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Was will das Jobcenter von mir?

Ich vermute, es hat jemand aus der Bedarfsgemeinschaft einen Antrag beim Jobcenter gestellt.
Der lag bisher auf Eis, weil andere Leistungen vorrangig waren und die geforderten Unterlagen vom Antragsteller danach beim Jobcenter logischerweise nicht mehr eingereicht wurden.

Dann haben die beim Jobcenter eine Vermögenabfrage oder ähnliches gemacht.
Denn die fragen sich schon wie ein potentieller Leistungsempfänger die Zeit über die Runden kam.
Dabei haben sie das Vermögen festgestellt.

Ich würde dort anrufen oder hin schreiben und die Sache klären.
 
Vermutlich glaubt das Jobcenter, dass du immer noch Teul dieser früheren BG bist. Dann würde der Brief nämlich Sinn ergeben. Und zwar dann, wenn deine Rente befristet gewährt wurde. Nach Ablauf der Frist wird der Anspruch dieser anderen Person in der BG neu berechnet, und offenbar erhöht das den Anspruch dieser Person.

Sie haben jedenfalls festgestellt, dass du Rente beziehst und irgendwas auf dem Konto hast. Kläre das mit denen, denn es ist unwahrscheinlich, dass sie dich grundlos anschreiben. Du hast ja nichts zu befürchten, aber du musst es klären. Sonst bekommst du immer neue Post von denen.
 
Vermögen muß man aufbrauchen. Da bei einer BG auch eine Kontoprüfung erfolgt, haben die evtl. Unregelmäßigkeiten festgestellt. Wenn Du Geldeingang durch irgendeinen ebay Verkauf oder sonstwas auf dem Auszug hast, dann wars das. Dann mußt Du das angeben, nachtragen, das persönliche Gespräch suchen, sonst ist die Zahlung ruckzuck eingestellt vermute ich mal. Ich würde gar nicht antworten, sondern erstmal die Kontoauszüge seit Antragstellung durchgehen, alles markieren und einen Termin ersuchen, wo man vorbereitet hingeht. Auch alle anderen der BG müssen alles offenlegen.
 
Sie haben jedenfalls festgestellt, dass du Rente beziehst und irgendwas auf dem Konto hast. Kläre das mit denen, denn es ist unwahrscheinlich, dass sie dich grundlos anschreiben. Du hast ja nichts zu befürchten, aber du musst es klären. Sonst bekommst du immer neue Post von denen.
genau so.
viell. haben die einen Systemfehler, aber melde dich dort.
 
Ich würde erst mal einen Brief schreiben mit dem Inhalt, den du hier schon erwähnt hast. Falls dann wieder ein Schreiben kommt, würde ich damit zum Sozialverband. Einfach so tun, als wäre kein Brief gekommen, halte ich nicht für gut. Beim Sozialverband ist man mit solchen Fragen immer richtig. Und sie können auch für dich den Brief ans Jobcenter schreiben - das bringt manchmal mehr, als wenn man sich selber rumstreitet.
 
Ich würde erst mal einen Brief schreiben mit dem Inhalt, den du hier schon erwähnt hast. Falls dann wieder ein Schreiben kommt, würde ich damit zum Sozialverband. Einfach so tun, als wäre kein Brief gekommen, halte ich nicht für gut. Beim Sozialverband ist man mit solchen Fragen immer richtig. Und sie können auch für dich den Brief ans Jobcenter schreiben - das bringt manchmal mehr, als wenn man sich selber rumstreitet.
Unsinn, die TE muss hin und die Sache vor Ort klären. Alles andere ist Kontraproduktiv und somit vertane Zeit. Sie kann hier den Thread natürlich auch noch weiterführen ohne tätig zu werden, das steht ihr frei.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich würde erst mal einen Brief schreiben mit dem Inhalt, den du hier schon erwähnt hast. Falls dann wieder ein Schreiben kommt, würde ich damit zum Sozialverband. Einfach so tun, als wäre kein Brief gekommen, halte ich nicht für gut. Beim Sozialverband ist man mit solchen Fragen immer richtig. Und sie können auch für dich den Brief ans Jobcenter schreiben - das bringt manchmal mehr, als wenn man sich selber rumstreitet.

Warum sollte sie all das unternehmen,
zumal eine Beratung beim Sozialverband nur mit Mitgliedschaft möglich ist und sie doch gar keine Leistungen vom Jobcenter bekommen hat.

Am besten klärt sie das am Montag direkt mit dem Jobcenter, damit ist sicher alles geregelt.
 
Auch keinen Sinn macht, dass der Brief an mich ging obwohl ich in unserer früheren Bedarfsgemeinschaft aufgrund meiner vollen EM-Rente sowieso nie Leistungsempfänger vom Jobcenter war.
Ich spekuliere mal wild mit. Das widerspricht sich. Wenn du in einer Bedarfsgemeinschaft warst, hast du/ihr irgendwelche sozialen Leistungen bezogen.

Seit wann bist du in EM-Rente? Wovon hast du während der Klärung der Erwerbsminderung gelebt?
Wenn du die EM-Rente rückwirkend bewilligt bekommen hast, kann es sein, dass Erstattungsansprüche (ALG1, Krankengeld, etc.) geltend gemacht werden sollen.

Ich bin gespannt, was du berichtest.
 
Ich spekuliere mal wild mit. Das widerspricht sich. Wenn du in einer Bedarfsgemeinschaft warst, hast du/ihr irgendwelche sozialen Leistungen bezogen.

Seit wann bist du in EM-Rente? Wovon hast du während der Klärung der Erwerbsminderung gelebt?
Wenn du die EM-Rente rückwirkend bewilligt bekommen hast, kann es sein, dass Erstattungsansprüche (ALG1, Krankengeld, etc.) geltend gemacht werden sollen.

Ich bin gespannt, was du berichtest.

Das wird so sein.
 

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