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2 Probleme... "richtiger" Vater + Auszug

A

alex1848

Gast
Hallo,

ich habe mich vor langer Zeit mal in diesem Forum registriert da ich schon vor Jahren ausziehen wollte.

Im Prinzip habe ich 2 Probleme welche ich gerne schildern möchte, damit ich ggf. Tipps bekomme.

Vorab zu mir, ich bin 21 Jahre alt habe bissher keine Berufsausbildung (schon über 80 Absagen). Ich wohne leider immernoch bei meinen Eltern bzw. Meiner Mutter und Ihrem Mann.

Mein 1. Problem: Ich habe "den Mann meiner Mutter" 17 Jahre meines Lebens für meinen Vater gehalten bis ich beiläufig mitbekommen habe, dass er nicht mein Erzeuger ist und in die Vaterrolle ist er auch wirklich nie geschlüpft. Mittlerweile bin ich Froh, dass er nicht mein Vater ist..er ist Alkoholiker und schlägt meine Mutter. (Ich habe bereits 2 mal die Polizei gerufen jedoch möchte meine Mutter Ihn nicht Anzeigen). Das Problem ist, dieser Mensch ist auf meiner Geburtsurkunde als mein Vater eingetragen und ich trage seinen Nachnamen... ich will mit diesem Menschen nichts mehr zu tun haben, er ist nie mein Vater gewesen, hat mir nie das Gefühl gegeben und wird es auch nie werden.

Kann ich dagegen angehen? Wenn ja wo bekomme ich Hilfe? Welches Amt kann mir weiterhelfen? Das Jugendamt obwohl ich schon 21 Jahre alt bin? Ich bin wirklich überfordert mit dieser Situation...


Mein 2. Problem: Ich will ausziehen. Ich hab es satt... 21 Jahre lebe ich in dieser Zweckgemeinschaft die sich nichtmal mehr nach außen versucht als Familie darzustellen. Ich werde behandelt wie ein kleines Kind... bringe ich den Müll nicht sofort auf Anweisung runter wird mir der Strom abgedreht und nur solche Scherze.

Ich habe keine Arbeit, kein Einkommen... gibt es eine Möglichkeit in ein betreutes Wohnen zu gehen, Geld von Ämtern zu bekommen... unterstützt zu werden... ich will einfach RAUS und mit dieser Vergangenheit abschließen um mich auf meine Zukunft zu konzentrieren. Einen Ausbildungsplatz finden und einfach mein eigenes selbstständiges Leben führen.

An wen wende ich mich in diesem Fall? Steht mir finanzielle Unterstützung zu? Wenn ja von welchem Amt / von wem?


Fragen über Fragen, es ist momentan alles zu viel für mich ich versuche klaren Kopf zu bewahren aber ich stehe wirklich alleine da und weiß nicht an wen ich mich wenden kann...
 

karma

Aktives Mitglied
A

alex1848

Gast
Vielen Dank für die Antwort.


Das heißt quasi ich könnte nichtmal zu meiner Freundin ziehen und dann für die Übergangszeit Hartz IV und Wohngeld beantragen ohne mit Sanktionen zu rechnen... super Ingo... oder verstehe ich das Falsch? Also sehe ich für den Auszug schwarz solange ich keine Arbeit habe.. ich möchte aber von NRW nach Schleßwig-Holstein zu meiner Freundin ziehen wie soll ich dann direkt dort eine Arbeit finden ohne dort zu wohnen. Kompliziert...

Bekomme ich diesen Beratungsschein beim Amtsgericht kostenlos? Müsste ich meine Eltern dann verklagen oder wie sieht das aus? Ich will diesen Typen nicht auf meiner Geburtsurkunde haben und auch nicht seinen Namen tragen... gibt es da überhaupt eine Möglichkeit?
 

karma

Aktives Mitglied
Den Beratungsschein bekommst du beim Amtsgericht. Damit gehst du zu einem Anwalt deiner Wahl. Den kannst du auch direkt fragen ob du deine Adoption rückgängig machen kannst.

Du kannst ihn auch direkt fragen was du tun mußt um nach Schleswig Holstein zu ziehen. Erkläre ihm deine Situation und was bei dir so Zuhause abläuft. Wie du lebst und das du wie ein Kind behandelt wirst. Auch das du keine Chance selbständig zu leben, da dein Leben nur bevormundet wird. Und ich glaube fest das er dir eine Antwort auf deine Fragen gibt. Denn deine Eltern sind verpflichtet dich so weit zu unterstützen das du später ein Selbständiges Leben führen kannst. Das tun sie aber nicht. Sie wollen einen Sohn der unselbständig ist. Und das verstößt gegen jede Regel.


Auch mit Unterhalt, denn der steht dir zu. Wenn du alleine leben kannst und darfst. Denn ich möchte nicht in einem Haushalt mit einem Alkoholiker leben.

karma
 
A

alex1848

Gast
Ok, soweit alles verstanden... aber folgender Absatz:

Den Beratungsschein bekommst du beim Amtsgericht. Damit gehst du zu einem Anwalt deiner Wahl. Den kannst du auch direkt fragen ob du deine Adoption rückgängig machen kannst.


Es gab keine Adoption. Der Mann meiner Mutter wurde einfach im glauben er sei der Vater auf meiner Geburtsurkunde eingetragen, er selbst hat es erst Jahre später Erfahren und ich noch viel später. Er ist also nicht mein Erzeuger und somit auch nicht mein Vater... was mir mittlerweile auch echt lieber ist.

Die Kosten für den Anwalt werden dann vom Beratungsschein übernommen, sehe ich richtig?
 

karma

Aktives Mitglied
Ja frage einfach in der Information nach wo die stelle ist wo du dir einen Beratungsschein machen kannst. Gib den Grund an. Das du eine Vaterschaftsanfechtung machen willst. Das der Mann deiner Mutter nicht dein genetischer Vater ist.

Lies das mal

Vaterschaftanfechtung vor Gericht - Vater oder kein Vater?


Nach dem Gesetz hast du das Recht deine Wurzel zu kennen und sie auch zu wissen. Das Recht hat aber auch der leibliche Vater. Er kann wie du auch eine Vaterschaftsanfechtung machen.

Ich hoffe ich konnte dir helfen. Denn du hast als Kind das Recht deinen richtigen Vater zu kennen und wenn das geschehen ist werden deine Abstammungsdaten in Geburtsschein, Geburtsurkunden, Geburtsregister geändert. Dies kann zwar einige Jahre dauern ( bis 2 Jahre), aber du schaffst das schon. Dein Anwalt wird dir helfen. Und den Beratungsschein bekomst du auch. Denn deine Mutter hat dich viele Jahre betrogen. Sie hat dir einen anderen Mann vorgesetzt, welchen Grund auch immer sie hatte. Aber du hattest das Recht deinen Vater kennenzulernen und all die anderen Familienmitglieder.


karma
 

karma

Aktives Mitglied
Ach nochwas der Anwalt wird bezahlt durch den Beratungsschein. Alles weitere erfährst du dann bei ihm. Wie es weitergeht und was noch kommt.


karma
 

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