Adoption aussprechen? Oder kann der Treuhänder sich weigern, die Unterhaltspflicht anzuerkennen, da die Masse nun schlechter gestellt wird? Kann ein Gläubiger die Restschuldbefreiung beantragen, zu versagen?
Danke.
 
Die Frage ist doch, ob bei den derzeitigen wirtschaftlichen Verhältnissen die zuständigen Behörden überhaupt einer Adoption zustimmen.

Hinzu kommt, dass das Kind Ansprüche gegen den Vater verliert. Auch Erbschaftsansprüche.

Warum wartet ihr nicht ab, bis das Insolvenzverfahren abgeschlossen ist?

So kommt mir die ganze Geschichte etwas befremdlich vor. Nur eine Adoption, um weniger Schulden zu bezahlen!
 
Aus meiner Sicht nein.

Wenn für das Kind kein Unterhalt gezahlt wird und Ihre Frau finanziell nicht in der Lage ist den Unterhalt des Kindes zu decken, käme ja jetzt schon ein Antrag nach 850f ZPo zur Erhöhung der unpfändbaren Beträge in Betracht.
 

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