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100 Sozialstunden +3 Wochen Dauerarrest. Bin ich nun vorbestraft?

sucherat

Mitglied
Ich habe 100 Sozialstunden + 3Wochen Dauerarrest aufgebrummt bekommen. Grund war eine Schlägerei, bzw Körperverletzung. Bin ich nun vorbestraft oder bin ich mit einem blauen Auge davongekommen?
 
Zuletzt bearbeitet:
Vorbestraft wohl kaum. Dazu bedarf es einer Strafe mit vielen Tagessätzen.
Man kann sich aber auf jeden Fall im Bundeszentralregister schlaumachen.
 
Ja. Ab 90 Sozialstunden ff., zu denen bei dir ja auch noch 3 Wochen Arrest hinzu kommen, gilt man als vorbestraft.
 
Zitat:

Jugendliche sind gegenüber Erwachsenen insoweit privilegiert, als nicht sämtliche Entscheidungen des Jugendgerichts Eingang in das Bundeszentralregister finden. Werden vom Jugendrichter lediglich Erziehungsmaßregeln nach § 9 JGG (Jugendgerichtsgesetz) oder Zuchtmittel nach § 13 JGG verhängt, so finden sich diese Entscheidungen nicht im Bundeszentralregister und folglich auch nicht im Führungszeugnis wieder.
In das Register eingetragen wird hingegen die Verurteilung zu einer Jugendstrafe, auch soweit diese zur Bewährung ausgesetzt wird, sowie eine Feststellung der Schuld des Jugendlichen nach § 27 JGG. Ebenfalls werden in das Register vom Gericht angeordnete Nebenstrafen und Maßregeln der Erziehung und Besserung eingetragen.
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Hier habe ich noch ein deutlicheres Zitat dazu. Nämlich:

Vorbestraft ist man, sobald eine Strafe in einem Strafprozess gegen einen ausgesprochen wurde und diese rechtskräftig geworden ist. Eine Ordnungswidrigkeit, das Einstellen eines Verfahrens gegen Buße oder eine Entschädigung nach Zivilrecht zählen nicht als Vorstrafe. Wer zu irgendeiner Strafe rechtskräftig verurteilt wurde, ist vorbestraft, unabhängig von deren Höhe.

Im alltagssprachlichen Sinne versteht man unter „vorbestraft“ stattdessen eine Strafe von mehr als 90 Tagessätzen oder mehr als drei Monaten Freiheitsstrafe, oder aber mehrere Verurteilungen, unabhängig von deren Höhe, da geringere Strafen nicht im „polizeilichen“ Führungszeugnis erscheinen, das man sich auch selbst zur Kontrolle gegen Gebühr zusenden lassen kann. Alle Strafen werden dagegen trotzdem im Bundeszentralregister, mit Sitz in Bonn, eingetragen, das der Strafrichter, sowie die in § 41 Bundeszentralregistergesetz (BZRG) genannten Stellen und Behörden einsehen können. Allein dieses Register ist maßgeblich, um zu beurteilen, ob jemand im juristischen Sinne als vorbestraft gilt, oder nicht.

Das ist die genaue Erklärung von wiki. Du siehst daran, dass man, wie in allen andern juristischen Fällen auch, den Gesamtzusammenhang sehen muss. Wenn Du es ganz genau wissen willst hol Dir ein Führungszeugnis, wenn es drin steht, dann bist Du vorbestraft.
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Also ab 90 Tagessätzen - wenn man vorher noch nichts gemacht hatt - wobei aber 90 Tagessätze natürlich nicht gleich 100 Sozialstunden sind. Der Arrest fällt hier gar nicht herein, da lediglich Zuchtmittel.
Mein Ratschlag das BZR selbst zu fragen, war auf die Möglichkeit gemünzt, daß ein "Schläger" vielleicht schon öfters aktenkundig war.
 
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