Bierdeckel111
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Völlig irrelevat. Man muss dabei die Perspektive des Lehrers sehen. Wer als Lehrer nicht annehmen würde, dass sein Schülern abgeschrieben hat, wenn alle Lösungen dem exakten Wortlaut der Musterlösung folgen, muss schon extrem weltfremd sein.
Es liegt halt am Schüler dann zu beweisen, dass er nicht abgeschrieben hat, da alles an dem Fall gegen ihn spricht. Ein einfaches "ich hab aber alles auswendig gelernt" wird da nicht reichen. Das ist so als ob jemand vor Gericht einfach nur sagt "war ich nicht" obwohl alle Anzeichen gegen ihn deuten.
Was ich weiß muss in Deutschland das GERICHT beweisen, dass der Angeklagte schuldig ist, nicht umgekehrt wie in den USA 🙂 . Ganz einfach wenn der Lehrer ihm nicht während der Klausur beim schummeln erwischt hat oder er so dumm war und einen Schummelzettel beim abgeben der Klausur drinnen gelassen hatte dann kann man ihm schlicht und einfach nichts. Zumindest war das bei uns immer so. Sonst könnte man ja bei jedem 1er den ein Lehrer vergibt behaupten der Schüler hätte das erschummelt. Dann bräuchte man auch keine 1 und 2 mehr als Note 🙂 .