Hatte die TE bereits erklärt, Daoga.
Der Bruder handelt mit Immobilien bzw. vermietet Immobilien. Ist aber offenbar seit einigen Jahren in finanziellen Schwierigkeiten.
Er hat einen Kredit über 180.000 € aufgenommen und mit Einverständnis der Eltern deren Haus als Sicherheit angegeben und die Bank hat die entsprechende Grundschuld für seinen Kredit eintragen lassen. Damit ist der Bruder Kreditnehmer und Vertragspartner der Bank, die Sicherheit ist allerdings das Eigentum der Eltern.
Als Verwendungszweck des Kredits hat der Bruder notwendige Investitionsmaßnahmen in seine von ihm vermieteten Immobilien angegeben. Wofür er das Geld tatsächlich verwendet hat, ist unklar,
Ich gehe davon aus, daß seine eigenen Immobilien bereits belastet sind, so daß er darauf keinen Kredit mehr aufnehmen konnte und nur den Ausweg sah, das unbelastete Eigenheim seiner Eltern als Sicherheit anzugeben. Und die Eltern haben sich leider ohne weiteres Mißtrauen und ohne Überprüfung seiner Zahlungsfähigkeit dazu bereit erklärt. Und jetzt ist halt der nicht mehr bediente Kredit an die Grundschuld des Elternhauses gekoppelt.
Die Eltern haben eine kleine Pension, könnten weder den Kredit noch bei Verlust des Hauses Miete zahlen für eine angemessene Wohnung. Daher der Gedanke des Bruders, die Schwester solle den Kredit übernehmen und er würde dafür auf seinen Erbteil verzichten. Problem: Es ist gar nicht klar, ob zum Zeitpunkt eines zukünftigen Erbfalls überhaupt noch ein Erbe vorhanden wäre, d.h. der Verzicht aufs Erbteil überhaupt positive Auswirkungen für die TE hätte.