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2 Betreuungsverfahren in 2 unterschiedlichen Ländern: ?eská Republika & Deutschland.

Biddi

Sehr aktives Mitglied
AW: 2 Betreuungsverfahren in 2 unterschiedlichen Ländern: ?eská Republika & Deutschla

Mit Geld und Einfluss und Beziehungen und einer kleinen Flasche läßt sich hier in Tschechien nicht alles, aber fast alles regeln!

So wäre auch die Übertragung der Betreuung trotz des Führungszeugnisses absolut kein Problem, wenn da keine Behörde aus Deutschland überwachend "mitgemischt" hätte...

.

Na dann sind du und deiner Mutter ja dort bestens aufgehoben.

Und für das deutsche Gericht musst du halt nut einen grösseren Betrag anlegen. Schwiegervater und Rechtanwalt werden das schon regeln.
Du hast da ja glücklicherweise absolute Profis gefunden!
 

Biddi

Sehr aktives Mitglied
AW: 2 Betreuungsverfahren in 2 unterschiedlichen Ländern: ?eská Republika & Deutschla

Jedenfalls ist es tatsächlich so, dass wenn Merkel nicht mehr Bundeskanzlerin sein sollte, sich auch die Visegrad Staaten nicht mehr so auf der Nase von Deutschland rumtanzen lassen müßen, und Drohungen anhören müßen, Gelder von und aus der EU würde gekürzt oder gestrichen.

Die Entscheidungen von Tschechischen Behörden und Gerichten hätten mehr Gewicht, denn das tschechische Betreuungsgericht möchte mir liebend gerne die Betreuung übertragen.

Hast du ansatzweise Wissen darüber, wie in D Gesetze entstehen? "Frau Merkel" befiehlt?
 
R

Rechtsanwaltsgehilfin

Gast
AW: 2 Betreuungsverfahren in 2 unterschiedlichen Ländern: ?eská Republika & Deutschla

@ alle:
Ich weiß nicht, inwiefern sich die beteiligten Leser und Schreiber hier die jüngsten Beiträge von Ahmed durchgelesen haben dürften, aber so wie ich es verstanden habe, hat dieser sich sehr wohl einen Wohnsitz oder Meldeadresse in Polen besorgt, oder besorgen lassen.

Somit wäre natürlich weder das tschechische noch das deutsche Betreuungsgericht mehr zuständig, sondern das Polnische Betreuungsgericht inwiefern entsprechende Rechtshilfeabkommen zwischen den 3 Staaten bestehen.

Sollte kein entsprechendes Rechtshilfeabkommen ratifiziert worden sein, so müßen beide Betreuungsverfahren zwingend eingestellt werden.

Wegen fehlerhaftem Rubrums mußten schon so manche Gerichtsverfahren dang- und klanglos eingestellt werden.

Die Gerissenheit vermischt mit den juristischen Winkelzügen so mancher Rechtsanwälte sollte hier also keineswegs unterschätzt werden.

Der TE genießt trotzdem gewisse Symphatien meinerseits, die Gründe hierfür möchte ich aus ethischen Gründen nicht darlegen, da auch ich mit meiner beruflichen Tätigkeit Organ der Rechtspflege bin.

Bedenken sehe ich nur, wenn die bisherige Vorgehensweise des TE Schule machen sollte, bzw., sich rumspricht, dass es so Nachahmer in nicht gerade unerheblicher Anzahl geben könnte, von daher hätte ich als Entscheidungsträger bzw. Richter das Verfahren einfach eingestellt, um so dem TE nicht die Möglichkeit zu bieten, nach noch weiteren Schlupflöchern zu suchen zu müßen, je mehr er sich in die Enge getrieben fühlt.

Ich schätze den TE als sturen, aber sehr intelligenten Menschen ein, mit einem hohen Potential an Durchsetzungsvermögen gepaart mit kämpferischer Energie. Solche Menschen setzen erfahrungsgemäß ihre Fähigkeiten bewusst ein, um an das vermeintliche Ziel zu kommen. Jeder Misserfolg und jede Niederlage spornt diese Menschen noch mehr an. Sie kämpfen bis zum Sieg oder vollständiger Niederlage.

Ich denke, die Chancen für den TE hier schlußendlich zu obsiegen sind höher, als die einer Niederlage, alleine schon wegen des neuerlich geänderten Wohnsitzes.


Na dann sind du und deiner Mutter ja dort bestens aufgehoben.

Und für das deutsche Gericht musst du halt nut einen grösseren Betrag anlegen. Schwiegervater und Rechtanwalt werden das schon regeln.
Du hast da ja glücklicherweise absolute Profis gefunden!
Blödsinn, Deutsche Gerichte sind nicht käuflich.
Wie das allerdings in anderen Staaten aussieht, vermag ich nicht zu beurteilen.


