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11.000 € überwiesen über sechs Monate

tonytomate

Sehr aktives Mitglied
Wenn du für einen Bekannten mal was für 100€ bestellst, alles easy aber 10k ? Völlig irre. Warum machen die das nicht selbst? Ich würde das nie nie nie wieder machen an deiner Stelle. Vielleicht brauchen die auch nur einen Dummen, der sowas für sie macht.
 
F

FranzSchmitz

Gast
Hallo, ich habe eine Frage und hoffe Sie können mir dabei weiterhelfen. Meine Freunde und ich haben in den letzten sechs Monaten sehr oft beiEinem Onlineshop Kleidung bestellt, Quasi eine Sammelbestellung. Diese Rechnungen habe ich überwiesen, er war Überweisung am Schalter. Die Rechnungen haben sich gehäuft und ich habe heute nach rechnet und gemerkt dass es knapp 11.000 € sind, welche allerdings über Sechs Monate bestellt wurden und auch beglichen wurden. Jetzt ist meine Frage ob es von der Bank an das Finanzamt gemeldet wird oder ob es da Probleme geben wird, woher das Geld stammt, da es ja nicht alles meins ist und ich auch nicht so viel Geld Oder Einkommen habe um es nachweisen zu können.
Das Finanzamt ist ja informiert wenn du deine Einkommensteuererklärung machst, oder ist die nicht erfolgt?
Auf eigene Konto darfst du soviel einzahlen wie du willst.
Worum es geht, dürfte das Geldwäschegesetz sein.
Die Bank muss immer kontrollieren ob etwas Verdächtiges an Kontobewegungen geschieht.
Also wird überwacht .. das machen Computer heutzutage, Algorithmen, die melden wenn etwas für das betreffende Konto ungewöhnliches passiert.
Dann wird die Bank wohl nachfragen woher die Bareinzahlungen / Überweisung herstammen.
Auto verkauft ..ok .. passt zum Einkommen .. notiert und abgehakt.
Hat das Finanzamt Einsicht in meine Bankkonten? - Rudolph Rechtsanwälte (rudolph-recht.de)
 
O

OlafRheinstädler

Gast
Mit neuen Kontrollmöglichkeiten nehmen die Finanzämter auch Normalbürger ins Visier – selbst wenn es nur um Kleinigkeiten geht.
Ab Juli 2007 hat jeder Bürger eine Steueridentifikationsnummer, die ihn ein Leben lang begleitet.
Oft reicht Steuerfahndern schon ein kleiner Anhaltspunkt.
Zum Beispiel wenn jemand gut verdient und alle Einnahmen sorgfältig versteuert, aber fast nichts auf der hohen Kante hat.
Wer trotz hoher Einnahmen immer nur Zinsen weit unter dem Sparerfreibetrag in der Steuererklärung angibt, macht sich beim Finanzamt verdächtig.
Seit dem 1.4.2005 haben die Finanzämter über das Bundeszentralamt für Steuern die Möglichkeit, online auf Ihre Konten- bzw. Depotstammdaten zuzugreifen, sofern das für die Steuerveranlagung erforderlich ist (§ 93b AO).
Über den Kontenabruf erfährt das Finanzamt, bei welchen Kreditinstituten Sie Konten und Wertpapierdepots unterhalten, und kann dann die Konto- und Depotnummer, das Datum der Eröffnung und Auflösung des Kontos und Wertpapierdepots sowie Name und Geburtsdatum des Inhabers und sonstiger Verfügungsberechtigter in Erfahrung bringen.
Auch Kontendaten vor dem 1.4.2005 können bis 2002 zurückverfolgt werden.
Ihr Finanzamt kann nicht nur durch eigene Auskunftsersuchen oder Kontenabrufe, sondern auch durch Kontrollmitteilungen anlässlich einer Bankenprüfung durch andere Finanzämter oder der Steuerfahndung auf ihm bisher unbekannte Konten stoßen (§ 194 Abs. 3 AO).
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

Andreas900

Sehr aktives Mitglied
Mit neuen Kontrollmöglichkeiten nehmen die Finanzämter auch Normalbürger ins Visier – selbst wenn es nur um Kleinigkeiten geht.
Ab Juli 2007 hat jeder Bürger eine Steueridentifikationsnummer, die ihn ein Leben lang begleitet.
Oft reicht Steuerfahndern schon ein kleiner Anhaltspunkt.
Zum Beispiel wenn jemand gut verdient und alle Einnahmen sorgfältig versteuert, aber fast nichts auf der hohen Kante hat.
Wer trotz hoher Einnahmen immer nur Zinsen weit unter dem Sparerfreibetrag in der Steuererklärung angibt, macht sich beim Finanzamt verdächtig.
Seit dem 1.4.2005 haben die Finanzämter über das Bundeszentralamt für Steuern die Möglichkeit, online auf Ihre Konten- bzw. Depotstammdaten zuzugreifen, sofern das für die Steuerveranlagung erforderlich ist (§ 93b AO).
Über den Kontenabruf erfährt das Finanzamt, bei welchen Kreditinstituten Sie Konten und Wertpapierdepots unterhalten, und kann dann die Konto- und Depotnummer, das Datum der Eröffnung und Auflösung des Kontos und Wertpapierdepots sowie Name und Geburtsdatum des Inhabers und sonstiger Verfügungsberechtigter in Erfahrung bringen.
Auch Kontendaten vor dem 1.4.2005 können bis 2002 zurückverfolgt werden.
Ihr Finanzamt kann nicht nur durch eigene Auskunftsersuchen oder Kontenabrufe, sondern auch durch Kontrollmitteilungen anlässlich einer Bankenprüfung durch andere Finanzämter oder der Steuerfahndung auf ihm bisher unbekannte Konten stoßen (§ 194 Abs. 3 AO).
Interessant! Gleichwohl bleibt das Verhalten des TE legal.

