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Ablehnung EU-Rente

  • Starter*in Starter*in Gast
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Gutachten anfordern?

Ich nochmal, eigendlich müsste es doch ein Gutachten geben was zur Ablehnung führte, das müsste ich doch anfordern können oder?

Mfg
Christian
 
Hallo zusammen,
heute habe ich die ablehnung meines EU-Rentenantrags bekommen, es wurde nur aufgrund der Arztberichte entschieden eine Untersuchúng bzw. ein klärendes Gespräch gab es nicht.

Nun will ich widerspruch einlegen, sollte ich vorher eine Rechtsberatung aufsuchen oder reicht es diese erst in anspruch zu nehmen falls auch der Wiederspruch abgeleht wurde.

Müsste mir dann einen Beratungshilfeschein besorgen.

Mfg
Christian

Christian,bin selber schon einige Jahre auf EU-Rente.Dein ärztliches Gutachten sollte Aussagen,daß aus Sicht deiner Ärzte alle therapeutischen Maßnahmen ausgeschöpft sind und eine Reha keinen Erfolg bringen würde(Reha vor Rente).Solltest du in Psychatrischer Behandlung sein o. werden,reicht es nicht,daß du da mal 5.o.6. zuvor gewesen bist.Ich bin vor meiner EU-Rente(unbeabsichtigt),8.Jahre,regelmäßig(d.h.alle 5.Wochen über Jahre),dort vorstellig gewesen.LG
 
Hallo Christian,

du kannst jeder Zeit das Gutachten oder die Ärztliche Stellungnahme bei der Rentenversicherung anfordern, es könnte nur sein das dort ein Spervermerk eingetragen ist dann bekommst du es nur über einen Arzt.

LG

Laura
 
hallo 123Karo

Du hast mich nicht richtig verstanden (vielleicht falsch ausgedrückt von mir)

Müsste die DRV nicht ein Gutachten aufgrund der von mir und den Ärzten gelieferten Daten erstellt haben? Indem Ihr Amtsarzt schreibt warum er der meinung ist ich sei mindestens noch 6 Stunden Arbeitsfähig.

In den Schreiben der Ablehnung steht ja nur das Ergebnis drin und nicht was dazu geführt hat.

Dieses vom Amtsarzt erstellte Gutachten müssen ich doch anfordern können, damit ich dann z.b. schreiben kann, sie haben außeracht gelassen das ich z.B. grad erst Operiert wurde.
Sowas halt in der Art stelle ich mir vor wenn ich den Widerspruch mache.

Schönen Sonntag
Christian
 
Nein.

Da wird kein Gutachten gemacht,
das wird nur lapidar eingeschätzt vom für die RV tätigen Arzt.

Bei mir waren das nur paar Worte!

Warum "mindestens 6 h voll arbeitsfähig" bei auch noch AUFGELISTETEN DIAGNOSEN (!) war völlig schleierhaft.

Der Witz war ja: durch den RV-Ablehnungsbescheid hatte ich erstmal schwarz auf weiß ,woran ich definitiv mindestens erkrankt bin. Echt absurd!

Ich hab die Akte komplett begucken können,als der VdK sie bekam
😉😛 --hab mir dann natürlich alles kopieren lassen,was "putzig" war. Erkannte dann auch die eindeutigen Fälschungen.

Bei mir hatte die RV zwei "Schlechtachten" erstellen lassen ,
die ich schriftlich angefordert hab und auch komplett bekommen hab--> "Anspruch auf die Person betreffende Unterlagen".

(Mindestens einer von den Schlechtachtern bekommt deshalb von mir noch Feuer, er hatte garantiert nie vermutet,daß ich an das komplette Pamphlet komme,es sind sehr niederträchtige
Sätze drin, es ist nicht nur ein Gefälligkeitsschlechtachten. )


Dort sah ich ,daß ALLE Fakten bekannt und geistig erfaßt wurden vom jw.Schlechtachter (u.a. hatte ich chronologische Aufstellungen aller Traumata und aller organischen Erkrankungen übergeben),
dann aber absolut mit keinem Satz diese "gewertet" wurden.
Im Gegenteil, der Typ hat mich offen verhöhnt ,sozusagen dem Täter zugearbeitet. DEN ER PERSÖNLICH KENNT! :mad🙂

Das gab dann den Ausschlag ,daß ich konkret die Widerspruchsbegründung formulieren konnte und der VdK als mein "Rechtsvertreter" die Klagebegründung nur noch so abfaßte
"Wir beziehen uns vollinhaltlich auf die Darlegungen der Klägerin,siehe Widerspruchsverfahren..." und die Richterin das dann
auch nicht übersehen konnte--- und eben die Schlechtachten für Makulatur erklärte ,sie durch den gerichtlich bestellten Gutachter
hinsichtlich ihrer "Qualität" beurteilen ließ.

