den Grabstein des Verstorbenen unstossen, auf sein Grab urinieren
Das wäre dann wohl eher § 168 StGB,
Störung der Totenruhe - noch ein Paragraph, der die Würde Verstorbener schützt.
Es geht um private Trauer und Anstand, nicht mehr. Die politischen und sonstigen Ansichten des Verstorbenen sind nicht geschützt
Nee - die Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener gehört ja zu den Ehrdelikten, dementsprechend gelten die entsprechenden Grundsätze dafür. Auch in Bezug auf politische und sonstige Ansichten des Verstorbenen können selbstverständlich ehrverletzende Äußerungen erfolgen.
Im deutschen Recht haben Prominente manchmal eine Sonderstellung. Sie müssen hinnehmen, daß über ihr Privatleben berichtet wird
In Deutschland wäre er eine öffentliche Person, und man würde sagen, dass die Angehörigen das hinnehmen müssen, weil es Presseklatsch ist.
Was über (tote) Prominente gesagt werden darf, hat auch seine Grenzen.
Während ich Herrn Müller verunglimpfe wenn ich sage, dass seine Frau sich über dessen Tod vermutlich freut, sieht das bei Charly Kirk anders aus.
Hmmm - das glaube ich wiederum nicht, denn gerade bei so einer Bemerkung ist ja nun nicht bei einer prominenten Person generell ein stärkeres öffentliches Interesse anzunehmen.
Ich will hier jetzt aber gar nicht weiter diskutieren, welche Aussagen und Handlungen konkret strafbar sind und welche nicht. Darauf kam es mir bei der Erwähnung des § 189 StGB nicht an. Ich wollte damit vielmehr verdeutlichen, dass in unserer Gesellschaft die persönliche Ehre und Menschenwürde ein ausgesprochen hohes Schutzgut darstellt. Und das gilt eben auch über den Tod hinaus.
Warum ist das nicht so einfach
Weil immer alle Umstände jedes Einzelfalls individuell berücksichtigt und verschiedene Interessen gegeneinander abgewogen werden müssen.
wo hast du etwas dazu geschrieben?
Hier im Gesellschaftsbereich.
Wieso forderst du mich überhaupt dazu auf mich zu informieren, wenn du dann aber gar nichts mehr dazu schreiben magst?
Es war keine Aufforderung, sondern eine Anregung - für den Fall, dass du Interesse daran hast. Wenn nicht, dann lass es halt. Aber wie du darauf kommst, dass
ich dir diese Informationen jetzt liefern sollte, erschließt sich mir nun wirklich nicht.
Soll ich jetzt lachen? Meine Frage war Ernst gemeint, deine Antwort wohl leider nicht.
Irritierend genug, dass du die Frage tatsächlich ernst gemeint hast. Was hattest du denn für eine Antwort erwartet?
Und alles was bei den alten Römern üblich war sollte es heute noch sein?
Lege mir doch bitte nicht solche unzutreffenden Aussagen in den Mund.
Wir drehen uns wieder um den Punkt - den du ja leider nicht diskutieren möchtest - welche der im Zusammenhang mit Charlie Kirk von Kritiker/innen gebrauchten Zuschreibungen tatsächlich eine Verunglimpfung darstellen.
Ich finde die Frage viel wichtiger, welche Aussagen über eine kürzlich verstorbene nahestehende Person einem selbst wehtun würden. Und all diese Aussagen, die man als Angehöriger in so einer Situation nicht hören möchte, verkneift man sich dann tunlichst auch in Bezug auf andere Personen.
Das ist schon alles. Eigentlich ganz einfach.