Yukmaus
Aktives Mitglied
Huhu ihrs
habe mal eine Frage. Hatte jemand im OEG Verfahren schon einmal ein Gegengutachten beantragt (nennt sich auch 109er Gutachten von einem Gutachter des eigenen Vertrauens)?
Da dieses bei mir anstand, hatte ich mich natürlich im Vorfeld darüber informiert. Und überall stand, man könne sowas zwar beantragen, aber die Kosten müsse eigentlich immer der Kläger zahlen (also ich).
Daraufhin dachte ich schon, die Sache habe sich damit erledigt, denn angeblich solle das Gericht bei Genehmigung so eines Antrags erstmal einen saftigen Vorschuß verlangen, die genannten Beträge beliefen sich dabei um 2000 Euro. Für mich komplett außerhalb der Möglichkeiten.
Dann hatte meine Anwältin die Idee beim Weißen Ring für diese Sache einen Rechtsschutz zu beantragen und sie hatten das dann tatsächlich genehmigt! Dh, ich hätte die 2000 nicht mehr selbst bezahlen müssen.
Darauf stellte Anwältin den Antrag und dieser wurde auch genehmigt - und zwar OHNE Vorschuß, sondern mit Übernahme auf die Staatskasse!
Damit hätte ich nun gar nicht gerechnet... Sowas kam laut google noch bei keinem vor, alle mußten aus eigener Tasche zahlen.
Jetzt wollte ich mal fragen wie das bei euch war?
Ein bißchen Angst hab ich auch schon, das Gutachten ist schon am 8.3. und den Herrn der das machen soll kenne ich überhaupt nicht, seine Adresse wurde meiner Anwältin vom Weißen Ring genannt... Also von "Gutachter meines Vertrauens" kann da nicht wirklich die Rede sein, aber mein Therapeut schied leider aus. Er ist zwar Dr. aber kein Arzt.
habe mal eine Frage. Hatte jemand im OEG Verfahren schon einmal ein Gegengutachten beantragt (nennt sich auch 109er Gutachten von einem Gutachter des eigenen Vertrauens)?
Da dieses bei mir anstand, hatte ich mich natürlich im Vorfeld darüber informiert. Und überall stand, man könne sowas zwar beantragen, aber die Kosten müsse eigentlich immer der Kläger zahlen (also ich).
Daraufhin dachte ich schon, die Sache habe sich damit erledigt, denn angeblich solle das Gericht bei Genehmigung so eines Antrags erstmal einen saftigen Vorschuß verlangen, die genannten Beträge beliefen sich dabei um 2000 Euro. Für mich komplett außerhalb der Möglichkeiten.
Dann hatte meine Anwältin die Idee beim Weißen Ring für diese Sache einen Rechtsschutz zu beantragen und sie hatten das dann tatsächlich genehmigt! Dh, ich hätte die 2000 nicht mehr selbst bezahlen müssen.
Darauf stellte Anwältin den Antrag und dieser wurde auch genehmigt - und zwar OHNE Vorschuß, sondern mit Übernahme auf die Staatskasse!
Damit hätte ich nun gar nicht gerechnet... Sowas kam laut google noch bei keinem vor, alle mußten aus eigener Tasche zahlen.
Jetzt wollte ich mal fragen wie das bei euch war?
Ein bißchen Angst hab ich auch schon, das Gutachten ist schon am 8.3. und den Herrn der das machen soll kenne ich überhaupt nicht, seine Adresse wurde meiner Anwältin vom Weißen Ring genannt... Also von "Gutachter meines Vertrauens" kann da nicht wirklich die Rede sein, aber mein Therapeut schied leider aus. Er ist zwar Dr. aber kein Arzt.