Anzeige(1)

  • Liebe Forenteilnehmer,

    Im Sinne einer respektvollen Forenkultur, werden die Moderatoren künftig noch stärker darauf achten, dass ein freundlicher Umgangston untereinander eingehalten wird. Unpassende Off-Topic Beiträge, Verunglimpfungen oder subtile bzw. direkte Provokationen und Unterstellungen oder abwertende Aussagen gegenüber Nutzern haben hier keinen Platz und werden nicht toleriert.

400 Euro Job

G

Gast

Gast
Guten Tag zusammen.

Ich hab mal ne kurze Frage, und zwar:

Ich habe neben meinem Job einen Aushilfsjob auf 400 € Basis. Mir wurde ein Vertrag zugesichert, den habe ich aber nie bekommen. Da mein Chef bekannt dafür ist, Leute mit diversen Tricks übers Knie zu legen, würde ich gerne wissen, ob ich Anspruch auf eine Fortzahlung meines Aushilfslohns während der Krankheit habe. Bin jetzt 4 Wochen krank geschrieben, habe aber weder Festgehalt, noch Aushilfsgehalt bekommen. Würde deswegen gern gegen ihn vorgehen.

Weiß jemand ob ich da Anspurch auf das Aushilfs-Gehalt habe?

Danke für die Antworten!
 
G

Gast

Gast
Solche "Kleinigkeiten" vergessen Chefs eines Minijobbers immer zu gern. Das ist keine Besonderheit nur deines Chefs.

Auch ohne Vertrag hast du genau die gleichen Rechte wie jeder andere Arbeitnehmer auch, u.a. eben eine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall für die Zeit von 6 Wochen. Du hast auch ein Recht auf Lohnfortzahlung, wenn du Urlaub machst. Ist in deinem Betrieb Urlaubs- und Weihnachtsgeld Usus, steht dir auch das zu.

Versuche es erst einmal freundlich mit deinem Chef und erinnere ihn daran, denn wenn du "vorgehst", kannst du den Job direkt vergessen. Einen Kündigungsgrund gibt es immer. Und selbst bei Kündigung gilt, dass er dich nicht von heute auf morgen rausschmeißen kann, sondern sich an die festgelegte gesetzliche Mindestkündigungszeit halten muss.

Wie sich deine Lohnfortzahlung berechnet, kann ich nicht genau sagen, würde aber tippen, dass es sich aus einem Mittel der letzten 3 Monate errechnet, die du gearbeitet hast
 
D

Deichgräfin

Gast
Lohnfortzahlung im Krankheitsfall: Im Krankheitsfall muss Jobbern – wie allen anderen Arbeitnehmern – das Arbeitsentgelt bis zu sechs Wochen lang fortgezahlt werden. Das gilt allerdings erst dann, wenn das Arbeitsverhältnis vier Wochen lang ununterbrochen besteht. Wenn ein Jobber eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegt, muss er die durch Krankheit ausgefallene Arbeitszeit weder nacharbeiten noch darf der Arbeitgeber die Überweisungen kürzen.

Wichtig zu wissen: Die meisten Arbeitgeber von Minijobbern müssen die Umlagen „U1“ und „U2“ nach dem Lohnfortzahlungsgesetz an die neue Minijob-Zentrale abführen. Das kostet sie bei einem vollen 400-Euro-Job ganze 5,20 Euro im Monat. Aufgrund dieser Umlagen können sich private Haushalte und auch kleinere Unternehmen, die gewerbliche Arbeitnehmer beschäftigen, 70 Prozent der Lohnfortzahlungskosten wieder erstatten lassen.

Krankengeld: Vom 43. Krankheitstag an gehen Minijobber allerdings leer aus. Von diesem Tag an braucht der Arbeitgeber nicht mehr zu zahlen. Und die Krankenkasse springt für Minijobber – anders als für andere festangestellte Beschäftigte – nicht ein.......


L.G.Karin

Arbeitsrecht Arbeitszeugnis Kündigung Arbeitsvertrag Abfindung Urlaub Zeugnis

 
G

Gast

Gast
okay. vielen Dank für diese Antwort. dann werde ich mich direkt mal mit einem Anwalt zusammen tun, und mir mein Geld holen. Mein Chef blockt im Moment ziemlich ab, aber das is mir dann egal.

Vielen dank!
 

Anzeige (6)

Autor Ähnliche Themen Forum Antworten Datum
G Suche 520 Euro Job Beruf 30
G 520 Euro Job / Minijob Suche Beruf 17
R Fehltage im Job Beruf 28

Ähnliche Themen

Thema gelesen (Total: 0) Details

Anzeige (6)

Anzeige(8)

Regeln Hilfe Benutzer

Du bist keinem Raum beigetreten.

    Anzeige (2)

    Oben