AW: 2 Betreuungsverfahren in 2 unterschiedlichen Ländern: ?eská Republika & Deutschla
@ alle:
Ich weiß nicht, inwiefern sich die beteiligten Leser und Schreiber hier die jüngsten Beiträge von Ahmed durchgelesen haben dürften, aber so wie ich es verstanden habe, hat dieser sich sehr wohl einen Wohnsitz oder Meldeadresse in Polen besorgt, oder besorgen lassen.
Somit wäre natürlich weder das tschechische noch das deutsche Betreuungsgericht mehr zuständig, sondern das Polnische Betreuungsgericht inwiefern entsprechende Rechtshilfeabkommen zwischen den 3 Staaten bestehen.
Sollte kein entsprechendes Rechtshilfeabkommen ratifiziert worden sein, so müßen beide Betreuungsverfahren zwingend eingestellt werden.
Wegen fehlerhaftem Rubrums mußten schon so manche Gerichtsverfahren dang- und klanglos eingestellt werden.
Die Gerissenheit vermischt mit den juristischen Winkelzügen so mancher Rechtsanwälte sollte hier also keineswegs unterschätzt werden.
Der TE genießt trotzdem gewisse Symphatien meinerseits, die Gründe hierfür möchte ich aus ethischen Gründen nicht darlegen, da auch ich mit meiner beruflichen Tätigkeit Organ der Rechtspflege bin.
Bedenken sehe ich nur, wenn die bisherige Vorgehensweise des TE Schule machen sollte, bzw., sich rumspricht, dass es so Nachahmer in nicht gerade unerheblicher Anzahl geben könnte, von daher hätte ich als Entscheidungsträger bzw. Richter das Verfahren einfach eingestellt, um so dem TE nicht die Möglichkeit zu bieten, nach noch weiteren Schlupflöchern zu suchen zu müßen, je mehr er sich in die Enge getrieben fühlt.
Ich schätze den TE als sturen, aber sehr intelligenten Menschen ein, mit einem hohen Potential an Durchsetzungsvermögen gepaart mit kämpferischer Energie. Solche Menschen setzen erfahrungsgemäß ihre Fähigkeiten bewusst ein, um an das vermeintliche Ziel zu kommen. Jeder Misserfolg und jede Niederlage spornt diese Menschen noch mehr an. Sie kämpfen bis zum Sieg oder vollständiger Niederlage.
Ich denke, die Chancen für den TE hier schlußendlich zu obsiegen sind höher, als die einer Niederlage, alleine schon wegen des neuerlich geänderten Wohnsitzes.
Na dann sind du und deiner Mutter ja dort bestens aufgehoben.
Und für das deutsche Gericht musst du halt nut einen grösseren Betrag anlegen. Schwiegervater und Rechtanwalt werden das schon regeln.
Du hast da ja glücklicherweise absolute Profis gefunden!
Blödsinn, Deutsche Gerichte sind nicht käuflich.
Wie das allerdings in anderen Staaten aussieht, vermag ich nicht zu beurteilen.
Hast du ansatzweise Wissen darüber, wie in D Gesetze entstehen? "Frau Merkel" befiehlt?
Er machts sich wahrscheinlich Hoffnung, dass mit Frau Dr. Merkels Abwahl die Gesetze schlagartig geändert werden, was Blödsinn ist.
Obwohl es nicht von der Hand zu weisen ist, dass hier das deutsche Betreuungsgericht sehr wohl eine nicht gerade unbedeutende Überwachungsfunktion hat, was sich nicht gerade zum Vorteil des Betroffenen auswirken könnte.