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Abmahnung wegen Filesharing - wie vorgehen?

  • Starter*in Starter*in Gelöscht 35228
  • Datum Start Datum Start
Das bringt einem aber wenig, wenn zum Beispiel eine andere Mac-Adresse angezeigt wird als die, die man selber hat, kann der gegnerische Anwalt immer noch unterstellen, dass ein neuer PC gekauft worden ist.

Bei der IP Adresse gibt es kein Netz und keinen doppelten Boden.

Wenn die Zuweisung zum aufgezeichneten Moment des Anwaltes schon nicht mehr da war, dann hat der Anwalt mit seiner Abmahnung pech.

Sollte alles daran wahr sein, dann hat der Freund halt eben Pech und ich würde es an seiner Stelle nicht teurer machen als es bereits schon ist.
 
Das mag ja alles sein was er kann und was nicht aber bedenke doch das den Gegner stetig in der Beweispflicht ist. Einfach eine ausgedachte IP in ein Schreiben zu Pinseln ist für mich und auch für jeden Richter kein Beweis und wird als solcher auch nicht anerkannt. Zudem kann man auch immer die IP Adresse mit Hilfe der Subnetzmaske verschleiern. Die Leute sind doch nicht dämlich.
 
@TE:
Ich kann Dir sagen, was Du auf keinen Fall machen solltest:

1. das Schreiben ignorieren
2. die mitgeschickte Unterlassungserklärung unterschreiben

Weil:

1. nach der Frist i.d.R. ein Prozess eingeleitet wird, der meist mit hohen Verfahrenskosten verbunden ist.
2. die Unterlassungserklärungen eigentlich immer viel zu weit gefasst sind und nicht nur den tatsächlich vorgeworfenen Tatbestand beinhalten, sondern noch andere Dinge, die damit überhaupt nix zu tun haben. Weiterhin sind i.d.R. darin viel zu hohe Vertragsstrafen enthalten.

Du solltest:

- innerhalb der Frist reagieren und zwar aufgrund fundierter Beratung durch jemanden, der Fachmann auf diesem Gebiet ist -> Urheber-/ IT-Recht-Spezialist
- keine Ratschläge aus Foren wie diesem (in diesem Fall ^^) annehmen, da es bei Dir um einen ganzen Batzen Kohle gehen kann und wir hier genaugenommen normalerweise davon überhaupt keinen blassen Schimmer haben 😉
- das hier ernst nehmen, da mit solche Dingen in Deutschland viel Geld verdient wird ... und zwar mit Leuten, die das entweder auf die leichte Schulter nehmen oder glauben, es selbst regeln zu können

... also los!! Hast schon eine Nummer eines Anwalts rausgesucht?

Grüßle
 
Was sagt denn dein Freund dazu, ob er den Titel runtergeladen hat oder nicht. Wenn in dem Schreiben das Datum angegeben ist, dann wisst ihr ja, ob es echt ist oder nicht. Deine heutige IP mit der im Schreiben zu vergleichen bringt nichts. Da müsstest du schon beim Provider nachfragenn, welche IP du zu der "Tatzeit" hattest. Die IP Adresse reicht jedenfalls hierzulande als Beweispflicht. Und es stimmt auch nicht, dass eine Tat eindeutig zugeordnet werden muss. Es haftet die Person, der der Internetanschluss gehört. Ist schon so vielen Leuten passiert, deren WLAN nicht verschlüsselt ist.
Wenn was dran ist, dann hilft auch kein Anwalt mehr, der kann höchstens versuchen den Betrag herabzusetzen. Aber bei weniger als 500€ kann man bestimmt nicht viel drehen.
 
Ich danke euch allen schon mal für eure Beiträge!
Ich frage mich, was wir wohl noch so alles zu erwarten haben!
Nach so vielen Problemen, hat das hier echt noch gefehlt! Ich hatte ende September einen Unfall bei dem ich als Radfahrerin von einem Auto angefahren wurde. Ich habe mir dabei schwere Verletzungen zugezogen, unter anderem ein Pneumothorax....

Was für ein Timing, es läuft aber auch alles schief! Das alles wird langsam echt zu viel für mich
 
@TE:
Ich kann Dir sagen, was Du auf keinen Fall machen solltest:

1. das Schreiben ignorieren
2. die mitgeschickte Unterlassungserklärung unterschreiben

Weil:

1. nach der Frist i.d.R. ein Prozess eingeleitet wird, der meist mit hohen Verfahrenskosten verbunden ist.
2. die Unterlassungserklärungen eigentlich immer viel zu weit gefasst sind und nicht nur den tatsächlich vorgeworfenen Tatbestand beinhalten, sondern noch andere Dinge, die damit überhaupt nix zu tun haben. Weiterhin sind i.d.R. darin viel zu hohe Vertragsstrafen enthalten.

Du solltest:

- innerhalb der Frist reagieren und zwar aufgrund fundierter Beratung durch jemanden, der Fachmann auf diesem Gebiet ist -> Urheber-/ IT-Recht-Spezialist
- keine Ratschläge aus Foren wie diesem (in diesem Fall ^^) annehmen, da es bei Dir um einen ganzen Batzen Kohle gehen kann und wir hier genaugenommen normalerweise davon überhaupt keinen blassen Schimmer haben 😉
- das hier ernst nehmen, da mit solche Dingen in Deutschland viel Geld verdient wird ... und zwar mit Leuten, die das entweder auf die leichte Schulter nehmen oder glauben, es selbst regeln zu können

... also los!! Hast schon eine Nummer eines Anwalts rausgesucht?

Grüßle

Wie schön das man sich hier, auch wenn man helfen will, immer als Idioten abstempeln lassen muss. 🙄
 
Diese Erfahrung hab ich noch nie gemacht und hab nen dicken Ordner voll mit Prozesseinleitungsgeschwurbel im Regal stehen. Nix ist passiert.

Nunja - nach Ablauf der Frist kann eine Einstweilige Verfügung erwirkt werden, die dann zu einem Schnellverfahren führt. Das ist zumindest der rechtlich mögliche Weg, der angeblich schon oft gegangen wurde, wenn wirklich ernsthafte Absichten der Klienten vorlagen.

Dass Du noch nichts bekommen hast, liegt wahrscheinlich am Charakter der Kanzlei, die eher auf den schnellen Erfolg spekulierte und auf "Dummenfang" gehen wollte. Im Prinzip hattest Du Glück - richtig ist das Verhalten aber deshalb noch lange nicht 😉

Muss ja jeder selber wissen.
 
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