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Abmahnung!

ZrTenor

Neues Mitglied
Ich habe vor kurzer Zeit eine Abmahnung von einer Rechtsanwaltskanzlei mit dem Namen "Kornmeier & Partner erhalten". In dieser steht, dass ich ein Album eines Künstlers der öffentlich via eines Tauschforums öffentlich gemacht haben soll, hierbei handelt es sich um bittorrent. Allerdings habe ich nie Sachen hochgeladen oder etwas in diesen Börsen verteilt.
Trotzdem ist es wahr, dass ich leider an jenem Tag etwas heruntergeladen habe, jedoch nichts verteilt.
Laut der Abmahnung soll ich nun unterlassen weiterhin diese Datei zu verteilen (irgendwie klar) und dazu noch eine Strafgebühr in höhe von 600,- euro zahlen.
Kann ich diese Abmahnung anfechten oder ähnliches? kann ich den kosten irgendwie entgehen?
Allgemein was sollte ich jetzt tun?

vielen dank für mögliche antworten :>
 
Hallo ZrTenor,

schau mal hier: Abmahnung!. Hier findest du was du suchst.
C

chrismas

Gast
Bei Bittorrent bietest du automatisch anderen deine bereits vorhandenen Teile eines Downloads ebenfalls an, außer du deaktivierst explizit diese Funktion.

Und anfechten kannst du die Mahnung schon, nur ob das Sinn macht in deinem Fall dürfte bezweifelt werden.
 

Aluna

Mitglied
Auf jeden Fall reagieren, am besten sofort Antworten. Auf keinen Fall irgendetwas zahlen. Das ist eine übliche Masche. Hatten selbst eine Rechnung von anderthalbtausend Euro im Haus, wegen scheinbarer Onlineverbreitung eines Films. Zu dem Zeitpunkt war aber niemand zu Hause. Mit Fakten dagegenhalten, ruhig etwas forscher. Es wird eine ganze weile dauern, bis sie erneut drohen, erneut antworten ist dann angesagt. Irgendwann wird nichts mehr kommen. Nicht in Panik geraten. Ohne Anklage, kein Urteil und nur mit Urteil kann eine Strafe angesetzt werden, was ja in deinem Fall die paar Hundert Euro ausmacht. Man würde ja zunächst ein Schreiben bekommen, mit dem Vorwurf und irgendwann kommt der Prozess. Strafe ohne Prozess ist dann wohl reine Geldmacherei.
 

Hajooo

Sehr aktives Mitglied
Moin,
hier eine gute Seite zu dem Thema:

Abmahnwahn-Dreipage Startseite

Ich hatte nicht die Nerven nichts zu tun.
Einige tun das.

Jo,
ich habe einmal dis Summe gedrückt und das zweite Mal habe ich den richtigen Anwalt ;)
Bei mir ist auch finanziell - Harz IV, nichts zu holen.

Du solltest dich entscheiden
entweder
Nichts zu tun und es auszusitzen,
oder
falls nein
innerhalb der gesetzten Frist tätig werden.
Am besten zu einem Anwalt gehen.
Siehe die Empfehlungen auf der Seite.
Keinesfalls die beigefügte Unterlassungserklärung verwenden, sondern eine modifizierte, wie auf der Seite empfohlen wird.

Bei einer Urheberrechtsverletzung übernimmt der Rechtschutz keine Kosten.
Soltest du ein geringes Einkommen haben, kannst du dir auf dem Gericht einen Beratungsschein holen.

Gruß Hajooo
 
Zuletzt bearbeitet:

DevilMagic

Aktives Mitglied
Abmahnung Kornmeier und Partner

Hilfe bei Abmahnung Kornmeier & Partner RAe - EMI Music Germany GmbH & Co. KG - David Guetta ft. Rihanna | Urheberrecht

Ich denke du solltest dir das mal Ansehen. Diese Kanzlei steht selbst im Fokus anderer richtiger Rechtsanwälte wegen Abhmungen ohne AUfforderung usw.

Du solltest Reagieren aber dies icht als Abzocke usw. sofort Kund tun.

Gehe sofort zum Anwalt und hole dir einen Erstberatung ein!

Bist du Hartz4? Erstberatung wird vom AMt getragen über die Prozesskostenhilfe.
Bist du versichert? Jede Rechtschutzversicherung schließt die Unheberrechtsverletzung zwar aus aber es gibt immernoch die Klausel der kostenlosen Erstberatung.

Bist du garnichts regelt das Gesetz die höchstgrenze folgendermaßen:

Die Erstberatungsgebühr ist eigentlich keine eigene Gebühr. Auch bei der ersten Beratung hat der Anwalt seine Gebühren nach dem RVG zu berechnen. Meist wird hier eine Beratungsgebühr anfallen.
Bleibt es bei der ersten Beratung, so darf die Gebühr - wenn der Mandant Verbraucher ist - jedoch 190,00 € (zzgl. Post und Telekommunikationskosten und Mehrwertsteuer) also 249,90 € nicht übersteigen. Ist ein Gutachten anzufertigen sind 250,00 € zzgl. Post- und Telekommunikation und MwSt. also 321,30 € nicht zu überschreiten.
Allerdings dürfen die Parteien etwas anderes vereinbaren, die Erstberatungsgebühr also abbedingen. Wird nach der ersten Beratung das Mandat übernommen, kommt es zu weiteren Terminen, weiteren Bearbeitungen der Angelegenheit (Urteilsrecherche, Rückruf o.ä.) oder ist der Mandant Unternehmer, so entfällt diese Höchstgrenze

Quelle: Anwaltsgebhren im Zivilprozess RVG

Viele Grüße

DevilMagic
 
E

engelbonn

Gast
Ich hatte auch einmal Kornmeier & Partner und ein anderes mal Schalast oder so, hab jedesmal eine modifizierte Unterlassungserklärung geschickt und danach alle weiteren Schreiben ungeöffnet in den Müll geschmissen, nur ein Mahnbescheid vom Gericht hätte ich beantwortet, aber kam garnichts, die betteln nur ....aber es soll schon vereinzelt Fälle gegeben haben die vor Gericht gehen, ich hab mich aber nicht einschüchtern lassen, ist jetzt ein Jahr her und habe keinen Cent bezahlt.

Wer sich unsicher ist oder nicht traut sollte sich vom Anwalt beraten und Briefe formulieren lassen, kostet ca 100 bis 200 Euro und ist damit immer noch billiger als zu zahlen (400 - 800 Euro).

LG
Alex
 

ZrTenor

Neues Mitglied
vielen dank erstmal für die antworten!
allerdings weiß ich jetzt noch nicht so richtig was ich tun soll.
ist es wirklich klug das auszusitzen, wie teilweise geraten wird, nicht dass mir irgendwann ein gerichtsbescheid ins haus flattert. ein paar bekannte von mir meinten, ich soll einfach warten, die frist ablaufen lassen und dann weiter sehen. das passt mir aber nicht so ins gefühl
auf den anwalt hätte ich allerdings auch nicht so viel lust, da ich auch nicht wirklich viel geld zur verfügung habe.
noch habe ich gar nichts getan, da ich noch über eine woche habe, zwar ist jetzt das wochenende dazwischen, wegen der zeit mache ich mir jedoch nicht so viele sorgen.
 

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