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Abmahnung wegen Filesharing - wie vorgehen?

SadLover

Mitglied
Hallo Zusammen!

Genau weiß ich nicht ob mein Thread in dieser Rubrik richtig ist, aber ich versuch mal mein Glück!
Es geht darum, dass mein Freund eine Abmahnung erhalten hat, in der drin steht, dass er angeblich ein Tonaufnahme von einem Bekannten DJ im Internet verbreitet haben soll. Dazu wird eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung beigefügt und eine Frist von weniger als zwei Wochen zur Zahlung von mehreren 100 Euro....
Wir sind absolut ratlos und wissen nicht wie wir uns verhalten sollen! :confused:
Nach gründlicher Internetrecherche haben wir herausbekommen, dass diese Anwaltskanzlei schon seit Jahren Abmahnschreiben verschicken. Wir haben auch herausbekommen, dass sich im Text und in dem zu zahlenden Betrag sich so gut wie gar nichts ändert! Leider haben wir ebenso erfahren, dass die Rechtsschutzversicherung in solchen Angelegenheiten nichts zahlt und auch nicht jeder Anwalt sich in diesen Bereichen auskennen! :confused:
Weiß hier zufällig jemand Rat oder war bereits in dieser Situation?

Würde mich über Antworten freuen!
Viele Grüße!!
 

DevilMagic

Aktives Mitglied
Ihr solltet erstmal herausfinden ob das Schreiben überhaupt echt ist!

Für mich hört sich das extrem nach Täuschung an. Schaut mal nach im Impressum! Zudem ist der Schreiber dieses Briefes in der Nachweispflicht.

Im extremfall geht zum Anwalt. das Geld sollte es euch wirklich wert sein.
 

111kleinbuchstabe

Aktives Mitglied
Das ist ne Grauzone, aber auf beiden Seiten. Sowohl für die Filesharer als auch für die Anwälte.

Eigentlich ist es auf der einen Seite nur erlaubt diese Sachen zu ->tauschen<- andererseits ist es nur schwer zu beweisen, dass jemand nicht nur ge-tauscht hat. Da wird gerne mit der IP-Adresse rumgefuchtelt und das soll Eindruck machen und die meisten zahlen bei sonner Drohkulisse, das macht Geschäft mit dem Serienabmahnen dermassen lukrativ.

Bei Deutschland ist dieser vorwarnungslose Abmahnwahn möglich, weil es durch das Gesetz auf diese Weise geregelt ist. In fast allen anderen Ländern muss der Abzumahndene erst über sein Tun informiert werden.

Und::: es kommt auch gerne vor, dass völlig Unbeteiligte angemacht und abgemahnt werden, weil das Ding mit der IP-Adresse eben fast das Gegenteil von einem "Beweis" ist.

Ich würde nicht zahlen.

Im Gulli-Forum kennen die sich besser damit aus.
 
Zuletzt bearbeitet:

SadLover

Mitglied
Naja, wenn aber die Rechtsschutzversicherung solche Fälle nicht abdeckt, müssen wir dann nicht eventuell mit höheren Anwaltskosten rechnen, als die Summe die im Abmahnschreiben verlangt wird? (450€)
Und wie kann man prüfen ob so ein Schreiben echt ist? Also die Anwaltskanzlei hat ihren Sitz in Frankfurt am Main.
Und die Frist endet auch noch am 30.11.2011!!
 

DevilMagic

Aktives Mitglied
Schau doch mal auf die Steuernummer. Ist die Firma ins Handelsregister eingetragen?

Ruft doch mal an und verlangt nach einem Beweis. Dieser soll Zeit, Ort und vor allem die Mac und IP Adresse nennen mit der das passiert sein soll und da haut der Beweis gegen eine Wand!
Zudem müsstest du es doch selber Wissen, hat dein Freund 2p" Programme wie Kazaa oder eMule auf dem Rechner?? Hat er jemals in einer Disco etwas aufgenommen?? Kann ich mir kaum vorstellen.


Das ist alles zu lächerlich und die Summe ist auch lächerlich! Normaler belaufen sich solche Schreiben erstmal auf eine Unterlassung mit einer Strafe von etwa 800 euro. Wahrscheinlich gehen die Schreiber davon aus das die 450 Euro unter dieser Grenze liegen.

Erstmal einen wiederspruch machen und eine erstberatung beim Anwalt einholen.


Welche IP-Adresse steht den in dem Schreiben? Manchmal sieht man an den ersten 3 Zahlen schon ob ie falsch oder echt ist.
 
Zuletzt bearbeitet:
F

Franky89

Gast
Im Forum bekommst du nur halbwissen noch dazu ist dieses Forum dafür verkehrt. Am besten zum Anwalt damit oder wenigstens in einem Forum fragen wo mehr Leute sind die sich damit auskennen.
 
C

chrismas

Gast
Die IP Adresse mag jetzt nicht stimmen, allerdings bedeutet das nicht zwangsläufig, dass sie dem Anschluss deines Freundes niemals zugewiesen worden ist.

Abgesehen davon, solltet man, wenn man nach IP Adressen fragt auch immer nach der genauen Uhrzeit Fragen, wann man das gemacht haben soll, denn die IP Adresse ändert sich zum Beispiel bei Problemen mit dem Internet ständig, spätestens aber nach dem Zwangskick deines Providers.

Daher bringt einem die IP Adresse selber nichts, genauso wenig wie dem Anwalt, solange nicht die Uhrzeit feststeht.

Solltest du die Uhrzeit und auch das Datum haben, sollte dein Freund bei seinem Internetprovider nachfragen, ob zu dem im Schreiben angegebenen Zeitraum die IP Adresse tatsächlich seinem Anschluss zugeordent werden kann. Sollte das übereinstimmen, wird dein Freund nur schwer aus der Nummer wieder heraus kommen.

Ansonsten sei noch hier angemerkt, dass man hierfür einen Anwalt nehmen sollte, der als Fachbereich Urheber- bzw. Medienrecht hat.
 

DevilMagic

Aktives Mitglied
Deswegen soll sie bzw. er nach der Mac-Adresse fragen! Im gegensatz zur IP-Adresse wechselt die Macadresse nie weil sie auf die Maschiene geschlüsselt ist und nicht auf en Anschluß. Sie wird auch bei solchen Transfares übermittelt.
 

111kleinbuchstabe

Aktives Mitglied
Daher bringt einem die IP Adresse selber nichts, genauso wenig wie dem Anwalt, solange nicht die Uhrzeit feststeht.
Auch Du Uhrzeit ist nur ein relativer Beweis. Dem Gesetz nach muss eine Tat eindeutig einer Person zugeordnet werden können. Und wer vor dem Komputer die Daten eingegeben hat, möglicherweise mit einem anderen Namen, das wissen die Abmaner Anwällte nun auch nicht zweifelsfrei.

Ich denke mal, bevor die das vor einem ordentlichen Gericht beweisen müssen, werden die einfach die Sache vergessen, weil sich ein ziemlich sicher verlorener Fall rumspricht und die Zahlungsmoral erheblich senken würde.

Und jedes mal vor Gericht klagen - das macht das Geschäftsmodell zu einem Verlustgeschäftsmodell.
 

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