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Unterhalt

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Gehst Du jetzt bei dem Thema von Dir aus? Hast Du Unterhalt eingeklagt? Oder wie kommst Du darauf, dass das nicht verlangt werden kann?
 

Hallo Cora68,

schau mal hier: Unterhalt. Hier findest du vielleicht was du suchst.

Ich habe es noch nie gehört, dass von einem Unterhaltspflichtigen, Bewerbungsnachweise oder die Aufforderung sich eine besser bezahlte Tätigkeit zu suchen verlangt wurde.

Meist wird bei nicht Zahlung der Unterhaltsvorschuß für 6 Jahre gezahlt, der aber nicht dem Regelsatz der Düsseldorfer Tabelle entspricht.
 
Deswegen meine ich ja, ob Du, falls es um Dich geht, Unterhalt gerichtlich eingeklagt hast...
 
Wie gesagt - Anwalt einschalten und vor Gericht den Unterhalt einklagen. Dann muss der Unterhaltsschuldner beweisen, dass er nicht zahlen kann (und künftig auch nicht können wird). Und beweisen heißt nicht, irgendwas erzählen.

Und mittlerweile gibt es sogar Urteile, dass der Unterhaltspflichtige verpflichtet ist, einen Nebenjob anzunehmen, um seiner Unterhaltspflicht nachzukommen.

Und nicht vergessen, die Verletzung der Unterhaltspflicht ist kein Kavaliersdelikt, es ist eine strafbare Handlung die auch mit Haft geahndet werden kann.

Eigentlich ist der Begriff Handlung hier verkehrt, denn eigentlich ist es ja ein Unterlassen.
 
ich kenne aber Fälle, wo der Betreffende keine Chance auf einen gut bezahlten Job hatte. Unter anderem stand dies auch in der Akte der Arge, schwer vermittelbar, und dennoch hat die Richterin diese Person verknackt. Knast.
Und wenn das JA mal in Unterhalstvorschussleistung geht, dann kannst du sicher sein, dass die alle Hebel in Bewegung setzen um an ihr Geld zu kommen.
 
STGB § 198 Verletzung der Unterhaltspflicht
(1) Wer seine im Familienrecht begründete Unterhaltspflicht gröblich verletzt und dadurch bewirkt, daß der Unterhalt oder die Erziehung des Unterhaltsberechtigten gefährdet wird oder ohne Hilfe von anderer Seite gefährdet wäre, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten zu bestrafen. Seine Unterhaltspflicht verletzt insbesondere auch, wer es unterläßt, einem Erwerb nachzugehen, der ihm die Erfüllung dieser Pflicht ermöglichen würde.
(2) Ist der Täter rückfällig (§ 39) oder hat die Tat die Verwahrlosung oder eine beträchtliche Schädigung der Gesundheit oder der körperlichen oder geistigen Entwicklung des Unterhaltsberechtigten zur Folge, so ist der Täter mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren, hat die Tat aber den Tod des Unterhaltsberechtigten zur Folge, mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren zu bestrafen. Also rechtliche Handhabe gibt es schon nur man muß es schon dann auch anwenden. Jeder ist verpflichtet zum Kindesunterhalt, da gibt es normaler weise keine Ausreden. Das JA kann da nicht viel machen, oder wollen vielleicht auch nicht. Gleich Strafantgrag stellen und dann passiert auch was.PMD
 
Es gibt immer solche und solche Fälle. Auf jeden Fall bin ich der Meinung, dass Mann die Melkkuh der Nation ist. Frau und Kind/er müssen den gewohnten Lebensstandard finanziert bekommen und der Mann dümpelt irgendwo am Existenzminimum, obwohl er den ganzen Tag malochen geht. Wieso steht dem Mann nicht auch der gleiche gewohnte Lebensstandard zu? Wo ist da die Gerechtigkeit?

Mein Exmann hatte jahrelang gar keinen Unterhalt gezahlt. Ich habe nie Unterhalt von ihm bekommen und meine Kinder erst nach Jahren, dann aber auch weniger, als ihnen zustand.

Ich habe nichts dagegen unternommen, da ich der Meinung bin Leben und Leben lassen. Mir ging es mit den Kindern nicht schlecht. Die ersten Jahre bekam ich Unterstützung vom Staat, als meine Kiddis 10 und 12 waren, ging ich vollzeit arbeiten.

Es gibt auch Fälle, wo der Mann bis aufs Blut geschröpft wird und Kind/er und Mutter nichts tun müssen.
Bin persönlich nun Zeugin eines solchen Falles.
Das Kind (unehelich) ist 19 Jahre alt und klagt auf Unterhalt. Nur beim Vater, nicht bei der Mutter. Vater kann aus gesundheitlichen Gründen (Herzinfarkt, 12 Stentimplantationen) nicht mehr voll arbeiten. Ebenso, weil er seit einem halben Jahr seinen Sohn, 12 Jahre alt (ehelich) bei sich leben hat und ihn erzieht. Der Richter legt einfach ein fiktives Einkommen fest, welches definitiv nicht vorhanden ist und verklagt Vater zur Unterhaltszahlung in einem Rahmen, der jenseits von gut und böse ist, da dem Vater unterstellt wird, die gesundheitlichen Probleme vorzuschieben, um der Unterhaltszahlung zu entkommen. Gleichfalls wird unterstellt, dass der Sohn nun beim Vater lebt, nur um der Unterhaltszahlung zu entkommen. Herzinfarkt, Arztberichte, vor ca. 3 Monaten bewilligter Schwerbeschädigtenausweis mit einem Grad von 30 %, Sorgerechtsstreit, etc. werden einfach als unzureichende Gründe unter den Tisch gekehrt.
Die Mutter, laut Gesetz ebenfalls zur Barunterhaltszahlung verpflichtet, wenn das Kind 18 ist, wird gar nicht aufgefordert, sich um Arbeit zu bemühen. Da reicht die Aussage, dass sie 2 minderjährige Kinder, die an ADS leiden, zu betreuen hat.
Die mittlerweile 19-jährige Tochter braucht auch keinerlei Beweise vorzuweisen, dass und wie sie sich um Arbeit bemüht, um ihren Lebensunterhalt allein zu fianzieren. Da reicht ein Wisch über ein angeblich 1-jähriges unendgeldliches Praktikum.

Es ist so vieles ungerecht.

Ich bin der Meinung, dass eher die Männer die armen Schweine sind und von vielen Frauen als Lebensversicherung missbraucht werden. Mir ist auch aufgefallen, dass, je mehr eine Frau bekommt, sie den Hals nicht voll genug kriegt.

Mir tun die Männer leid.
 
Ich bin mir sicher, es gibt solche und solche.
Manche wollen nicht, andere können nicht.
Was ich auch unfair finde ist, dass der Partner, der geht, quasi kaum noch eine Chance auf ein neues Familienleben mit Kindern hat, denn es bleibt nicht viel übrig vom Lohn; um 2 Familien zu ernähren reicht es selten.
Ich finde Kindesunterhalt super wichtig, aber der Unterhalt für die Verflossene müsste schon gerechter bemessen sein.
 
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