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AA - rückmeldungen

Hopefull

Mitglied
wenn ich keinerlei unterstützung bezieh vom arbeitsamt, da nur gemeldet bin und bewerbungsvorschläge hab ausgehändigt bekommen, auf die ich mich bewerben muss, bin ich dann wirklich dazu verpflichtet, rückmeldung an die zu geben bzgl. der bewerbungen und weitere 5 bewerbungsnachweise anzubringen??? finde das total murks, die zahlen mir keinen cent. achso und wenn ich mich auf einen bewerbungsvorschlag nich beworben hab, weil es für mich nich in frage kommt oder kenntnisse verlangt werden die ich nich besitze, kann ich das dann für die AA so angeben ohne probleme zu bekommen oder soll ich sagen ich hab mich beworben?
 
Zuletzt bearbeitet:
Geht bestimmt darum, das du beim Rententräger gemeldet bist! Da die Rentenzahlungen bei Arbeitslosen eh ab nächstes Jahr wegfallen, würde ich mich von diesem Ausbeuterverein nicht schikanieren lassen. Wenn du eh nix bekommst, würde ich an deiner Stelle auch nichts in deren Ausbeutervorschläge investieren, wozu denn auch! Vernünftige Vorschläge kannst du bei denen eh nicht erwarten, such lieber selber nach Arbeit, da bist du 1000 mal besser dran! Meide Zeitklitschen!
 
Solange Du nichts bekommst, mußt Du auch nichts.

Nur, wenn Du etwas willst, dann mußt Du was, wofür Du vielleicht nichts kriegst.

Beim AA sitzen Beamte.
 
Ich habe vom AA, wärend meienr Ausbildungssuche auch Geld bekomme und diese schicken Stellenangebote, welche irgendwann einfach nur direkt im Kamin gelandet bin.
Habe selbst nach Stellen gesucht und Bewerbungen geschrieben.
Die kamen nie an und wollten diese Nachweise sehen, aber da du von denen ja eh nichts bekommst, kannste auch Papiewrflieger draus bauen 😉
 
Beim Arbeitsamt sitzen übrigens nicht nur Beamte, sondern z.B. auch Absolventen der Geisteswissenschaften, die nach ihrem Studium keinen Job in ihrem Bereich bekommen haben und deshalb beim Arbeitsamt gelandet sind.

Das sind auch nur Menschen.

Und zu der Frage @Hopefull:

es kommt drauf an, mit was für Paragraphen Deine Aufforderung zur Mitwirkung = "Bewerbungsvorschlägen folgen" gerechtfertigt sind. Die Paragraphen befinden sich meist ganz am Ende des Schreibens. Einfach noch mal nachgucken, Paragraphen (im Internet) nachschlagen und dann weißt Du's. Es kann manchmal ganz einfach sein...

Grundsätzlich würde ich übrigens aus solchen Schreiben keine Papierflieger bauen, weil Du sie auch archivieren kannst, dann hast Du immer alles in der Hand (und ggf. gegen das Arbeitsamt) und kannst beweisen, was für Post Du bekommen hast. Das kann gelegentlich sehr sinnvoll sein....
 

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