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Gehälter im öffentlichen Dienst

Lalawelt

Mitglied
Hallo zusammen,

ist das tatsächlich so das man nicht sein Gehalt verhandelt kann?
Habe ein Vorstellungsgespräch und da stand in deren Präsentation, dass es nur nach Berufserfahrung und Zusatzqualifikation also nach ermessen der Personalers geht.
Später könnte man Beamter werden, wobei ich auch da irritiert war von der Eingruppierung. Gut, Sozialabgaben fallen da zumindest weg.
Aber erstmal musste ich sowieso mit dem Tarif-Gehalt leben und das bereitet mir etwas Sorgen.
Was sind eure Erfahrungen?
 
Hallo,
ja, das stimmt! Du kannst dein Gehalt nicht verhandeln, denn deiner Stelle ist eine bestimmte Gehaltsgruppe (z.B. E9) zugewiesen. Die Gehaltsstufe wird anhand deiner anerkennungsfähigen Berufserfahrung vom Landesamt für Besoldung festgesetzt. Bewirbst du dich auf eine Stelle als Aushilfslehrkraft, wäre z.B. eine Arbeit als Dozen_t (M/W/D) bei der Schülerhilfe anrechnungsfähig. Eine Arbeit als Bürokraft hingegen nicht.

Also kein Verhandlungsspielraum!

Welches Eingangsamt wäre im Falle einer Verbeamtung für dich vorgesehen?

LG,
SFX
 
Hallo zusammen,

ist das tatsächlich so das man nicht sein Gehalt verhandelt kann?
Ja
Habe ein Vorstellungsgespräch
Du hast nach eigenen Erfahrungen gefragt:
Manchmal werden die Stellen bereits vergeben, bevor die offiziellen Vorstellungsgespräche der Form halber absolviert werden.

Habe ich selbst erlebt, als ich in einem Flur saß und auf mein Gespräch gewartet hatte, als man die vorherige Bewerberin herzlich verabschiedet hatte (man war per du).

Positiver Nebeneffekt war, dass man mich nach einigen Wochen kontaktiert hatte, weil eine andere Stelle frei geworden war, zunächst befristet.

Ich war nicht lange dort - ich war nur freie Wirtschaft gewohnt.....öffentlicher Dienst war nicht meins.
 
Da Tarifvertrag besteht gibt es nichts zu verhandeln.
Natürlich, wo du einsteigst.
Also Eingruppierung ist halt E 13 und da ist auch ehrlich gesagt die letzte Stufe schon ein Geld-Verlust für mich. Aber wenn die so Spiele treiben, dass war nämlich bei meiner Schwester, dass sie plötzlich nur teilweise Berufserfahrung angerechnet haben. Begründung sie sind aus der Industrie. Außerdem habe ich erst durch die jetzt zugeschickte Präsentation gelesen, dass man nach dem man bestanden hat, trotzdem 2,5 Jahre im Tarif bleiben muss. In der Stellenanzeige stand nur, dass man nach bestehen in E14 kommt und dann abwarten muss bis die nächste Stelle zur Verbeamtung frei wird.
Also nicht 2,5-3 Jahre sondern 5 +Jahre. Und dann noch Geld-Verlust. Ist es den wenigstens wirklich stressfreie? Ich will tatsächlich raus, nicht wegen der Arbeit sondern wegen meinen Vorgesetzten. Interner Wechsel hat leider nicht geklappt. Daher der Neustart, aber wie gesagt hatte auch ein Gespräch bei einer anderen Stelle und dann haben die nur das Minimum was für die Stelle angefordert ist Angeboten. Also gehen die wirklich nach Erfahrung und Berufserfahrung oder was für die Stelle benötigt wird?
 
Hallo,
ja, das stimmt! Du kannst dein Gehalt nicht verhandeln, denn deiner Stelle ist eine bestimmte Gehaltsgruppe (z.B. E9) zugewiesen. Die Gehaltsstufe wird anhand deiner anerkennungsfähigen Berufserfahrung vom Landesamt für Besoldung festgesetzt. Bewirbst du dich auf eine Stelle als Aushilfslehrkraft, wäre z.B. eine Arbeit als Dozen_t (M/W/D) bei der Schülerhilfe anrechnungsfähig. Eine Arbeit als Bürokraft hingegen nicht.

Also kein Verhandlungsspielraum!

Welches Eingangsamt wäre im Falle einer Verbeamtung für dich vorgesehen?

LG,
SFX
A13/A14 fand es auch irritierend das sie beides angeben haben. Also das ist erheblich weniger brutto. Lohnt sich das wirklich? Also Sozialabgaben gibt es nicht, aber da müsste ich ja tatsächlich in die PKV, habe ich tatsächlich bisher nicht gemacht. Übersehe ich etwas? Lohnt sich das langfristig tatsächlich?
 
aber da müsste ich ja tatsächlich in die PKV
Nicht zwingend.
Man kann sich auch in der GKV freiwillig gesetzlich versichern, dann zahlt man Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeitrag (das machen ein paar meiner verbeamteten Kollegen).
In ein paar Bundesländern, z.B. Hamburg, hat man die Wahl zwischen Beihilfe oder Zahlung des AG-Beitrags durch den Dienstherrn. Die Wahl des AG-Beitrags ist dann aber verbindlich und ein Wechsel in die Beihilfe nicht möglich.
 
Nicht zwingend.
Man kann sich auch in der GKV freiwillig gesetzlich versichern, dann zahlt man Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeitrag (das machen ein paar meiner verbeamteten Kollegen).
In ein paar Bundesländern, z.B. Hamburg, hat man die Wahl zwischen Beihilfe oder Zahlung des AG-Beitrags durch den Dienstherrn. Die Wahl des AG-Beitrags ist dann aber verbindlich und ein Wechsel in die Beihilfe nicht möglich.
Ok, d.h. man sollte es sich gut überlegen. Beide Anteile zu bezahlen macht für mich tatsächlich kein Sinn, dann habe ich ja noch weniger zum Leben.
Den Schritt selber fanden sie aber gut?
 

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