Niceguy
Aktives Mitglied
Eltern und Kinder sind untereinander unterhaltspflichtig. Mehr aber auch nicht. Dafür brauchst du keinen Anwalt, das ist allgemein bekannt. So könntest du theoretisch anteilig an den Pflegekosten beteiligt werden, wenn deine Eltern das nicht selbst finanzieren können und keine entsprechenden Immobilien vorhanden sind, die veräussert werden können. Erstmal sind also die Eltern selbst finanziell für ihre Pflege zuständig, und dann die Kinder, womöglich enteilig und jenseits ihres Selbstbehaltes.
Selbst wenn sie dich enterben sollten, dann steht dir immerhin dein Pflichtteil zu. Das wird dir erst bei groben Pflichtverstössen verwehrt wie z.B. Mordversuchen etc. Pillepalle wie verschrobene Moralvorstellungen gehören nicht dazu.
Vielleicht beruhigen sie sich wieder. Meine Eltern wollten z.B. niemals in die Hände ihrer Kinder geraten. Da war wohl schlechtes Gewissen am Werke...
Selbst wenn sie dich enterben sollten, dann steht dir immerhin dein Pflichtteil zu. Das wird dir erst bei groben Pflichtverstössen verwehrt wie z.B. Mordversuchen etc. Pillepalle wie verschrobene Moralvorstellungen gehören nicht dazu.
Vielleicht beruhigen sie sich wieder. Meine Eltern wollten z.B. niemals in die Hände ihrer Kinder geraten. Da war wohl schlechtes Gewissen am Werke...