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Robert aus muenchen
Gast
Hallöchen,
rechtskräftig mit Titel können nur Urteile oder andere Titel aus §§ 794, 795 ZPO sein.
Egal wie, jedenfalls besteht eine gerichtliche Entscheidung.
Die ist nur anfechtbar bei Täuschung oder Drohung.
Hier wohl kaum gegeben.
Ansonsten bleibt Dir nur die Vollstreckungsabwehrklage § 767 ZPO, aber auch nur dann, wenn Du materiellrechtliche Einwendungen geltend machen kannst, die nach dem Erlass des Titels entstanden sind.
Oder es bleibt Dir ein Rechtsbehelf im Klauselverfahren.
Aber dies wird, Deinem Fall nach zu urteilen, beides nicht greifen.
Denn Du berufst Dich auf die nunmehr veränderte Rechtslage.
Für Fälle, die bis zum September 2009 anhängig waren, gilt immer noch übergangsweise die alte Rechtslage!
Hallo Maurine,
danke für Deine Antwort,
bis 2009 ist ja ok aber jetzt ist 2010 und auch Eheverträge waren auf einmal nix mehr wert, auch manche die Notariel geschrieben waren, warum soll so ein Vertrag dann auch noch gelten wenn Ihm eigentlich die Gesetzliche Grundlage genommen worden ist ??
Gruß
Robert