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Abfindung

undertaker007

Neues Mitglied
Ich in einer Leitungsfunktion im öffentlichen Dienst tätig und mittlerweile unkündbar. Aus politischen Kreisen wird jetzt die Streichung meiner Stelle betrieben und ich verhandle jetzt über die Höhe einer Abfindung.

Leider kann ich keinen ähnlichen Fall finden, außer Hinweise auf die Faustregel ein Bruttogehalt pro Jahr. Es gibt in der Literatur mehr oder weniger unklare Hinweise auf höher Abfindungen in solchen Fällen.

Wer kennt einen Präzedenzfall oder hat eigene Erfahrungen gemacht?
 

Hallo undertaker007,

schau mal hier: Abfindung. Hier findest du vielleicht was du suchst.

Wieso willst du gehen, wenn Du unkündbar bist? Dann kann der Arbeitgeber doch gar nicht kündigen.

Es sei denn Du bist so alt, dass Du mit der Abfindung die Zeit bis zur Rente überbrücken kannst.

Ansonsten würde ich die Sache aussitzen, notfalls auch vor dem Arbeitsgericht.
 
Und für ein Jahresgehalt willst du eine unkündbare Stelle hergeben?

Würde ich nicht mitspielen, denn:
a) Hat deine Stelle sicher einen höheren Wert (aus Sicht deines AG's wäre es je nach deinem Alter möglich, dass die dich noch 20 Jahre bezahlen müssten - DAS ist teuer)
b) Hast du denn schon was Neues und Sicheres in Aussicht um da überhaupt mit zu spielen?

KG
 
Ich in einer Leitungsfunktion im öffentlichen Dienst tätig und mittlerweile unkündbar. Aus politischen Kreisen wird jetzt die Streichung meiner Stelle betrieben und ich verhandle jetzt über die Höhe einer Abfindung.

Leider kann ich keinen ähnlichen Fall finden, außer Hinweise auf die Faustregel ein Bruttogehalt pro Jahr. Es gibt in der Literatur mehr oder weniger unklare Hinweise auf höher Abfindungen in solchen Fällen.

Wer kennt einen Präzedenzfall oder hat eigene Erfahrungen gemacht?

Also bist Du ein sogenannter Versorgungsfall, wie man so sagt. Was besseres kann Dir doch nicht passieren. Unkündbar, Gehalt kommt, also was solls. Die finden schon wieder eine passende Stelle für Dich.
 
Ich will mit der Abfindung die Zeit bis zur Rente überbrücken. Da muss aber schon etwas mehr als Abfindung kommen als ein Bruttomonatsgehalt
Dann musst Du mit denen eben verhandeln.

Die Regel ist ein Bruttomonatsgehalt für jedes Arbeitsjahr, das Du gearbeitet hast.

Wenn sie Dich unbedingt los haben möchten, bezahlen sie unter Umständen auch mehr.

Die Rente solltest Du dir auch hochzahlen lassen.

Am besten würde ich über einen Anwalt verhandeln, an Deiner Stelle.

Die Hälfte der Abfindung zahlst Du eh gleich wieder an den Staat in Form von Steuern und Sozialversicherung.

Das gilt es auch zu bedenken.
 
Dann musst Du mit denen eben verhandeln.

Die Regel ist ein Bruttomonatsgehalt für jedes Arbeitsjahr, das Du gearbeitet hast.

Wenn sie Dich unbedingt los haben möchten, bezahlen sie unter Umständen auch mehr.

Die Rente solltest Du dir auch hochzahlen lassen.

Am besten würde ich über einen Anwalt verhandeln, an Deiner Stelle.

Die Hälfte der Abfindung zahlst Du eh gleich wieder an den Staat in Form von Steuern und Sozialversicherung.

Das gilt es auch zu bedenken.

Über was will er den verhandeln?

Er hat doch keine Verhandlungsposition, da der öffentliche Arbeitgeber ihm nicht gekündigt hat und er ja unkündbar ist.
Er soll die paar Jahre noch abreißen und wenn er 45 Dienstjahre hat, kann er ja als Angestellter ohne Abschläge in Rente gehen.

Da bin ich schlechter dran. Ich kann als Beamter erst mit 65 ohne Abschläge in Pension gehen, wenn ich 45 Dienstjahre habe. Na ja, bis dahin habe ich fast 47. Auch nicht schlecht. I love my Job.
 
Anscheinend möchte der Arbeitgeber den TE ja unbedingt los werden siehe:

Ich in einer Leitungsfunktion im öffentlichen Dienst tätig und mittlerweile unkündbar. Aus politischen Kreisen wird jetzt die Streichung meiner Stelle betrieben und ich verhandle jetzt über die Höhe einer Abfindung.
 
Dass die Stelle aus politischen Gründen gestrichen wird, das geschieht oft, heißt nicht, dass der AG den TE loswerden will. Er wird ein sogenannter Versorgungsfall, wie es so viele gibt. Ich wollte, ich wäre auch einer, dann hätte ich etwas mehr Ruhe.
 
Abgesehen von einer Abfindung, wie sieht es denn mit beispielsweise einem Aufhebungsvertrag auf? Sofern solche Verträge im öffentlichen Dienst überhaupt praktikabel sind, jedenfalls ist mir schon des Öfteren zu Ohren gekommen das solche Verträge seitens des Arbeitgebers vorgelegt werden können um in beiderseitigem Einverständnis das Arbeitsverhältnis zu beenden.

Das ist natürlich oftmals nachteilig für den Arbeitnehmer, was aber ja im Fall des TE irrelevant wäre, da er mit dieser Idee kommen würde. So ein Aufhebungsvertrag kann beispielsweise auch eine Freistellungsklausel beinhalten, vielleicht wäre das ja eine Lösung oder einen Versuch wert? Mehr zu den möglichen Inhalten und der Form eines solchen Vertrages findet sich hier.
 

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