Er muss sich nur klar, dass in solchen Fällen das Finanzamt nachfragen könnte. Es ist sehr ungewöhnlich für Freunde so viel Geld vorzustrecken bzw. für sie die Einkäufe zu machen. Sowas sollte man durch Zahlungsein- und ausgänge belegen können.
 
Das Finanzamt ist ja informiert wenn du deine Einkommensteuererklärung machst, oder ist die nicht erfolgt?
Auf eigene Konto darfst du soviel einzahlen wie du willst.
Worum es geht, dürfte das Geldwäschegesetz sein.
Die Bank muss immer kontrollieren ob etwas Verdächtiges an Kontobewegungen geschieht.
Also wird überwacht .. das machen Computer heutzutage, Algorithmen, die melden wenn etwas für das betreffende Konto ungewöhnliches passiert.
Dann wird die Bank wohl nachfragen woher die Bareinzahlungen / Überweisung herstammen.
Auto verkauft ..ok .. passt zum Einkommen .. notiert und abgehakt.
Hat das Finanzamt Einsicht in meine Bankkonten? - Rudolph Rechtsanwälte (rudolph-recht.de)
Danke für die ausführliche Information. Warum trotz solcher Maßnahmen Betrug wie Wirecard lange durchgehen, ist mir schleierhaft.
 

tonytomate

Sehr aktives Mitglied
Bei so hohen Summen 100000000000000000

steht dann E auf dem Display, e wie easy going. öhm Error. Und wenn Freitags 13.00 Uhr Feierabend ist... Ist schon komisch, dass jeder unter GeneralVerdacht steht, aber DAX Konzern, da interessiert das keine Socke.
 

natasternchen

Aktives Mitglied
Hallo, ich habe eine Frage und hoffe Sie können mir dabei weiterhelfen. Meine Freunde und ich haben in den letzten sechs Monaten sehr oft beiEinem Onlineshop Kleidung bestellt, Quasi eine Sammelbestellung. Diese Rechnungen habe ich überwiesen, er war Überweisung am Schalter. Die Rechnungen haben sich gehäuft und ich habe heute nach rechnet und gemerkt dass es knapp 11.000 € sind, welche allerdings über Sechs Monate bestellt wurden und auch beglichen wurden. Jetzt ist meine Frage ob es von der Bank an das Finanzamt gemeldet wird oder ob es da Probleme geben wird, woher das Geld stammt, da es ja nicht alles meins ist und ich auch nicht so viel Geld Oder Einkommen habe um es nachweisen zu können.
Die Frage ist, ob Du Bafög oder H4 beziehst, also aus bestimmten Gründen ein niedriges Einkommen brauchst, um Ansprüche begründen zu können. Nur dann ist es relevant und könnte zum Problem werden, da es Kontenabfragen gibt.
 

natasternchen

Aktives Mitglied
Deswegen kümmert sich um solche Beträge auch nicht die Bankaufsicht, sondern die jeweilige Bank. Dazu sind sie nach dem Gesetz gegen Geldwäsche verpflichtet und der Berater bekommt sofort eine Meldung angezeigt, sobald Beträge von den "normalen" Betragshöhen abweichen.
Genau so ist es, zudem MUSS die Bank ab 10.000,- Euro die Herkunft prüfen, sie KANN es aber auch bei 2000,- Euro im Rahmen eines faktsichen Ermessens, wenn die Kontobewegung ungewöhnlich ist oder andere Tatsachen daruf hindeuten. Alle Mesnschen mit Bitcoin können ein Lied davon singen, die schon bei 500 Euro GWG-11 Anzeigen bekommen, obwohl sie schneeweisse Coins haben..

§ 11 GWG:
Liegen Tatsachen vor, die darauf hindeuten, dass es sich bei Vermögenswerten, die mit einer Transaktion oder Geschäftsbeziehung im Zusammenhang stehen, um den Gegenstand einer Straftat nach § 261 des Strafgesetzbuchs handelt oder die Vermögenswerte im Zusammenhang mit Terrorismusfinanzierung stehen, hat der Verpflichtete diese Transaktion unabhängig von ihrer Höhe oder diese Geschäftsbeziehung unverzüglich mündlich, telefonisch, fernschriftlich oder durch elektronische Datenübermittlung dem Bundeskriminalamt - Zentralstelle für Verdachtsmeldungen - und der zuständigen Strafverfolgungsbehörde zu melden.

Ungewöhnlich war das hier ja scheinbar. Man soll niemals fremdes Geld über sein Konto leiten, denn es gibt ja immer Gründe, warum der wahre Berechtigte das nicht macht und die sind selten legal.
 

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