Wenn bei Dir gar kein Gutachten gemacht wurde,
würde ich NIEMALS auf einem durch die RV bestehen!

Leg Widerspruch ein,warte,ob DANN noch ein Gutachter bestellt wird (zu dem mußt Du gehen--oder Du bekommst wg.mangelnder Mitwirkung die Ablehnung!),
bei Ablehnungsbescheid ist der Weg zum Gercht frei .

Wenn Du mit Medikamenten arbeitsfähig bist ,seien es nur 3-4 h täglich, ist eine Rente ziemlich ausgeschlossen.

Vollerwerbsunfähig ist man da nicht unbedingt.
 
Hallo zusammen,
heute habe ich die ablehnung meines EU-Rentenantrags bekommen, es wurde nur aufgrund der Arztberichte entschieden eine Untersuchúng bzw. ein klärendes Gespräch gab es nicht.

Nun will ich widerspruch einlegen, sollte ich vorher eine Rechtsberatung aufsuchen oder reicht es diese erst in anspruch zu nehmen falls auch der Wiederspruch abgeleht wurde.

Müsste mir dann einen Beratungshilfeschein besorgen.

Mfg
Christian



Ich würde an Deiner Stelle auch zuerst mal Widerspruch einlegen, dann kannst Du noch überlegen ob Du einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsberatung mit dazu ziehen sollst.Widerspruch ein zu legen ist in jedem Fall erst mal richtig.
Was noch wichtig ist, das Du noch mal zu einem Facharzt gehst, denn Du brauchst jetzt glaubhafte Arztberichte.
Ich weiß ja nicht was Du für Krankheit hast.
Es gibt ja alles mögliche wo es einem wirklich sehr schlecht geht, ohne das der Arzt die Krankheit konkret beim Namen nennen kann.Da gibt es dann oft Schwierigkeiten das sie Deinen Zustand nicht glaubhaft genug der Rentenstelle schildern.
Deshalb ist es wichtig, das Du auch einen Facharzt mit ein beziehst. evtl auch einen Neurologen, der klar schreibt wie belastend alles für Dich ist, und was konkret Dein Problem ist.
Leider drücken sich die Ärzte manchmal nicht richtig aus, es klingt so als hätte man irgend eine Bagatelle, und der Antrag wird nur deshalb abgelehnt.
Bei mir war es so, das ich bevor das mit der Rente entschieden wurde, noch zu einem Facharzt von der BFA mußte.
Außerdem war ich davor in einer Reha und dort hatte ich einen super Arzt der mir sehr geholfen hat, dass das mit der Rente bewilligt wurde.

Also für Dich ist es jetzt ganz wichtig, zu so viel Ärzten wie möglich zu rennen um Arztberichte zu haben auf die Du Dich berufen kannst, die wirst Du umbedingt brauchen. .



Viele liebe Grüsse🙂
und viel Glück
Lena
 
Zuletzt bearbeitet:
hallo lena,
geht es dir nur um die wohnungröße und die kosten die nicht ganz übernommen werden?
da ich nicht weis, was für eine diagnose du hast, ob du eine teilweise oder volle erwerbsminderung hast, kann ich nicht viel dazu sagen.
es wäre auch wichtig zu wissen ob du einen schwerbeschädigtenaus.
hast.....

einem alleinstehenden stehen zwischen 49qm und 52qm zu,da gibt es aber ausnahmen...
aus deiner wohnung musst du nicht ausziehen lena, wenn du die differenz selbst trägst oder dir von deinen arzt bestätigen lässt, das ein umzug deinen gesudheitszustand verschlechtern würde!
wenn du einen schwerbehindertenaus. mit merkzeichen g ader ag hast stehen dir 61 euro mehr im monat zu, auch wegen deinem auto musst du dir dann keine gedanken mehr machen.
hab hier noch ein paar links für dich😉
http://www.bvkm.de/recht/rechtsratgeber/merkblatt_zur_grundsicherung.pdf

Argumentationshilfen | bvkm.

Rentner und Hartz 4 – Wann Anspruch auf Grundsicherung?

alles liebe,
sternenzauber
 
Du bist im verkehrten Thread gelandet Sternenzauber aber Danke🙂Ich antworte Dir im anderen.

LG
Lena
 

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