Hallo zusammen,
heute habe ich die ablehnung meines EU-Rentenantrags bekommen, es wurde nur aufgrund der Arztberichte entschieden eine Untersuchúng bzw. ein klärendes Gespräch gab es nicht.
Nun will ich widerspruch einlegen, sollte ich vorher eine Rechtsberatung aufsuchen oder reicht es diese erst in anspruch zu nehmen falls auch der Wiederspruch abgeleht wurde.
Müsste mir dann einen Beratungshilfeschein besorgen.
Mfg
Christian
Ich würde an Deiner Stelle auch zuerst mal Widerspruch einlegen, dann kannst Du noch überlegen ob Du einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsberatung mit dazu ziehen sollst.Widerspruch ein zu legen ist in jedem Fall erst mal richtig.
Was noch wichtig ist, das Du noch mal zu einem Facharzt gehst, denn Du brauchst jetzt glaubhafte Arztberichte.
Ich weiß ja nicht was Du für Krankheit hast.
Es gibt ja alles mögliche wo es einem wirklich sehr schlecht geht, ohne das der Arzt die Krankheit konkret beim Namen nennen kann.Da gibt es dann oft Schwierigkeiten das sie Deinen Zustand nicht glaubhaft genug der Rentenstelle schildern.
Deshalb ist es wichtig, das Du auch einen Facharzt mit ein beziehst. evtl auch einen Neurologen, der klar schreibt wie belastend alles für Dich ist, und was konkret Dein Problem ist.
Leider drücken sich die Ärzte manchmal nicht richtig aus, es klingt so als hätte man irgend eine Bagatelle, und der Antrag wird nur deshalb abgelehnt.
Bei mir war es so, das ich bevor das mit der Rente entschieden wurde, noch zu einem Facharzt von der BFA mußte.
Außerdem war ich davor in einer Reha und dort hatte ich einen super Arzt der mir sehr geholfen hat, dass das mit der Rente bewilligt wurde.
Also für Dich ist es jetzt ganz wichtig, zu so viel Ärzten wie möglich zu rennen um Arztberichte zu haben auf die Du Dich berufen kannst, die wirst Du umbedingt brauchen. .
Viele liebe Grüsse
🙂
und viel Glück
Lena