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Zwangsvollstreckung/Pfändung Abwenden?

  • Starter*in Starter*in Jo_Wilfried
  • Datum Start Datum Start
P.S.:
Du darfst nicht den Zutritt zur deiner Wohnung des GV verwehren , dann
hast du wirklich Probleme .

Naja,vielleicht ist es auch das gerade,dass ich Sie in meine Whg lassen muss,dass Sie meinen PC,LCD und sofa und was nicht alles abschleppt.

Kann der GV morgen eigentlich beim Termin direkt sagen,"Komm wir fahren mal eben in ihre Wohnung"?

PS:Besteht die möglichkeit überhaupt noch das so abzuwenden das der GV meine Whg nicht besucht?Weiß nicht wieso,davor kraust es mich am meisten weil man sowas nur vom TV kennt*g*


gruß
 
Zuletzt bearbeitet:
Naja,vielleicht ist es auch das gerade,dass ich Sie in meine Whg lassen muss,dass Sie meinen PC,LCD und sofa und was nicht alles abschleppt.

Kann der GV morgen eigentlich beim Termin direkt sagen,"Komm wir fahren mal eben in ihre Wohnung"?

PS:Besteht die möglichkeit überhaupt noch das so abzuwenden das der GV meine Whg nicht besucht?Weiß nicht wieso,davor kraust es mich am meisten weil man sowas nur vom TV kennt*g*


gruß

Hallo,

jetzt mach Dich nicht verrückt.

Den PC wird er nicht pfänden, da er dann wegen Datenschutz die Festplatte ausbauen müsste etc.

Das Sofa wird er auch nicht pfänden.

Möglicherweise Plasma TV.

Na und? Dann werden die Schulden weniger bzw. sind ganz weg. Also was solls?

Sei ein redlicher Schuldner und ziehe das durch.

Oder hast du etwas zu verbergen, weil Du mit aller Gewalt verhindern willst, dass der Vogelhändler Deine Wohnung sieht?
 
Ne habe nichts zu verbergen,ist aber halt ein komiges Gefühl.Joa LCD kann er mitnehmen,auch wenns schwer fällt,hatte mir den vom Zivi Entlassungsgeld gegönnt,600€wert.Denke ich mir,dann sind es schonmal 600€weniger.trotzdem fehlen noch 3400€*g*

Naja,evtl. mache ich mir zuviele gedanken,schauen wir mal🙂
 
Man muß einen Gerichtsvollzieher nicht in die Wohnung lassen!
Das wäre ja nochmal schöner. Wenn man ihn nicht reinläßt, kann er sich u.U. eine richterliche Anordnung ( Durchsuchungsbeschluß ) besorgen - das dauert aber.

Du machst Dir viel zu viele Gedanken. Du wirt lediglich gefragt werden, ob Du in Raten bezahlen kannst. Und das was Du angibst, wird die GV zunächst Deinem Gläubiger mitteilen. Und anschließend bestimmt der Gläubiger wie es weitergehen soll.
 
Servuuus,

Also um 8.15Uhr dran gekommen und um 8.20Uhr wieder draussen😀

Wollten nur wissen wie wir weiter verfahren,habe ich gesagt das ich Ihm schon ein brief geschickt habe und Sie meinte dann Sehr Gut dann machen Sie pro Monat 15€ und am besten fürs Jahr ein Dauerauftrag und gut ist.

Dann kam noch "Passen Sie auf sich auf Herr ..."....Und das wars 🙂

Glück gehabt,würde ich sagen,

danke an alle die mir hier helfen wollten und die sorgen genommen haben.

Lieben Gruß
 
Du kannst selbstverständlich mit der GV eine Ratenzahlung machen. Und die Höhe kannst auch DU entscheiden. Sie wird nur fragen wieviel dir möglich ist und wenn dir eben nur 5 EUR mtl möglich sind, dann muss sie es genauso akzeptieren wie der Gläubiger (wobei der Gläubiger nichts mehr damit zu tun hat, ist ja abgegeben wurden), da man sieht das du gewillt bist zu zahlen.

Ein GV tut dir nichts und nimmt dir auch nichts weg, solange du kooperierst und selbst 5 EUR mtl fallen schon unter Kooperation. Auch bei dir zuhause wird dieser nicht auftauchen wenn du den Termin wahr nimmst...
 

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