Hallo Mürbeteig,
ist ja witzig, dass du genau zu dem Zeitpunkt hier wieder rein schaust, zu dem ich mich wieder an dich erinnerte. 😁 Ich hoffe deine Intervall-Therapie stabilisiert dich. Ich habe vor einigen Jahren ebenfalls Intervall-Therapie gemacht. Mir hat es damals gut getan, auch wenn natürlich die Erkrankung nicht heilt.
So wie mir scheint, ist dein Problem, dass du nicht in die RV eingezahlt hast, und sie dir deshalb auch keine EU bescheinigen können. Ist das richtig? Das läuft bei anderen von daher einfacher.
Dennoch bist du ja schon seit 10 Jahren EU, wie du schreibst. Das würde ich mir versuchen ärztlich, neben deinen Intervalltherapie-Arztberichten bescheinigen lassen. Meine Psychiaterin attestierte mir dies z. B. schon lange vor meiner Berentung.
Damit würde ich zum VA gehen und (so wie
@logig schreibt):
1. einen Überprüfungsantrag (§ 44 SGB X) und
gleichzeitig zur Sicherheit
2. einen Neuantrag stellen.
3. bei Ablehnung oder sogar schon parallel erfragen, wie es mit deinem Rehaplan ausschaut und sie deiner Auffassung nach ihren Aufgaben zu deinen Lasten nicht nachkommen...
Also das Amt ins Handeln bringen.
Vielleicht kannst du ja kurz mit der Anwältin*in klären, wie sie vorgehen möchte, und dann schon selbst aktiv werden - z. B. den Antrag formlos mit der Erklärung stellen, die Begründung erfolgt über deine neue Anwält*in, so dass das Amt noch diesen Monat den Antrag erhält? Dann würde der November bereits zählen...
Überdies wäre es gut, du würdest schon mal Zeugnisse, Ausbildungsnachweise etc heraussuchen. Die wirst du zum Nachweis über deinen angestrebten Beruf benötigen und somit für deine Einstufung in eine Besoldungsklasse.
Ich hoffe, wir können dich motivieren und Mut machen. Es lohnt sich!
Sei gegrüßt ,
Höhnchen