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109er Gutachten selbst bezahlt? OEG

Yukmaus

Aktives Mitglied
Huhu ihrs
habe mal eine Frage. Hatte jemand im OEG Verfahren schon einmal ein Gegengutachten beantragt (nennt sich auch 109er Gutachten von einem Gutachter des eigenen Vertrauens)?

Da dieses bei mir anstand, hatte ich mich natürlich im Vorfeld darüber informiert. Und überall stand, man könne sowas zwar beantragen, aber die Kosten müsse eigentlich immer der Kläger zahlen (also ich).

Daraufhin dachte ich schon, die Sache habe sich damit erledigt, denn angeblich solle das Gericht bei Genehmigung so eines Antrags erstmal einen saftigen Vorschuß verlangen, die genannten Beträge beliefen sich dabei um 2000 Euro. Für mich komplett außerhalb der Möglichkeiten.

Dann hatte meine Anwältin die Idee beim Weißen Ring für diese Sache einen Rechtsschutz zu beantragen und sie hatten das dann tatsächlich genehmigt! Dh, ich hätte die 2000 nicht mehr selbst bezahlen müssen.

Darauf stellte Anwältin den Antrag und dieser wurde auch genehmigt - und zwar OHNE Vorschuß, sondern mit Übernahme auf die Staatskasse!
Damit hätte ich nun gar nicht gerechnet... Sowas kam laut google noch bei keinem vor, alle mußten aus eigener Tasche zahlen.

Jetzt wollte ich mal fragen wie das bei euch war?

Ein bißchen Angst hab ich auch schon, das Gutachten ist schon am 8.3. und den Herrn der das machen soll kenne ich überhaupt nicht, seine Adresse wurde meiner Anwältin vom Weißen Ring genannt... Also von "Gutachter meines Vertrauens" kann da nicht wirklich die Rede sein, aber mein Therapeut schied leider aus. Er ist zwar Dr. aber kein Arzt.
 
Gute Anwälte kenne alle Mittel und Wege. Nicht jeder kennst sich in diesem Recht aus und kann dann ohne die Kenntnisse nicht alle Mittel und Wege ausschöpfen!

LG.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ein guter (Opfer)Anwalt kennt die Möglichkeit, dass man für jeden Kämpfenden in Sachen OEG beim wei. Ring Gelder beantragen kann...
Viele Stellen beim w. Ring wollen leider davon nix wissen...
 
@Yukmaus

Wie lief bei Dir der Antrag beim Weißen Ring?

Ich hatte für mein Strafverfahren gegen meinen V*** einen Opferanwalt gebraucht - und habe dabei sehr schlimmer Erfahrungen mit dem Weißen Ring gemacht.

Erstens wollte die Beraterin (Außenstelleleiterin) die Geschichte von mir hören - und das war so eine ältere Dame, die kaum Ahnung von Vergewaltung hatte, und irgendwie musste ich nur anhören, wie schrecklich das alles wäre...... Und irgendwo meinte sie dann, dass ich ja so krank wäre...... Und dann wollte sie noch viel über ihre Enkel erzählen.......

Und bevor ich überhaupt beim Anwalt war, hatte sie meine Geschichte schon dort erzählt. Und dann wollte die Beraterin von dem Anwalt hören, was ich bei ihm alles erzählt hätte.

Und dann wollte sie mich zu Hause besuchen kommen, was ich nicht wollte. Zumal ich sonntags Ruhe haben will - und sie meinte, dass sie nur sonntags freie Zeit hätte.

Ich konnte das nicht ertragen, und da war es mit Hilfe vorbei.

Den Anwalt musste ich selber zahlen (der Staat hat auch nicht gezahlt).

Außer, dass es mir schlecht ging, hat mir der WR rein gar nichts gebracht.

Und ja, beim Landesverband und Bundeshotline war ich auch schon, aber die sagen, dass ich mich eben an die Außenstelleleiterin wenden soll, ohne sie läuft gar nichts.
 
@Yukmaus

Das mit dem 109er Gutachten habe ich noch nicht hinter mir, doch kann ich mir gut vorstellen, dass die Kosten der Antragsteller übernehmen muss. Es ist doch grandios, dass du das anfallende Geld erstattest bekommst.

Vermutlich bist du schon als Gewaltopfer anerkannt und es geht in deinem Fall um die Anerkennung deiner Krankheiten. Sehe ich das richtig ?

lg
 
Ich hatte schon nach meinem ersten Gutachten (vom Gericht bestellter Gutachter) beim weißen Ring versucht, eine Kostenerstattung für ein selbst eingeholtes "Gutachten" zu beantragen. Das waren nur 570 Euro, es ging aber in die Hose. Das war aber auch ein privat eingeholtes Gutachten.

Das zweite hat meine Anwältin beantragt, auch beim WR. Überraschenderweise ging es durch.
Ich denke aber auch andere Anwälte wissen daß sie zunächst mal auf Staatskasse beim Gericht beantragen können, es wundert mich deswegen dass das bei mir durchgeht und bei den anderen offenbar nicht. Zumindest bei denen wovon ich gelesen habe.
 
Ich denke, dass das mit dem Gericht einfach von den einzelnen Richtern und vom Bundesland abhängt.

