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Abänderung Scheidungsvertrag Ehegattenunterhalt

  • Starter*in Starter*in Robert aus muenchen
  • Datum Start Datum Start
Hallöchen,
rechtskräftig mit Titel können nur Urteile oder andere Titel aus §§ 794, 795 ZPO sein.
Egal wie, jedenfalls besteht eine gerichtliche Entscheidung.
Die ist nur anfechtbar bei Täuschung oder Drohung.

Hier wohl kaum gegeben.

Ansonsten bleibt Dir nur die Vollstreckungsabwehrklage § 767 ZPO, aber auch nur dann, wenn Du materiellrechtliche Einwendungen geltend machen kannst, die nach dem Erlass des Titels entstanden sind.
Oder es bleibt Dir ein Rechtsbehelf im Klauselverfahren.
Aber dies wird, Deinem Fall nach zu urteilen, beides nicht greifen.

Denn Du berufst Dich auf die nunmehr veränderte Rechtslage.

Für Fälle, die bis zum September 2009 anhängig waren, gilt immer noch übergangsweise die alte Rechtslage!

Hallo Maurine,

danke für Deine Antwort,
bis 2009 ist ja ok aber jetzt ist 2010 und auch Eheverträge waren auf einmal nix mehr wert, auch manche die Notariel geschrieben waren, warum soll so ein Vertrag dann auch noch gelten wenn Ihm eigentlich die Gesetzliche Grundlage genommen worden ist ??

Gruß
Robert
 
Hallo,

nein, nein.
Bis 2009 sind ja bestimmte Regelungen getroffen worden.
Familienrechtlicher Art.
Zu denen gehört auch Dein Titel hier.

Alle Regelungen, die BIS 2009 streitig getroffen wurden (vor Gericht anhängig gemacht worden sind), unterliegen dem alten Recht.
Deine Entscheidung des Familiengerichts war doch vor 2009. Also gilt altes Recht.

Wir haben ein Rückwirkungsverbot in Deutschland.
Das ist grundgesetzlich verankert.

Dein Vergleich bleibt also wirksam.

Woran machst Du das fest,das Deine Anwälte nicht gut waren?
Warst Du bei Fachanwälten für Familienrecht?
 
Hallo,

nein, nein.
Bis 2009 sind ja bestimmte Regelungen getroffen worden.
Familienrechtlicher Art.
Zu denen gehört auch Dein Titel hier.

Alle Regelungen, die BIS 2009 streitig getroffen wurden (vor Gericht anhängig gemacht worden sind), unterliegen dem alten Recht.
Deine Entscheidung des Familiengerichts war doch vor 2009. Also gilt altes Recht.

Wir haben ein Rückwirkungsverbot in Deutschland.
Das ist grundgesetzlich verankert.

Dein Vergleich bleibt also wirksam.

Woran machst Du das fest,das Deine Anwälte nicht gut waren?
Warst Du bei Fachanwälten für Familienrecht?

Ja, waqr ich bezw. bin ich.
Letzterer hat mir geraten zu klagen.
 
Bei DEM Streitwert zur Klage zu raten,ist "auch gar nicht uneigennützig vom RA" 😉

Du müßtest HANDFESTE NEUE FAKTEN vorbringen können--
Deine unverschuldete Zahlungsunfähigkeit z.B.

Was DIE MUTTER der Ex bekommt,ist sowas von sch** egal!

Eine NEUVERHEIRATUNG wäre evl.ein Fakt--aber auch nur EVENTUELL.
Ein neuer reicher Freund zählt NICHT!

Es ist ein EGU bzw.Geschiedenenunterhalt "wegen Betreuung" ...UND Deinem freiwilligen Angebot.

Es ist KEIN Urteil nach strittiger Verhandlung.

"DA sie das minderjährige Kind betreut...etc."

Es war eine EINIGUNG! Du warst EINVERSTANDEN--es ist NICHT MAL ein "Richterurteil".

Betreut sie weiter das Kind?
Bist Du urplötzlich verarmt?
Ist sie urplötzlich Großverdienerin?

Wie willst Du es denn KONKRET begründen,daß Du nicht mehr zahlungswillig bist? "Der Anwalt hätte das gern.."?

Es wurden Eure Einkommensverhältnisse geprüft.
Offenbar konnte sie ihren Bedarf NICHT allein decken ?!

Es gab (trennungsbedingt?) eine Einschränkung des Lebensstandards,der ETWAS abgepuffert werden soll durch den Unterhalt? Sind ja keine Giganto-Beträge.

Was verdientest Du ,was sie --vor Trennung/nach Trennung?

Sind die 400 Eu eine Summe,die ihr "3/7 des Einkommen des Ehegatten unter Anrechnung ihres eigenen Einkommens " sichert?

Ist es astronomisch mehr?

Hat sie durch die 400 Eu monatlich nun DEUTLICH MEHR als Du?

Wie sind/waren die Relationen zwischen Euch finanziell?
Prozentzahlen würden genügen!
Der Kindesunterhalt ist NATÜRLICH nicht "ihr" Einkommen--das
zahlst Du für Dein Kind--weil sie 24 Stunden "bereitstehend/zuständig" sich kümmert um den Knaben--noch paar Jahre mindestens bis Volljährigkeit.

400 Eu sind täglich nicht mal 13 Euro -- dafür,daß Du NICHT durch Kind gebunden bist, hat sie da eh eher einen Symbol- Betrag in der Hand.
(Was ist Dir Deine tägliche Freiheit wert? Würdest Du TAUSCHEN?)

Eigentumswohnung zu haben,sichert ab 2014 evl. ihre Altersvorsorge, puffert evl. ab dann (wenn z.B. vermietet und 2014 abfinanziert?) ihre Einkommenseinbußen durch die Trennung ?

Hatte der Richter dies nicht berücksichtigt?

Dir ist HOFFENTLICH bewußt 😀😀😀 ,daß eine Klage auf Neubemessung ihr eine Steilvorlage gibt für EIGENE Neuberechnung? 😎

(Vielleicht liest die Ex mit hier?)

Allein der Streß durch Deine Kippungsversuche eines feststehenden Urteils könnte sie ultimativ aus der Bahn werfen--sie dauerhaft arbeitsunfähig machen ..
und ihr einen weiter als bisher anhaltenden Unterhalt von z.B. monatlich 600 Eu bescheren (Grundlebensbedarf) zuzüglich Krankenkassenkosten zuzüglich angemessener Altersversorgung .

Da ich genau die Situation kenne, wo ein einzelner Mensch
JEDEN Notarvertrag, jedes Urteil...ignoriert, sind mir die Auswirkungen in finanzieller Hinsicht und gesundheitlicher tägliche bittere Wahrheit.

Natürlich gibt es da AUCH keinen triftigen Grund
- Verarmung oder so . Im Gegenteil. Und..es geht um weit weniger ,als die gesetzlichen "3/7" oder gar "50/50".
Es geht bei demjenigen um kleinste Bruchteile seines Einkommens..für MICH wäre es aber Reichtum...die 0,5 % seiner Einkünfte...

Naja...dann tu halt, wonach Dir ist...Gruß!


Micky

 

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