Hallo Gast,
ich gehe aufs Abendgymnasium und bei uns ist die Regelung so: Es muss ein Nachweis stattgefunden haben, dass man die letzten - keine Ahnung, ich glaube 3 Jahre gearbeitet hat.
Dazu zählt: Arbeit natürlich, Arbeitslos, Ausbildung, Nebenjobs, aber auch - und das ist das was viele bei uns machen - die Führung eines zwei- oder Mehrpersonen-Haushalts. D. h. wenn Du noch zu Hause lebst und Dir Deine Mutter eine Bescheinigung schreibt, dass Du den ganzen Haushalt machst dann geht das auch.
Ich denke mal, das gilt für die Abendrealschule genauso.
Erkundige Dich mal bei denen, die nicht arbeiten, wie die das gemacht haben.
P.S: Dann kann man Bafög beantragen, kein Arbeitslosengeld oder so was.
Grüße,
Grünpflanze