Niceguy
Aktives Mitglied
Was soll all der Unsinn?
Wenn der TE im ersten Beitrag schreibt, dass er erwerbsunfähig ist, dann kann er dem Arbeitsmarkt gar nicht zur Verfügung stehen. Zum Bafög darf man auch hinzuverdienen bis max. Minijob. Die Frage ist dann halt auch, was nach dem Abendgymnasium kommen soll.
Wenn der TE im ersten Beitrag schreibt, dass er erwerbsunfähig ist, dann kann er dem Arbeitsmarkt gar nicht zur Verfügung stehen. Zum Bafög darf man auch hinzuverdienen bis max. Minijob. Die Frage ist dann halt auch, was nach dem Abendgymnasium kommen soll.