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Gast
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Hallo,
ich bin zur Zeit Schüler der Stufe 11 eines Gymnasiums in NRW. Da ich ehemalig Realschüler war und dort keine 3. (bzw. in meinem Fall 4.) Fremdsprache gelernt hatte, muss ich zurzeit noch Französisch lernen. Aber ich versteh nicht wieso, ich beherrsche doch bereits 3 Sprachen, Polnisch, Deutsch und Englisch. Ich habe eine deutsche Geburtsurkunde und eine deutsche Staatsbürgerschaft, in anderen Worten:Ich bin Deutsch (und habe von Geburt an Polnisch gelernt). Kann ich das nicht als 2. Fremdsprache gelten lassen? Ich habe jetzt kein Zertifikat, aber kann man sich nicht irgentwie eine Beglaubigung besorgen und das der Schule vorzeigen?
Gruß
ich bin zur Zeit Schüler der Stufe 11 eines Gymnasiums in NRW. Da ich ehemalig Realschüler war und dort keine 3. (bzw. in meinem Fall 4.) Fremdsprache gelernt hatte, muss ich zurzeit noch Französisch lernen. Aber ich versteh nicht wieso, ich beherrsche doch bereits 3 Sprachen, Polnisch, Deutsch und Englisch. Ich habe eine deutsche Geburtsurkunde und eine deutsche Staatsbürgerschaft, in anderen Worten:Ich bin Deutsch (und habe von Geburt an Polnisch gelernt). Kann ich das nicht als 2. Fremdsprache gelten lassen? Ich habe jetzt kein Zertifikat, aber kann man sich nicht irgentwie eine Beglaubigung besorgen und das der Schule vorzeigen?
Gruß