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2.Wiederholungsprüfung endgültig nicht bestanden

092305

Neues Mitglied
Hallo,

kurze Erklärung:

Studiere im 7.Semester Kfztechnik an FH. Bin durch die 2.WP in einem Fach durchgefallen. Laut FH besteht keine Chance auf einen erneuten Versuch und auch der Wechsel zu Maschinenbau würde nicht gehen, da auch dort dieses Fach gelehrt wird. Da ich alleinerziehend bin, suche ich nun nach Härtefallregelungen, Ausnahmen, nach irgendwelchen Möglichkeiten wie ich nun doch noch zu meinem Diplom in dieser Fachrichtung gelangen könnte, da ich ja eigentlich kurz vor dem Studienabschluss stehe.

Bin dankbar für jeden Vorschlag.

MfG
 
Aber es ging hier doch um die zweite Wiederholung, also die dritte Prüfung?
An meiner Uni haben wir dieses System nicht, aber von einem Bekannten weiss ich, dass er einen vierten Versuch bekommen hat, aber dass irgendwer erst darüber abstimmen musste und es wohl sehr knapp war.
Vielleicht geht das ja bei euch auch? Ich würde auf jeden Fall mich an eine entsprechende Person (wer auch immer das bei euch in der Hand hat... Prüfungskommission?) wenden, die Situation erklären und fragen was du tun kannst.
Deine FH kennt ihre Regeln wahrscheinlich besser als wir 🙂
Ich drück dir die Daumen!
 
An eine Prüfungskomission würde ich mich auch nochmal wenden - bei uns an der Uni konnte man Härtefallanträge stellen, wenn z.B. DAS Fach das einzige ist, in dem du nicht so gut bist aber in allen anderen glänzt UND natürlich auch der Prof mitspielt und dich eine weitere Prüfung ablegen lässt...
 
Meines Wissens ist nach einer durchgefallenen 2. W Schluss, da gibts keine Härtefallregelung. Wie will man denn glaubhaft begründen, dass man nach 3x durchfallen das vierte Mal besteht? Vor allem: wo ist da der Härtefall? Familienangelegenheiten haben mit der finanziellen Unterstützung zu tun, aber nicht mit dem Erbringen von Leistungen, Du wurdest ja sicher bei jedwedem Prüfungsbeginn vorher gefragt, ob Du Dich in der Lage siehst, die Prüfung abzulegen. Zu meiner Studienzeit gabs schon die 2. W nur auf Antrag, und dies auch für das gesamte Studium nur ein Mal. Ich kenn von meiner FH den Fall, dass jmd. die 2. W mündlich gemacht hat, da durchfiel, das Ergebnis vom Prof. nicht gemeldet wurde, und dafür die nächste Klausur mitschreiben musste. Was dabei rauskam, kann sich sicher jeder denken.

Andererseits finde ich es auch krass von Deiner Hochschule, dass die jmd. im 7. Semester noch so reinreiten, immerhin hast Du es ja bis dahin geschafft, also haste auch bewiesen, dass Du was drauf hast. Die letzten, die in meinem Studiengang gehen durften, waren im 5. Semester. Andererseits: aus welchem Semester war denn die Prüfung? 😉

Ich kann Dich verstehen und auch nachfühlen, was in Dir vorgeht und welche Tragweite das hat, aber die einzig sinnvolle Lösung ist in meinen Augen, der Zwangsexmatrikulation zuvor zukommen und dich selbst zu exmatrikulieren. Damit hättest Du den Vorteil, diesen Studiengang an einer anderen FH nochmal belegen und Dir die meisten Leistungen anerkennen lassen zu können. Oder den Studiengang als Bachelor an der gleichen Hochschule. Wenn Du die Exmatrikulation aufgrund endgültig nicht bestandener Prüfung bekommst, darfst Du diesen Studiengang nie wieder studieren. Dass Du für den zweiten Studiengang dann auch kein Bafög mehr bekommst, ist ja aber hier nicht das Thema...
 
Andererseits finde ich es auch krass von Deiner Hochschule, dass die jmd. im 7. Semester noch so reinreiten, immerhin hast Du es ja bis dahin geschafft, also haste auch bewiesen, dass Du was drauf hast. Die letzten, die in meinem Studiengang gehen durften, waren im 5. Semester. Andererseits: aus welchem Semester war denn die Prüfung? 😉
Am besten Prüfungen nach dem 6. Semester abschaffen und sofort das Diplom geben? Und was verstehst du unter "reinreiten"? Noch ist es der Student, der für sein Studium und gute oder schlechte Noten verantwortlich ist.

