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Durfte die obhutsstelle das?

Da hab' ich andere Erfahrungen gemacht.

Ach ja, und das ist nichtmal eine regionale Finesse...wir sind ja beide Berlinerinnen!

Meine Tochter war exakt 18 Jahre und 2 Monate, da schlug sie selbst erstmals beim JA auf. Weil sie muslimische Hausfrau und Mutter werden wollte und das irgendwie vom Staat finanziert werden sollte.
Interessant. Ich habe ja viel mit Jugendlichen zu tun und das war immer die größte Hürde. Sobald sie volljährig waren beim Erstkontakt, hat das Jugendamt sie an andere Stellen verwiesen. Sozialpsychiatrischer Dienst und so.

Es sei denn, junge Volljährige waren schwanger, dann ging das wieder wegen des ungeborenen Kindes.
 
Sobald sie volljährig waren beim Erstkontakt, hat das Jugendamt sie an andere Stellen verwiesen. Sozialpsychiatrischer Dienst und so.
Ja, ist leider so. Seit 2021 steht im Paragraph 41 SGB 8 (Hilfe für Junge Volljährige) aber ausdrücklich, daß Hilfe auch mehrfach hintereinander in Anspruch genommen werden kann. Undvzwar mindestens bis zum 21. Lebensjahr.

Und damit es auch der letzte begreift, gibt es seit 2021 auch den Paragraph 41a. Der sagt, daß das Jugendamt selbst für begrenzte Zeit nach dem 18. Lebensjahr eine Nachbetreuung anbieten muss, falls gewünscht. Die Hilfe für Junge Volljährige ist also keine Nachbetreuung, sondern eine eigene Hilfeform.
 
Auch ist es komisch das weglaufen nicht als Kindeswohl gefährdung eingeschätzt wird
Doch, sie werden das ganz sicher so einschätzen. Aber was sollen sie tun? Der richtige Weg wäre, sie dort aufzusuchen wo sie gerade ist und zu schauen, was sie braucht und will. Ein ambulanter Helfer kann so etwas tun.

Aber vielleicht will deine Tochter keine Hilfe, dann wird alles schwierig. Selbst wenn sie eingesperrt werden dürfte, hat das für 3 Monate keinen Sinn.
 
Seit 2021 steht im Paragraph 41 SGB 8 (Hilfe für Junge Volljährige) aber ausdrücklich, daß Hilfe auch mehrfach hintereinander in Anspruch genommen werden kann. Undvzwar mindestens bis zum 21. Lebensjahr.
Meine Erfahrungen mit dem JA bei volljährigen Personen sind inzwischen knapp 18 Jahre her, da kann sich natürlich Verschiedenes verändert haben.

Aber der springende Punkt war wohl hier, dass meine Tochter selbst Hilfe für ihren Auszug aus dem Elternhaus gesucht hat und angebotene Maßnahmen nicht verweigert hat.

Die Weigerung ist bei einer volljährigen Person ja zunächst mal ernst zu nehmen, sofern keine Gefahr für Leib und Leben für sich selbst oder andere besteht.
Und drei Monate vor der Volljährigkeit passiert gegen den Willen eben nicht mehr sonderlich viel.
 
Zuletzt bearbeitet:
So lange sie sich nicht derart selbstgefährdet, dass man sie in die Psychiatrie zwangseinweisen kann, so lange funktioniert das nicht. Und auch dort kann man sie allenfalls medikamentös von der Palme holen. Wenn sie danach immer noch nicht mitarbeitet, ist dann auch zu Ende.

Man kann niemanden zwingen.
Warum kann man jugendliche dann in die Schule zwingen oder Umgang mit dem Vater zu haben auch wenn sie nicht wollen
 
Ja, ist leider so. Seit 2021 steht im Paragraph 41 SGB 8 (Hilfe für Junge Volljährige) aber ausdrücklich, daß Hilfe auch mehrfach hintereinander in Anspruch genommen werden kann. Undvzwar mindestens bis zum 21. Lebensjahr.

Und damit es auch der letzte begreift, gibt es seit 2021 auch den Paragraph 41a. Der sagt, daß das Jugendamt selbst für begrenzte Zeit nach dem 18. Lebensjahr eine Nachbetreuung anbieten muss, falls gewünscht. Die Hilfe für Junge Volljährige ist also keine Nachbetreuung, sondern eine eigene Hilfeform.
Sie ist aber noch nicht erwachsen
 
Das Problem ist, dass deine Tochter bald volljährig wird. Da gibt es keine Möglichkeit, wenn sie nicht mitmachen will.
Es gibt also keinen Kontakt zum Vater?
 
Das Problem ist, dass deine Tochter bald volljährig wird. Da gibt es keine Möglichkeit, wenn sie nicht mitmachen will.
Es gibt also keinen Kontakt zum Vater?
Nein sie kennt den nicht, angeblich kommt sie in verschiedenen obhutstellen unter ,habe mit einer Freundin meiner Tochter Kontakt die auch Probleme hat sie wird gesucht.Müssen die obhutsstellen nicht die Polizei anrufen wenn sie da ankommen jugendliche ,das ist komisch das da nichts ist.Mich hat sie blockiert in Handy.
 

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H3rzwetter Durfte Tochter eben im KH abholen Familie 133

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