Ich hatte bei meinem Strafverfahren auch so erlebt, dass jeder Richter und Staatsanwalt die Sache (gerade bei sexueller Gewalt) anders sieht. Manche sind eher opferfreundlich, manche sind täterfreundlich, schon vom Ton her.

Und ich hatte auch das Gefühl, dass die Kostenentscheidungen auch davon abhängen, wieviel Geld die Justiz gerade in ihrer Kasse hat.

Der Spruch von meinem Anwalt war bezeichnend (er ist ein erfahrener Opferanwalt und war mit der Entscheidung des Gerichtes eigentlich nicht einverstanden): "die Richter und die Staatsanwälte sitzen einfach am längeren Hebel...."

Schwein gehabt, würde ich in Deinem Fall sagen.......

(und der Weiße Ring hat zu mir gesagt, dass Opferanwälte ja soviele Beratungsschecks vom Weißen Ring bekommen würden, sie könnten auch mal umsonst arbeiten...... Das fand ich auch ziemlich unverschämt).
 
Anerkannt als Gewaltopfer bin ich tatsächlich obwohl es weder eine Anzeige gab noch verurteilte Täter, das ganze schon 30 Jahre zurückliegt und nichtmal ein Glaubwürdigkeitsgutachten wurde gemacht.
Allerdings hatte ich auch meine Schwester als Zeugin dabei, wobei sie noch mitgemacht hatte dabei und jetzt auch schizophren ist 🙄.

Also die Sache ist durch, es geht halt nur noch um die PTBS. Hier hatte ich durchaus Atteste eingereicht, aber es wurde moniert, daß es sich nur um einmalige Besuche beim Psychiater gehandelt hatte, eben um dieses Attest zu kriegen. Ich bin nämlich da nicht in Behandlung gewesen. Und der gerichtlich bestellte Gutachter nahm das natürlich zum Anlaß mir was ganz anderes unterzuschieben.
Da er sich aber in Lügerein verstrickt hat warum er mich nicht selbst untersuchen konnte, was er ja MUSS (er hatte einfach lukrativere Dinge zu tun, behauptete aber ich habe Angst vor Männern und mich von ihm nicht untersuchen lassen...) wurde nun also ein neues Gutachten bewilligt.

Mittlerweile bin in Behandlung mit der PTBS seit einem Jahr, habe ein neutrales vierseitiges Attest (!) dazu, sowie eine EU-Rente wegen PTBS also ich denk da kann keiner mehr sagen ich hätte was anderes 😉
besonders da die Krankenkasse bei der nun 2. Verlängerung meiner Therapie ja auch neutrale Gutachter über die Diagnose drübergucken läßt. Unwahrscheinlich, daß die sich alle irren...

Ja das ist der Stand.


Achso der Richter... der will eigentlich ablehnen. Meine Anwältin meinte der habe noch jeden Fall abgelehnt. Dafür gibt er sich aber schon Mühe, es nicht nach Willkür aussehen zu lassen, sondern ist gründlich. Ich könnte mir mittlerweile ganz leis vorstellen, dass es doch durchgeht.
Geht ja nur noch um Diagnose (steht eigtl schon fest) und Zusammenhang mit der Tat (wo das BSG sagt, der Zusammenhang sei bereits mit der Diagnose erwiesen). Am schwierigsten war tatsächlich die Anerkennung als Gewaltopfer denke ich.
Ich hoffe halt nur der neue Gutachter ist nicht so wie der erste (sollte ja eigtl auf meiner Seite sein, aber wie gesagt ich kenn ihn nicht).
 
Zuletzt bearbeitet:
Mittlerweile bin in Behandlung mit der PTBS seit einem Jahr, habe ein neutrales vierseitiges Attest (!) dazu, sowie eine EU-Rente wegen PTBS also ich denk da kann keiner mehr sagen ich hätte was anderes 😉
besonders da die Krankenkasse bei der nun 2. Verlängerung meiner Therapie ja auch neutrale Gutachter über die Diagnose drübergucken läßt. Unwahrscheinlich, daß die sich alle irren...

Das kann lustig werden, denn wenn Du vom Versorgungsamt PTBS aufgrund von Gewaltat anerkannt bekommst, dann bekommt die Krankenkasse die bisherige Behandlungskosten vom Amt pauschal zurück, und das Amt zahlt die weitere Behandlungen (statt die Kasse). Von daher hat die Kasse eine eigene Interesse, PTBS zu attestieren, insbesondere wenn Du als Opfer anerkannt bist.

Ich ärgere mich inzwischen, dass ich meine Täter angezeigt habe. Ich denke, OEG-Antrag ohne Strafverfahren hätte mehr Erfolg (aber hier wurde ich gesagt, dass OEG-Anträge erst nach Strafanzeige bearbeitet werden, weil das Amt die Möglichkeit haben muss, bei Bewilligung die Täter in Regresss zu nehmen - also, wenn OEG-Leistung bewilligt wird, werden die Täter angeschrieben).
 
Und noch eine Frage: hier wird immer gesagt, dass das Versorgungsamt keine Rente zahlt, ohne stationäre Behandlung und Medikamenteneinnahme (weil man alles probiert haben muss, um arbeitsfähig zu bleiben - erst wenn nichts gefruchtet hat, wird eine Rente gezahlt). Also, ambulante Therapie alleine reicht nicht.

Wie ist das bei Euch?
 

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