Ablehnung EU-Rente -hat System
Bis jetzt wurde mir von jeder Stelle (Krankenkasse,VdK,Sozialrechtsanwälte,Gutachter,Ärzte...)
bestätigt,daß selbst bei ganz eindeutigen Diagnosen u. Zuständen
erst mal "generell" abgelehnt wird.
Auch wurde zu verstehen gegeben,daß es offenbar "Schlechtachter" gibt,die unter Mißachtung aller Laborwerte,Arztberichte,Untersuchungsergebnisse ...
Schriftstücke fertigen,deren "Endaussage" für "weitere , finanziell lohnende Schlechtachteraufträge der RV" eine sichere Grundlage bildet.
((Wer beißt schon in die ihn fütternde Hand,nicht wahr?!))
Es ist schwer,zu beweisen,daß es "System" ist.
Mitarbeiter der RV sind auch nach ihrem Ausscheiden aus der Anstellung ihrem früheren "Dienstherren" zum Schweigen verpflichtet.
Das ist wohl auch bei anderen Arbeitgebern üblich (Stadtverwaltungen etc.)
Berufsunfähig Erkrankte haben logischerweise weder Kraft noch Mut zum e3nergischen Kämpfen ,
langjährige Gerichtsprozesse sind gar nicht möglich--weil die Kraft für den stinknormalen Alltag gebraucht wird.
Die Finanzabsicherung für GUTE Faxchanwälte Sozialrecht hat selten jemand.
Die VdK-Anwälte arbeiten "Massenmandanten " oder "Mandantenmassen" ab - es bleibt im Durchschnitt ein frustrierendes
Gießkannenablehnen --obwohl oft die volle EU-Rente berechtigt wäre.
Meine Erfahrung:
selbst für die Widerspruchsbegründung muß es kein Anwalt sein--
Fakten werden oft ABSOLUT NICHT beachtet,
das Prinzip "ordentlicher Bearbeitung" findet quasi nicht statt.
Mein Widerspruchsbescheid enthielt nicht einen Satz,der auf all die Fakten,Unterlagen,Einwände...wirklich einging.
Es war ein "Standardtext" ,der erkennbar Lügen enthielt--
das angeblich "beratende Gremium" hatte seine Unterschriften gesetzt,ohne,daß überhaupt in die Akte geguckt worden war.
Peinlicher Fehler-- die RV "verbastelte sich" mit ihren eigenen Datenangaben , der Zeitablauf wurde sichtbar " erlogen" - man widersprach sich --aktenbelegt.
Die Akten erhielt ich dann durch Einsicht des VdK 😎 --und ich las mich GRÜNDLICH durch,verglich meine "Telefonprotokolle" etc.
Die Widerspruchsbegründung kann man auch SEHR VIEL SPÄTER
nachreichen.
Das empfiehlt sich vor allem,wenn man dann später noch genug BEWEISE hat--also OP-Befunde etc. andere Arztberichte.
Mir hat die SEHR LANGE Begründungsfrist nicht nur noch die Dokumentation für mehrere Diagnosen gebracht,
der dann im von mir geführten Klageverfahren vorm Sozialgericht
von der Richterin beauftragte Gutachter bescheinigte dann "Chronizität" für eine Hauptdiagnose.
Der Gutachter entlarvte auch die beiden RV-Schlechtachten als Farce , als völlig unwissenschaftlich und willkürliche Pamphlete.
Ich hatte bei allem Unglück der dauerhaften Multierkrankung das Glück, einen wirklich sehr gründlichen sachlichen gerichtlich bestellten Gutachter zu haben -für eine Hauptdiagnose.
Es hat mich verblüfft,daß es solche Leute in echt gibt 🙂
Wenn es irgend geht,sollte man sich also um einen guten Fachanwalt für Sozialrecht kümmern,man sollte selbst alles zusammenstellen,sollte logisch rangehen.
Und-- damit einfach rechnen,daß erst vor dem Sozialgericht ein halbwegs FAIRES Vorgehen zu erwarten ist.
Das Widerspruchsverfahren hat SELTEN irgendeine Logik in sich...
Es bringt nicht viel,dort Kräfte zu lassen,sich aufzuregen!
Vielleicht mindestens solche Sätze einbringen "Es wurden Fakten ignoriert,es wurde nicht nach dem Stand der Wissenschaft begutachtet,es wurden unbegründet und ohne wirkliche Prüfung
Annahmen behauptet , der WIRKLICHE Krankheitszustand wurde
ignoriert ,das Vorgehen der bewertenden RV- Ärzte war luschig und oberflächlich...Die "volle Arbeitsfähigkeit" wurde behauptet aber absolut durch NICHTS begründet oder bewiesen...
Auf die Begutachtung der Gerichtsgutachter sollte man sich gründlich vorbereiten.
Eine oft angebotene "erneute,mehrfache" RV-Begutachtung ist aus meiner Erfahrung ein "Pseudoangebot",
um zu suggerieren "Wir HABEN Sie doch GRÜNDLICH begutachtet! "
Dann besser :
"Ich bitte nun nach Aktenlage um den rechtsmittelfähigen Widerspruchsbescheid!"
Ab dann hat man die Chance zun mindestens,auf faire Richter zu treffen ,wenn man gg.den ablehnenden Bescheid klagen kann!
Viel Glück --und-- besser als jede EU-Rente ist natürlich ein Gesundwerden ,das sollte IMMER das eigene Ziel bleiben!
Micky