S
Stan
Gast
Unreg meinte:Ich kann mich Mauz nur anschließen.
Auflegen und das Problem ist gelöst.
Stimmt auch und vorher ein wenig auf der Trillerpfeife üben.
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Im Sinne einer respektvollen Forenkultur, werden die Moderatoren künftig noch stärker darauf achten, dass ein freundlicher Umgangston untereinander eingehalten wird. Unpassende Off-Topic Beiträge, Verunglimpfungen oder subtile bzw. direkte Provokationen und Unterstellungen oder abwertende Aussagen gegenüber Nutzern haben hier keinen Platz und werden nicht toleriert.
Unreg meinte:Ich kann mich Mauz nur anschließen.
Auflegen und das Problem ist gelöst.
Hallo Stan,
schau mal hier: lästige Werbeanrufe. Hier findest du vielleicht was du suchst.
truespirit Ich habe auch großen Respekt vor Leuten die einen gering-bezahlten Job annehmen.[/QUOTE meinte:... so wenig verdient man garnicht...!
🙂)
aber die job-satisfaktion-vorstellung muß man auf jeden fall zu hause lassen. und es ist allemal besser, damit ein paar euros zu verdienen, als vom "vater" staat arbeitslosengeld zu kassieren. was ist denn schlimmer? zu wissen, dass man ohne ende arbeitslose mitfinanziert oder einfach mal kurz "danke - kein interesse" zu sagen und aufzulegen, aber zu wissen, dass da jemand ernsthaftes geld verdient?
und trillerpfeifen machen eh keinen sinn, da zu hohe und zu laute töne in den telefonanlagen eines call-centers automatisch gekappt werden.
außerdem: bei dem erfolg, den callcenter deutschlandweit haben, kann sich ja jeder selbst mal ausrechnen, wieviele menschen wohl gerne am telefon geschäfte abschließen, damit sich es für alle lohnt.
wer nicht gestört werden will, soll einfach nicht ans telefon gehen, wenn das essen auf dem tisch steht oder den anrufbeantworter anschalten...
Domsirene meinte:Jedem, der hier die Leute vom Callcenter verarscht empfehle ich mal selbst dort zu arbeiten. Es ist absolute Schwerstarbeit, total erfolgsabhängig, dh. du wirst gnadenlos zusammengestaucht wenn du deine Quote nicht bringst. Für die Adressen kann der Mitarbeiter nix, die gibt der Auftraggeber vor, manchmal total sinnlose Sachen, wo abzusehen ist, dass man dort wirklich nix an den Mann bringt. Eine Produktschulung ist so gut wie nie da, oder keine Zeit, die Mitarbeiter haben ein best. Pensum abzutelefonieren. Ich selbst habe mal unter absoluten Luxusrahmenbedingungen sowas gemacht für ein Edelprodukt, wenn der Verdienst stimmt, macht es Spass, aber für einen Stundenlohn von 5,00 Euro sieht das anders aus, wenn du einer 87 jährigen Oma einen Fitnessclubkurs andrehen sollst.... .
http://www.bmj.de/enid/2bf49e1f4f0efd73845ab8fbb0393e20,401f6b6d6f6465092d09093a09636f6e5f6964092d0934373032/Pressestelle/Pressemitteilungen_58.htmlSchärfere Maßnahmen gegen unerwünschte Telefonwerbung
Berlin, 12. September 2007
Bundesministerin Zypries hat heute einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Bekämpfung der unerlaubten Telefonwerbung angekündigt.
„Unerwünschte Telefonwerbung hat sich zu einem flächendeckenden Problem entwickelt: Nach jüngsten Umfragen fühlen sich 86 Prozent der Bevölkerung durch unlautere Werbeanrufe belästigt, 64 Prozent der Befragten wurden in den letzten Monaten ohne Einwilligung von einem Unternehmen angerufen. Dem Angerufenen bleibt der Ärger über die Belästigung, und immer wieder kommt es zu Auseinandersetzungen über vermeintlich am Telefon abgeschlossene Verträge“, sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries. „Wir werden es den Verbraucherinnen und Verbrauchern erleichtern, sich von Verträgen zu lösen, die sie am Telefon abgeschlossen haben. Unseriöse Firmen, die sich über das bestehende Verbot hinwegsetzen, müssen künftig damit rechnen, mit empfindlichen Bußgeldern belegt zu werden. Um der schwarzen Schafe der Branche besser habhaft zu werden, darf außerdem bei Werbeanrufen künftig die Rufnummer nicht mehr unterdrückt werden. Bei Verstößen drohen ebenfalls Bußgelder“, so Zypries weiter.
