hasilein75
Mitglied
Nö! Man kann höchstens seinen Vertragspartner um Kulanz bitten!Wenn du vom Vertrag zurücktreten willst, hast du 14 Tage Zeit.
Bei Haustürgeschäften gibt es kein 14 tägiges Widerrufsrecht! Das gibt es nur bei Verrägen die nach dem Fernabsatzgeschäft (also via Internet oder am Telefon) geschlossen werden!Aber Du kannst diese Verträge ja innerhalb von 14 Tagen widerrufen.
Beim VF Vertrag scheint ja alles ok zu sein - selbiges gilt aber analog für den Vertrag mit dem Energieversorger! Kündigen kann man frühestens zum Ende der Mindestvertragslaufzeit!Kündige den Vodafone-Vertrag mit der Begründung du wurdest überrumpelt.