Hast du ansatzweise Wissen darüber, wie in D Gesetze entstehen? "Frau Merkel" befiehlt?


Er machts sich wahrscheinlich Hoffnung, dass mit Frau Dr. Merkels Abwahl die Gesetze schlagartig geändert werden, was Blödsinn ist.

Obwohl es nicht von der Hand zu weisen ist, dass hier das deutsche Betreuungsgericht sehr wohl eine nicht gerade unbedeutende Überwachungsfunktion hat, was sich nicht gerade zum Vorteil des Betroffenen auswirken könnte.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
A

Ahmed

Gast
AW: 2 Betreuungsverfahren in 2 unterschiedlichen Ländern: ?eská Republika & Deutschla

Ich begrüße die Leser mit einer sehr erfreulichen Nachricht, die da lautet:

Beide Betreuungsverfahren wurden Ende letzter Woche aufgehoben!

Das "Betreuungsverfahren" in Tschechien ist vollständig beendet, und damit auch zeitgleich das Betreuungsverfahren in Deutschland.

Bestätigung kam vom Tschechischen "Soud" auch vom "Betreuungsmenschen" aus Deutschland, der nur ganz kurz und knapp mitgeteilt hatte, dass die die Betreuung am 01.Oktober 2017 beendet wurde.
 
G

Gelöscht 48613

Gast
AW: 2 Betreuungsverfahren in 2 unterschiedlichen Ländern: ?eská Republika & Deutschla

Schön für Dich.
Da kann man doch nur hoffen, dass Deine Mutter das genau so schön empfindet.
 
A

Ahmed

Gast
AW: 2 Betreuungsverfahren in 2 unterschiedlichen Ländern: ?eská Republika & Deutschla

Schön für Dich.
Da kann man doch nur hoffen, dass Deine Mutter das genau so schön empfindet.
Ich denke, meine Mutter hat das ganze gar nicht mehr so richtig mitbekommen.

Und ich denke auch, sie ist eigentlich nur froh und glücklich, dass sie mich und die Schwiegertochter jeden Tag sieht und um sich hat.
 
A

Ahmed

Gast
AW: 2 Betreuungsverfahren in 2 unterschiedlichen Ländern: ?eská Republika & Deutschla

So Leute, ich gehe nun ins Bett, denn "morgen" ist Dienstag, und da möchte ich nach Deutschland fahren, denn ich habe dort wieder eine ganze Menge zu erledigen, gerade auch hinsichtlich der Bank und dem ganzen anderen Papierkram.

Gute Nacht!
 

-sofia-

Sehr aktives Mitglied
AW: 2 Betreuungsverfahren in 2 unterschiedlichen Ländern: ?eská Republika & Deutschla

Das glaube ich , dass du bei der Bank einiges zu erledigen hast.

Wenn jetzt die Betreuungsverfahren eingestellt sind, hast du ja wieder Zugriff auf Muttis Konto.

Also schnell hin.
 
A

Ahmed

Gast
AW: 2 Betreuungsverfahren in 2 unterschiedlichen Ländern: ?eská Republika & Deutschla

Das glaube ich , dass du bei der Bank einiges zu erledigen hast.
Genau, denn laufende Kosten wie Strom, Licht, Wasser und Heizung ect. müßen ja auch ab diesem Monat weiterhin überwiesen werden für die Eigentumswohnung.

Wenn jetzt die Betreuungsverfahren eingestellt sind, hast du ja wieder Zugriff auf Muttis Konto.
Nein, habe ich nicht, da Mutti nun persönlich wieder zur Bank muß, um eine ganz neue Kontovollmacht für mich auszustellen.

Die alte Kontovollmacht ist ja erloschen, weil sich der Betreuer da selbst eingesetzt hat.
Nun ist der Betreuer raus aus der Sache, und hat seinen Betreuerausweis zurückgezogen.

Also schnell hin.
War ja heute persönlich da bei der Bank.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

Ombera

Aktives Mitglied
AW: 2 Betreuungsverfahren in 2 unterschiedlichen Ländern: ?eská Republika & Deutschla

Da Mutti sowieso nix mehr mitkriegst, kannst du sie unter den Arm klemmen und mal mit ihr nach Deutschland fahren. Demente Personen verreisen ja so gern. Und dann beginnt ein neues Leben für dich. Mit Mutti wird es, so wie sie leben muss, recht schnell abwärts gehen. Du bist ein wahrhaft liebender Sohn. Glückwunsch.
 

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