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2. Wohnsitz /Untermiete/ meldepflicht?

G

Gast

Gast
Hallo,
ich habe folgendes problem:
Ich habe vor 2 Monaten meine Wohnung bezogen. von der SAGA und die Wohnung hab eich nur mit einem §5 Schein gekriegt.
Nun plant mein Freund im Winter zu mir zu kommen und den Winter bei mir zu verbringen. Er würde dann den Winter auch seinen 2. Wohnsitz bei angeben. weiß jemand ob das irgendwie möglich ist? oder überhaupt legal?
muß ich das angeben bei meinem vermieter? vllt auch als untermiete? krieg ich das genehmigt mit einem §5 Schein?
vllt hat ja irgendjemand ahnung und kann mir helfen.

Danke.
Anne:)
 
M

Mahdia

Gast
Ich komm aus Österreich und weiss leider nichts über den §5-Schein. :(

Bei uns ist es zumindest so, dass man, wenn man längere Zeit woanders wohnt, diese Adresse als Zweitwohnsitz angeben muss.

Bei uns gibts das Meldeamt (leider weiss ich auch nicht, wie das bei Euch in Deutschland heisst :confused: *sorry*), aber dort, wo Ihr Euch anmeldet, müssten die eigentlich Bescheid wissen!
 
G

Gast

Gast
Hallo..

Ich habe eine wichtige Frage..
Mein Sohn zieht ins betreute wohnen und ist noch minderjährig..
Ich ziehe aus der Stadt , indem sich mein Sohn noch aufhält.
Kann ich ihn in meine neue Wohnung anmelden als Hauptwohnsitz oder wie ist das geregelt??

LG
 
G

Gast

Gast
Hallo,

darf ich im meine Wohnung an zwei Personen als Untermiete vermieten und selber für 4 Monate im Ausland ein Praktikum absolvieren?

lg
 

Micky

Sehr aktives Mitglied
ist aber ein ANDERES Thema?!

Vermieter muß zustimmen -
da es mehr als 3 Monate sind,wäre es kein "Besuch" mehr.

Guck in Deinen Mietvertrag.

Bei "entgeltlichem Überlassen" muß die Untermiete als Einkommen ggf.angegenen werden.

Also...maximal die bisherigen Mietkosten nehmen,
Sicherheit beachten-->--> die Untermieter sollten MINDESTENS Dir ihre Privathaftpflichtversicherung nachweisen !
 

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