Pappenheimer
Aktives Mitglied
Es wurde nichts gesagt dazu. Nur "X hat mir Sie genannt/empfohlen. Es geht um..."Wurde die Gespräche offiziell zum Einholen von Informationen eröffnet?
Oder war anzunehmen, dass es sich um einen Freundschaftsdienst handelt?
Damit widersprichst du @GrayBear .Kostenpflichtige Beratung ohne diese auch so zu benennen ist unzulässig.
Wer müsste denn wen verklagen?Je nach Höhe der Forderung würde ich es nicht auf einen Prozess ankommen lassen.