Ich kann Dich verstehen und auch nachfühlen, was in Dir vorgeht und welche Tragweite das hat, aber die einzig sinnvolle Lösung ist in meinen Augen, der Zwangsexmatrikulation zuvor zukommen und dich selbst zu exmatrikulieren. Damit hättest Du den Vorteil, diesen Studiengang an einer anderen FH nochmal belegen und Dir die meisten Leistungen anerkennen lassen zu können. Oder den Studiengang als Bachelor an der gleichen Hochschule. Wenn Du die Exmatrikulation aufgrund endgültig nicht bestandener Prüfung bekommst, darfst Du diesen Studiengang nie wieder studieren. Dass Du für den zweiten Studiengang dann auch kein Bafög mehr bekommst, ist ja aber hier nicht das Thema...

Na ob das funktioniert, ist doch sehr zweifelhaft. Ich habe von Fällen gehört, bei denen der Prüfungsanspruch dadurch verloren gegangen ist, dass eine Prüfung versemmelt wurde und die Nachholprüfungen wegen Exmatrikulation nicht mitgeschrieben wurden. Womit ich nicht ausschließe, dass das mit der Exmatrikulation funktioniert, ich halte es aber für sehr unwahrscheinlich.
 
Am besten Prüfungen nach dem 6. Semester abschaffen und sofort das Diplom geben? Und was verstehst du unter "reinreiten"? Noch ist es der Student, der für sein Studium und gute oder schlechte Noten verantwortlich ist.
Hey, warum so bösartig? 😉 Also ich für meinen Teil kann sagen, dass gegen Ende meines Dipl.(Wi-Inf)-Studiums die Prüfungen immer "leichter" wurden, zumindest wurden meine Noten besser. Und Dein "Vorschlag" wurde ja mit der Bologna-Reform bereits Realität 😉, 5 Semester studieren und dann 30 Seiten schreiben, aber STOP, ich weiche vom Thema ab. Ich hatte zumindest bei uns das Gefühl, dass sich die Profs um uns quasi-Absolventen sehr gekümmert und vieles auch lockerer sahen. Allerdings ist das schon paar Jahre her und mittlerweile müsste alles auf Bachelor umgestellt sein. Ich kenne Unis, die die noch immatrikulierten Diplomer auf Teufel komm raus loswerden wollen. Entweder durch besonders leichte Prüfungen - oder durch besonders schwere.


Na ob das funktioniert, ist doch sehr zweifelhaft. Ich habe von Fällen gehört, bei denen der Prüfungsanspruch dadurch verloren gegangen ist, dass eine Prüfung versemmelt wurde und die Nachholprüfungen wegen Exmatrikulation nicht mitgeschrieben wurden. Womit ich nicht ausschließe, dass das mit der Exmatrikulation funktioniert, ich halte es aber für sehr unwahrscheinlich.
Naja, Dein Beispiel kommt auf den speziellen Fall, der mir nicht bekannt ist, an. Bezüglich des aktuellen Themas zitiere ich mal aus dem für mich gültigen Hochschulgesetz:

(2) Einem Studienbewerber ist die Immatrikulation in einen Studiengang zu versagen, wenn
...
6. er eine für den Abschluss des gewählten Studienganges erforderliche Prüfung endgültig nicht bestanden hat,
7. er im gewählten Studiengang oder einem Studiengang mit gleicher fachlicher Ausrichtung an einer deutschen Hochschule innerhalb von 4 Fachsemestern keinen in der Prüfungsordnung vorgesehenen Leistungsnachweis erbracht hat

(2) Ein Student ist zu exmatrikulieren, wenn

1. er dies beantragt
...
4. er die Immatrikulation durch Zwang, arglistige Täuschung oder Bestechung herbeigeführt hat,
5. er in einem zulassungsbeschränkten Studiengang immatrikuliert und seine Zulassung durch einen unanfechtbaren oder sofort vollziehbaren Bescheid zurückgenommen oder widerrufen worden ist,
7. er die Abschlussprüfung oder einen in der Prüfungsordnung vorgesehenen Leistungsnachweis, der für das Bestehen der Abschlussprüfung erforderlich ist, endgültig nicht bestanden hat und nicht in einem anderen Studiengang immatrikuliert ist,


Eingedenk, dass ein Kfz-Technik (Dipl.)-Studiengang m.E. ein anderer ist ein Kfz-Technik (Bachelor)-Studiengang gehe ich davon aus, dass der von mir vorgeschlagene Weg funktionieren würde, so das für die Erstellerin gültige HsG analog geregelt ist und sie der Exma von Amts wegen zuvorkommt. Bei einer Zwangsexma ist (zumindest an meiner Hochschule) der ganze Fachbereich gestrichen.


