... gehört dir das Haus auch? Oder nur deinem Mann?
Sehr interessante Frage....
Finde das auch eine sehr vorsintflutliche Aufteilung des Besitzes....
Aber: nehmen wir einmal an, nur der Ehemann steht im Grundbuch und war bereits zur Eheschließung Eigentümer...
Tönt nach einer Ehe, die bereits länger als zwei Jahrzehnte anhält, da erwachsener Sohn und bei so konservativen Ansprüchen war man bereits vor Geburt des Kindes verheiratet....
Im Scheidungsfall hätte die Gattin - sofern keine Gütertrennung vereinbart wurde - beim automatischen Modell 'Anspruch auf Zugewinnausgleich'.
Bedeutet: Dem werten Gatten gehört das, was das Haus mit Grundstück zum Zeitpunkt der Eheschließung 'wert war'. Jede Wertsteigerung durch Erweiterung, Modernisierung oder Erhöhung Bodenwert, etc. seit Eheschließung vor mehr als 20 Jahren gehört hälftig der Ehefrau.