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Ab wann spricht man von einer "schweren /brutalen" Vergewaltigung?

Hi,

also ich kenne mich rechtlich nicht aus, aber diese Frage hat mich auch mal interessiert. Beim Nachdenken bin ich dann aber zu dem Ergebnis gekommen, wenn es rechtlich einen Unterschied machen würde brutal oder nicht... wo wären wir dann? Und dann wollte ich da nichtmehr hinsehen in dieses Loch.
Man würde das ja dann verallgemeinern mit "nur seelischer Schmerz" was für eine Objektivierung. In dem Moment wo jemand meine "subjektiven" Grenzen überschreitet ist mein subjektives Empfinden einem OBJEKTIVEN gleichzusetzen. d.h. so sehr wie ich gelitten habe so brutal war es auch. Und wenn es "schmerzlos" gewesen wäre physisch, so bleibt es brutal.

Der normale Mensch würde denken, es entsteht dann wenn Krämpfe und Schmerzen eine Rolle spielen, Verletzungen, Sadismus beim Täter. Aber ist nicht immer der Wunsch der Demütigung beim Täter, nicht IMMER? Und somit wird auch auf die Waage gelegt vor Gericht was der Täter während der Tat noch GESAGT hat also wie widerlich er war, und wie er sich NACH der Tat verhalten hat.
Und ob noch andere Verletzungen registriert werden, Tötungsabsicht oder in Kauf nehmen der geschädigten Gesundheit oder sogar Leben des Opfers.

Aber rechtlich spricht man glaube ich auch von "brutal" wenn unnatürliche Sexualpraktiken "verwendet" werden, wie erzwungener Oralsex also Dinge die die Frau nie freiwillig machen würde, oder mit Gegenständen etc... aber dann gab es mal eine Diskussion ob es nicht egal ist Penis oder Gegenstand... und dann haben sich die Urteile wieder angeglichen.

Eine Vergewaltigung ist IMMER unnatürlich und deswegen immer brutal.
Es wird also bei nicht extrem Gewalttätigen, physisch gesehen, Vergewaltigungen von brutal gesprochen wenn die Absicht bestand weh zu tun. Zu demütigen oder zu bedrohen, zu quälen, das Opfer WEINTE oder flehte und einfach weitergemacht wurde. Wenn Zeugen anwesend waren und man vor diesen gedemütigt wurde usw. So nehme ich an.
Oder eine Schwäche oder Krankheit des Opfers dem Täter bekannt war, also er wußte dass es besonders "brutal" zuschlägt. Z.b. eine psychsiche Instabilität, oder Ausnutzung von Widerstandsunfähigkeit.

Hier ist erst neulich ein Fall von Bruder und Schwester. Könnte man nicht zivilrechtlich auf Schmerzensgeld klagen wäre missbrauchtes Vertrauen in Verbindung mit einer Gewalttat bestimmt auch relevant. Ebenso wie die Widerstandsunfähigkeit, also der Mangel an Respekt des Täters vor dem Opfer, das sich nicht wehren kann, nichtmal nein sagen kann und auch nicht sagen kann ob es wehtut oder so... weil es besoffen ist.

Das ist auch wieder so eine brutale Willkür! Und ein Trauma dass es der eigene Bruder ist ist emotionaler Missbrauch! Somit kann man je nachdem was man vor Gericht vorträgt die Brutalität "nachweisen"/aufzeigen. Es ist wichtig vor Gericht alles zu erwähnen und geltend zu machen. Denn was geschwiegen wird wird nicht "angerechnet". Es sei denn dem Richter geht "von selbst" auf was alles dazugehört wenn der Bruder eine Lage ausnutzt...

Traumatisierend kann ja auch wirken, und bei Schmerzensgeld eine Rolle spielen, wenn das Opfer schon mehrmals Opfer war und der Täter das wußte. Oder das Opfer Vertrauensprobleme bekommt mit Menschen weil der Täter VOR der Tat sich viel zu geschickt in das Vertrauen des Opfers geshclichen hat. Also wenn es langjährige Freunde sind oder jemand dem man wirklich vertraute. Somit das Opfer nie wieder weiß ob jemand so ist....

Ich würde einfach alles geltend machen was geht. Wenn ich in dieser Lage wäre. Und nicht vergessen auf Schmerzensgeld zu klagen. Es geht nicht nur um Strafe, es geht um Übernahme der Verantwortung für seine Taten. Man kann wegen jedem Scheiß auf Schmerzensgeld klagen, aber ich habe noch nicht gehört das ein Vergewaltigungsopfer das mal gemacht hätte. Dabei finde ich das noch das Sahnehäubchen an Grenzsetzung oben drauf. Warum dem Täter das durchgehen lassen? Wo doch der Anspruch an einen "normalen" Menschen auch der wäre dass er bei wehtun zahlen muss.
 
Zuletzt bearbeitet:
[h=4]Bürgerliches Recht[/h] Jeder, der in seiner sexuellen Selbstbestimmung verletzt wurde, hat unabhängig vom Geschlecht einen Anspruch auf Schmerzensgeld. Das Opfer kann seine Ansprüche gegen den Täter, insbesondere den auf Zahlung eines Schmerzensgeldes, auch im Strafverfahren geltend machen (Adhäsionsverfahren). Dies leitet sich aus dem Rechtsgut der sexuellen Selbstbestimmung her.
Bis 2002 konnten nur Frauen ein Schmerzensgeld verlangen, gegen die ein Verbrechen oder Vergehen wider die Sittlichkeit begangen wurde oder die durch Hinterlist, Drohung oder Missbrauch eines Abhängigkeitsverhältnisses zur Gestattung der außerehelichen Beiwohnung bestimmt wurden (§ 847 Abs. 2 BGB a. F.). Durch das 2. Schadensrechtsänderungsgesetz wurde dies geändert.

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d.h. wenn man auf Schmerzensgeld klagen kann kann man ALLES in die Waage legen.
 
Vergewaltigung ist immer schwer .

Täter bekommen 3 Jahre Haft
Opfer
Lebenslänglich​
 
Da gibt es verschiedene Kriterien und Abstufungen. Eine Vergewaltigung - also erzwungene sexuelle Handlungen, die mit einem Eindringen in den Körper verbunden sind - stellt an sich schon einen besonders schweren Fall der sexuellen Nötigung dar. Erschwerend wirkt es sich auch aus, wenn wenn die Tat von mehreren Personen gemeinschaftlich begangen wird; noch gravierender ist das Mitführen oder gar der Einsatz einer Waffe oder eines gefährlichen Werkzeugs; und auch die Art der Gefährdung und der eventuellen Verletzung des Opfers spielt eine entscheidende Rolle. Im Detail kann man das unter Absatz 6 - 8 z.B. hier nachlesen: https://dejure.org/gesetze/StGB/177.html

Was sollen solche Abstufungen? Ich werde es nie verstehen.
 
Liest für mich halt so: Ach, die hatte keine Messer am Hals als man sie vergewaltigt hat. Dann war es weniger schlimm.
 

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