Telefonwerbung gegenüber Verbrauchern ohne deren Einwilligung ist schon nach geltendem Recht ausdrücklich verboten. Sie stellt eine unzumutbare Belästigung nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb dar (§ 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG). Wer diesem Verbot zuwider handelt, kann unter anderem von Mitbewerbern oder von Organisationen wie zum Beispiel den Verbraucherschutzverbänden auf Unterlassung in Anspruch genommen werden. Außerdem besteht ein Anspruch auf Schadensersatz, wenn der Anrufer fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt hat. Bei vorsätzlichem Handeln sieht das UWG einen Anspruch auf Gewinnabschöpfung vor.
Unseriöse Firmen setzen sich aber zu Lasten der Verbraucherinnen und Verbraucher immer wieder über dieses Verbot hinweg und die Durchsetzung des geltenden Rechts stößt in der Praxis auf Schwierigkeiten. „Wir werden dagegen mit einem Maßnahmepaket vorgehen und so schnell wie möglich einen Gesetzentwurf vorlegen“, so die Ministerin.
Im Einzelnen ist vorgesehen:
* Verbraucherinnen und Verbraucher bekommen mehr Möglichkeiten, Verträge zu widerrufen, die sie am Telefon abgeschlossen haben. Verträge über die Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierten sowie über Wett- und Lotteriedienstleistungen können künftig wie andere Verträge, die Verbraucher im Wege des sogenannten Fernabsatzes über das Telefon geschlossen haben, widerrufen werden. Unerlaubte Telefonwerbung wird besonders häufig bei den genannten Waren und Dienstleistungen genutzt, um Verbraucher zu einem Vertragsabschluss zu bewegen. Bislang gibt es hier kein Widerrufsrecht (§ 312d Abs. 4 BGB). Diese Ausnahmen sollen für telefonisch geschlossene Verträge beseitigt werden, so dass die Verbraucher auch solche Verträge widerrufen können. Es wird für das Widerrufsrecht des Verbrauchers nicht darauf ankommen, ob der Werbeanruf unerlaubt war. Die geplante Regelung ermöglicht es dem Verbraucher, an dem Vertrag festzuhalten, wenn er dies möchte.
Durch den fristgerechten Widerruf ist der Verbraucher an seine Vertragserklärung nicht mehr gebunden, braucht den Vertrag also nicht zu erfüllen. Die Widerrufsfrist beträgt abhängig von den Umständen des Einzelfalles zwei Wochen oder einen Monat und beginnt nicht, bevor der Verbraucher eine Belehrung über sein Widerrufsrecht in Textform erhalten hat.
* Verstöße gegen das bestehende Verbot der unerlaubten Telefonwerbung in § 7 Abs. 2 UWG werden künftig mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro geahndet werden können. Außerdem wird im Gesetz klargestellt, dass ein Werbeanruf nur zulässig ist, wenn der Angerufene dem Anrufer gegenüber vorher ausdrücklich erklärt hat, Werbeanrufe erhalten zu wollen. So wird verhindert, dass sich Anrufer auf Zustimmungserklärungen berufen, die der Verbraucher in einem anderen Zusammenhang oder nachträglich erteilt hat.
* Bei Werbeanrufen gegenüber Verbrauchern darf der Anrufer künftig seine Rufnummer nicht mehr unterdrücken, um seine Identität zu verschleiern. Viele unerwünschte Werbeanrufe werden nicht verfolgt, weil sich nicht feststellen lässt, wer angerufen hat. Denn die Unternehmen machen in der Regel von der Möglichkeit Gebrauch, ihre Rufnummer zu unterdrücken. Ein entsprechendes Verbot soll im Telekommunikationsgesetz (TKG) vorgesehen werden. Bei Verstößen gegen das Verbot der Rufnummernunterdrückung droht ebenfalls ein Bußgeld ...
Bundesministerin Zypries hat heute einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Bekämpfung der unerlaubten Telefonwerbung angekündigt.
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