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6 wegen Spicken?!?

Weichspüler

Mitglied
Ich hab folgendes Problem: Gestern musste ich eine Klausur in Sozialwissenschaften schreiben. Da der Lehrer dafür bekannt ist, dass er gerne Klausuren nimmt, die schon mal im Abi dran waren, habe ich eine zum Thema gesucht und mir die genau angeschaut. Ich hab die erwarteten Inhalte aus dem Bewertungsbogen alle wortwörtlich auswendig gelernt. Und dann kam in der Klausur genau das dran, sodass ich die Aufgaben schließlich genau so (d.h. wortwörtlich) gelöst habe wie das Schulministerium, von dem die Lösungen stammen. Kann der Lehrer mir jetzt wegen Spicken eine 6 geben oder ist er selbst Schuld, dass er eine Klausur stellt, von der ich die Lösungen hatte?

Bitte um eure Meinung! Vielleicht auch von Lehrern! Danke!
 
Seitv wann ist denn auswendiglernen spicjken? Ich glaube nicht, fdass er dir dafür eine sechs geben kann, ist er doch selber schuld, wenn er arbeien alus alten abi klausuren gibt.
 
Ich als Lehrer würde dir dafür eine 6 reindrücken, weil ich annehmen müsste, dass du während der Klausur die Lösungen abgeschrieben hast.

Der Lehrer ist hier nicht weiter in der Beweispflicht, da das was du abgeliefert hast hinreichend auf einen Betrug hindeutet. Du müsstest also beweisen können, dass du wirklich alles auswendig kannst. Eventuell ginge das, indem du dieselbe Klausur noch einmal unter aufsicht aus dem Kopf herunterschreibst. Ob der Lehrer sich darauf aber einlässt halte ich für fragwürdig.

Grundsätzlich ist es nicht falsch sich die Lösungen alter Klausuren anzusehen und das ist auch völlig legitim, aber ich frage mich schon, wie man als Abiturient auf die besch... Idee kommen kann den Wortlaut nicht abzuändern. Du hast ja selbst durch dein Gefühl gemerkt, in welche Richtung das für einen Außenstehenden hindeutet.

Ich hoffe aber für dich, dass du damit durchkommst. Ebenso wie ich das auch hoffen würde, wenn du wirklich betrogen hättest. Sei beim nächsten Mal einfach ein wenig vorausschauender.
 
Bei uns wars so. Wenn das schummeln nicht während der Schularbeit/Klausur nachgewiesen wurde wie beispielsweise von einem Schummelzettel abschreiben oder so dann konnte der Lehrer nachher nichts mehr dran ändern, weil DER LEHRER in Beweispflicht war. Wenn der Lehrer dich fragt warum du so gut warst, dann sagst du einfach, dass du gelernt hast. Wie man lernt ist ja egal. Wenn dein Lehrer so blöd/faul ist nichts umzuändern ist das sein Bier und nicht deins 😉 . Sollte der Lehrer dir eine 6 geben, dann rede mit deinen Eltern darüber.
 
Als juristischer Laie vermute ich, dass es völlig OK ist, wenn man sich - ohne Gesetze zu brechen (also Einbruch etc.) Klausuren besorgt (zB Kopien von Klausuren ehemals Geprüften).
 
Ich hab folgendes Problem: Gestern musste ich eine Klausur in Sozialwissenschaften schreiben. Da der Lehrer dafür bekannt ist, dass er gerne Klausuren nimmt, die schon mal im Abi dran waren, habe ich eine zum Thema gesucht und mir die genau angeschaut. Ich hab die erwarteten Inhalte aus dem Bewertungsbogen alle wortwörtlich auswendig gelernt. Und dann kam in der Klausur genau das dran, sodass ich die Aufgaben schließlich genau so (d.h. wortwörtlich) gelöst habe wie das Schulministerium, von dem die Lösungen stammen. Kann der Lehrer mir jetzt wegen Spicken eine 6 geben oder ist er selbst Schuld, dass er eine Klausur stellt, von der ich die Lösungen hatte?

Bitte um eure Meinung! Vielleicht auch von Lehrern! Danke!
Wenn der Bewertungsbogen frei zugänglich war, dürftest du nichts zu befürchten haben, denn es bleibt dir überlassen, wie du den Unterrichtsstoff lernst und dich auf Klausuren vorbereitest. Wenn du etwas stumpf auswendig lernst und dann das Glück hast, dass genau das so gefragt wird, hast du einfach Glück gehabt. Hätte auch nach hinten los gehen können.
Lehrer müssen damit rechnen, dass einige Schüler sich mit ihrer Art eine Klausur zu gestalten auseinandersetzen. Wenn ein Schüler dann ins Schwarze trifft, liegt das ja nicht nur am Schüler sondern ebenso an der Durchschaubarkeit des Lehrers. Der Lehrer sollte sich dann Gedanken machen, ob es nicht sinnvoll sein kann, etwas zu verändern.
Per Definition ist "Spicken" auch nicht das, was du gemacht hast. Im Duden steht zu Spicken als Schülersprache
Spicken:


Beides hast du nicht getan. Du hast keine unzulässigen Hilfsmittel benutzt (solltest du dir die lösungen auf legalem Weg beschafft haben) und du hast nicht beim Nachbarn abgeschrieben.
 
Zuletzt bearbeitet:
Er hat aber nicht abgeschrieben, sondern auswendig gelernt und das bedeutet, er hat sich damit befasst und gelernt😉


Völlig irrelevat. Man muss dabei die Perspektive des Lehrers sehen. Wer als Lehrer nicht annehmen würde, dass sein Schülern abgeschrieben hat, wenn alle Lösungen dem exakten Wortlaut der Musterlösung folgen, muss schon extrem weltfremd sein.

Es liegt halt am Schüler dann zu beweisen, dass er nicht abgeschrieben hat, da alles an dem Fall gegen ihn spricht. Ein einfaches "ich hab aber alles auswendig gelernt" wird da nicht reichen. Das ist so als ob jemand vor Gericht einfach nur sagt "war ich nicht" obwohl alle Anzeichen gegen ihn deuten.
 

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