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400€ job rechte, hilfe!

G

Gast

Gast
hallo ihr lieben,
ich habe/hatte ein 400e job und wurde jetzt gekündigt, da ich nach deren meinung zu oft krank wäre (3mal innerhalb von über 1 jahr).
ich habe an der kasse gearbeitet, und die atmosfähre hat mir so oder so dort untereinander nicht gefallen. die kündigungsfrist ist bis zum 31.10 und ich hab jetzt noch 1 festes wochenende wo ich normalerweise arbeiten sollte, was ich aber nicht einsehe. was passiert wenn ich einfach mich weigere zu arbeiten und nicht komme?
und ich hab gehört, dass 400€ basis urlaub zu steht.ich hab noch nie urlaub bekommen.stimmt das?
dazu muss ich sagen,dass man dort ein festes wochenende im monat hat (samstag und sonntag) und sonst sich auf den arbeitsplan raufschreiben muss, um weitere tage zu arbeiten, was ich auch gemacht hab.
ich hoffe ihr könnt mir schnell helfen.
lg maike
 
J

Jim

Gast
Kannst Du nicht zum Arzt gehen und Dich krank schreiben lassen ? Ansonsten wenn Du nicht gehst könnte Dein Arbeitgeber Schadenersatzforderungen geltend machen ! Kommt darauf an ! Probieren geht über studieren.;)
 
D

Deichgräfin

Gast
8.4. Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
Auch geringfügig Beschäftigte haben im Krankheitsfall nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Dieser Anspruch entsteht erst, wenn das Arbeitsverhältnis seit mindestens vier Wochen Bestand hat. Arbeitgeber, die in der Regel bis zu 30 Arbeitnehmer beschäftigen (ohne Auszubildende und geringfügig Beschäftigte) können gegebenenfalls an einem Ausgleichsverfahren teilnehmen. Der Erstattungsanspruch ist bei den Krankenkassen geltend zu machen.

8.7. Urlaub
Geringfügig Beschäftigten steht auch bei nur geringem Umfang ihrer Arbeitszeit (bezahlter) Erholungsurlaub zu. Der gesetzliche Mindesturlaub beträgt nach dem Bundesurlaubsgesetz 24 Werktage, bezogen auf eine Sechs-Tage-Woche. Ein höherer Urlaubsanspruch kann sich aus dem Arbeitsvertrag oder einem auf das Arbeitsverhältnis anzuwendenden Tarifvertrag ergeben.
Sind geringfügig Beschäftigte nicht jeden Tag, sondern nur an einzelnen festgelegten Tagen in der Woche tätig sind, wird der Urlaubsanspruch entsprechend dem Verhältnis Anzahl der Arbeitstage einer Vollzeitkraft zur Anzahl der Arbeitstage der Teilzeitkraft gekürzt.


IHK Region Stuttgart, Mini-Jobs und Kurzfristige Beschäftigung


L.G.Karin
 

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