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Abgenutzte Duschwanne

Blumenkönigin

Neues Mitglied
Hallo,
ich meiner Mietwohnung ist leider die Duschwanne schon sehr alt und abgenutzt. Ich möchte aber kein Geld für eine neue Wanne ausgeben, daher wollte ich in die Runde fragen, ob jemand vielleicht Tipps oder Vorschläge hat, wie man so eine Wanne wieder netter aussehen lassen kann..? Würde mich freuen, wenn da jemand was weiß!
 
Hallo,
ich meiner Mietwohnung ist leider die Duschwanne schon sehr alt und abgenutzt. Ich möchte aber kein Geld für eine neue Wanne ausgeben, daher wollte ich in die Runde fragen, ob jemand vielleicht Tipps oder Vorschläge hat, wie man so eine Wanne wieder netter aussehen lassen kann..? Würde mich freuen, wenn da jemand was weiß!
Is klar!
Königin und geizig!🙂
Wenn das eine Mietwohnung ist, bittest du den Vermieter um eine neue Wanne. So etwas unterliegt der normalen Abnutzung und muss irgendwann erneuert werden.
 
Hallo Rhenus,

es gibt da eine Faustregel:

Instandhaltung - trägt der Vermieter
Modernisierung - trägt der Mieter

Ist die Duschwanne nicht kaputt, muss der Vermieter diese nicht unbedingt austauschen.
Ist die Duschwanne so unansehlich, muss sie dies beim Einzug ja dann ebenfalls schon gewesen sein. Das muss man dann als potentieller Mieter mit dem Vermieter absprechen, bevor man einzieht.
 
Hallo Rhenus,

es gibt da eine Faustregel:

Instandhaltung - trägt der Vermieter
Modernisierung - trägt der Mieter

Ist die Duschwanne nicht kaputt, muss der Vermieter diese nicht unbedingt austauschen.
Ist die Duschwanne so unansehlich, muss sie dies beim Einzug ja dann ebenfalls schon gewesen sein. Das muss man dann als potentieller Mieter mit dem Vermieter absprechen, bevor man einzieht.
Nein, das stimmt so nicht. Eine Wanne ist ein eingebautes Teil und gehört zur eigentlichen Mietsubstanz.
Instandhaltungen des Mieters dürfen nur kleine Sachen, von geringem Wert beinhalten. Perlator wechseln oder so etwas.

Teile die nicht mehr bestimmungsmäßig gebraucht werden können, hier die Badewanne, weil man sich ekelt darin zu sitzen, sind zwingend zu erneuern.

Modernisierung ist etwas anderes. Eine Wanne, wenn vorhanden, gehört zur vermieteten Wohnung, eine Modernisierung wäre es, wenn der Vermieter einen Whirlpool einbauen würde.

Übrigens sind die Mietverträge nach neuester Rechtsprechung klarer gefasst. Demnach sind Renovierungen kaum noch durch den Mieter zu bezahlen.
Einbauteile der Sanitäreinrichtungen gehörten noch nie dazu!
Steht das so im Mietvertrag sind Instandhaltungen nichtig, nach neuester Rechtsprechung.
 
Diese anti-rutsch-Teile gibt es auch in hübsch und klein, davon könntest du mehrere in die Wanne kleben. Bunte Punkte z.B. Die haben allerdings den Nachteil, dass man die an den Saugnäpfen sauber machen muss, damit die nicht mit dem Gammeln anfangen. Und das ist bei vielen kleinen echt arbeit. Dafür sieht es hübsch aus und man reduziert das sturzrisiko 🙂
 
Teile die nicht mehr bestimmungsmäßig gebraucht werden können, hier die Badewanne, weil man sich ekelt darin zu sitzen, sind zwingend zu erneuern.

Also für gewöhnlich sitze ich nicht in der Duschwanne...^^
Nein, im Ernst: Du gehst mit deiner Aussage zu sehr darauf ein, als sei die Duschwanne defekt. Ekelig oder verschmutzt, ist auch zum Teil Ermessenssache. Der Themenstarter sollte mal ein Foto posten, damit wir deutlich sehen was dieser meint. 😀

Ich bin mir nicht sicher, mal schauen was googlen bringt. 🙂

Aber du könntest zwischenzeitlich auch mal genausogut posten, woher du deine Definition von "Bestimmungsmäßigen Gebrauch" hast! ^^
 
Zuletzt bearbeitet:
Also für gewöhnlich sitze ich nicht in der Duschwanne...^^
Nein, im Ernst: Du gehst mit deiner Aussage zu sehr darauf ein, als sei die Duschwanne defekt. Ekelig oder verschmutzt, ist auch zum Teil Ermessenssache. Der Themenstarter sollte mal ein Foto posten, damit wir deutlich sehen was dieser meint. 😀

Ich bin mir nicht sicher, mal schauen was googlen bringt. 🙂

Aber du könntest zwischenzeitlich auch mal genausogut posten, woher du deine Definition von "Bestimmungsmäßigen Gebrauch" hast! ^^
Hast recht, ich schrieb Badewanne! Das war falsch.
Sinngemäß gilt das aber auch für die Duschwanne.

Meist berufen sich die Vermieter auf das Recht, dass solange die Wanne benutzbar ist, kein Anrecht auf Erneuerung besteht. Darüber gab es genügend Urteile, die das anders festgestellt haben. So geht die Rechsprechung von einer Mietminderungsmöglichkeit 3% aus (
AG Gronau, WM 1991), wenn die Wanne rau ist.

Unbenutzbar ist eine Wanne auch dann, wenn man das nur mit Ekel (Rost) ungenügende Reinigungsmöglichkeit oder Gefahr läuft, sich an Emailesplitter zu verletzen.

Notfalls gibt es einen juristischen Schachzug, wie man an eine neue Wanne kommt.
 

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