 
Hey, warum so bösartig? 😉 Also ich für meinen Teil kann sagen, dass gegen Ende meines Dipl.(Wi-Inf)-Studiums die Prüfungen immer "leichter" wurden, zumindest wurden meine Noten besser. Und Dein "Vorschlag" wurde ja mit der Bologna-Reform bereits Realität 😉, 5 Semester studieren und dann 30 Seiten schreiben, aber STOP, ich weiche vom Thema ab.
Naja, also noch stellt das Diplom eine höhere Qualifikation dar. Was ja auch irgendwie logisch ist, weil man mehr leisten muss.
Ich hatte zumindest bei uns das Gefühl, dass sich die Profs um uns quasi-Absolventen sehr gekümmert und vieles auch lockerer sahen. Allerdings ist das schon paar Jahre her und mittlerweile müsste alles auf Bachelor umgestellt sein. Ich kenne Unis, die die noch immatrikulierten Diplomer auf Teufel komm raus loswerden wollen. Entweder durch besonders leichte Prüfungen - oder durch besonders schwere.
Dass sich die Profs für diese Studenten einsetzen ist eine sehr positive Sache. Aber ich kann nur hoffen, dass du das nicht damit gleichsetzt, ungerechtfertigt mit guten Noten um sich zu schmeißen.
Naja, Dein Beispiel kommt auf den speziellen Fall, der mir nicht bekannt ist, an. Bezüglich des aktuellen Themas zitiere ich mal aus dem für mich gültigen Hochschulgesetz:



Eingedenk, dass ein Kfz-Technik (Dipl.)-Studiengang m.E. ein anderer ist ein Kfz-Technik (Bachelor)-Studiengang gehe ich davon aus, dass der von mir vorgeschlagene Weg funktionieren würde, so das für die Erstellerin gültige HsG analog geregelt ist und sie der Exma von Amts wegen zuvorkommt. Bei einer Zwangsexma ist (zumindest an meiner Hochschule) der ganze Fachbereich gestrichen.


Ich kann ehrlichgesagt den Passus nicht finden, der besagt, dass man durch eine Selbstexmatrikulation den Prüfungsanspruch und Immatrikulationserlaubnis beibehält. Relevant ist doch vor allem der folgende Punkt.
(2) Einem Studienbewerber ist die Immatrikulation in einen Studiengang zu versagen, wenn ... 6. er eine für den Abschluss des gewählten Studienganges erforderliche Prüfung endgültig nicht bestanden hat,
Dies ist beim TS gegeben. Prüfung endgültig nicht bestanden.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich kann ehrlichgesagt den Passus nicht finden, der besagt, dass man durch eine Selbstexmatrikulation den Prüfungsanspruch und Immatrikulationserlaubnis beibehält. Relevant ist doch vor allem der folgende Punkt.
(2) Einem Studienbewerber ist die Immatrikulation in einen Studiengang zu versagen, wenn ... 6. er eine für den Abschluss des gewählten Studienganges erforderliche Prüfung endgültig nicht bestanden hat,
Wenn man sich "Auf Antrag" exmatrikuliert, BEVOR man aufgrund endgültigem Nichtbestehen zwangsgeext wird (das passiert ja nicht sofort nach Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses, bis so ein Vorgang durch ist, das dauert paar Wochen), greift m.M. nach der Rest nicht mehr. Man kommt damit einem Verwaltungsakt zuvor, dieser wird dadurch verhindert. Somit werden auch die Folgen des Verwaltungsaktes verhindert, und die Einschränkungen bei der Immatrikulation verhindern keine erneute Einschreibung, da man sich ja "auf Antrag" geext hat, was kein Ausschlusskriterium ist.
 
Mal ganz im Ernst: Wenn du schon durch die zweite WP gefallen bist, ist das ein Zeichen, dass du es in deinem Studienfach einfach nicht drauf hast und besser etwas anderes machen solltest.
 

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