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Vom Kampfhund gebissen und wohl länger AU, was sagen?

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Persöhnlich zum Betrieb/AG gehen und dort sieht er ja auch die Verletzung am Arm dann bzw den Verband/Schiene und dann kann man ggf auch klären ob du ggf vermindert oder gar nicht in nächster Zeit dadurch arbeiten kannst.
Das ist Blödsinn. Die Arbeits(un)fähigkeit beurteilt die behandelnde ärztliche Fachkraft und niemand anderes.

Betrieb und AG haben keinerlei Anspruch auf Einzelheiten zur Erkrankung.
 
Die Frage ist ja eher ob DEIN AG dafür verständnis hat. Ich würde an deiner Stelle die Wahrheit sagen und bereitschaft zeigen: Persöhnlich zum Betrieb/AG gehen und dort sieht er ja auch die Verletzung am Arm dann bzw den Verband/Schiene und dann kann man ggf auch klären ob du ggf vermindert oder gar nicht in nächster Zeit dadurch arbeiten kannst
Genauso agiert man, wenn einem sowas während der Probezeit passiert.
 
Ich verstehe deine Sorge ehrlich gesagt nicht so ganz unter den gegebenen Umständen.

Es gibt sicherlich Krankheiten/Symptome, wo man abwägen kann, ob man nicht doch arbeiten geht.

In deinem Falle stellt sich, wenn ich das richtig verstanden habe, die Frage aber nicht....oder doch?

Zu Arbeitgebern: Sicherlich ist das Hinterfragen, ob der Arbeitnehmer tatsächlich krank ist, bei Unfällen o. ä. unwahrscheinlicher, als wenn beispielsweise gehäuft Krankmeldungen an einzelnen Tagen vor oder nach dem Wochenende kommen.
 
Das ist Blödsinn. Die Arbeits(un)fähigkeit beurteilt die behandelnde ärztliche Fachkraft und niemand anderes.

Betrieb und AG haben keinerlei Anspruch auf Einzelheiten zur Erkrankung.

Im Grunde richtig aber die Seite der ärzlichen Fachkraft kennen wir hier nicht, und wenn man mit dieser Person das Gespräch nicht sucht kann diese es auch nicht einschätzen. Wenn der TE vorher mit sein Chef und den möglichkeiten auf der Arbeit redet die man ggf ausüben könnte kann man das mit der ärztlichen Fachkraft bereden und schauen was möglich ist.

Eine ärztliche Fachausbildung macht diese Menschen nicht zu Göttern und sie können nicht wissen wo in welchen Beruf genau welche Belastungen vorliegen. Darum KANN ein Arzt/Ärztin ja auch eine Person gesundschreiben mit Vorraussetzungen. Das sollte der TE aber mit dieser Person bereden und nicht mit uns. Am Ende habe ich einen möglichen Weg aufgezeigt, da kann jeder selbst Entscheiden ob das etwas ist oder nicht
 
Eine Kündigung in der Probezeit ist in der Regel für beide Seite mit einer Frist von 14 Tagen möglich, sofern nicht anders vereinbart. Sie bedarf keiner Angabe von Gründen. Das sollte man immer im Hinterkopf behalten. Was nun moralisch richtig oder falsch ist, das muss jeder selbst wissen.
 
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