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Kein Geld im Monat?

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Gast

Gast
Hallo.

Vorgestern war Obergerichtsvollzieher bei meinem Vater, wo ich wohne. Ich war aber bei der Arbeit.
Zu meiner Person zu sagen ist, dass ich 20 Jahre alt bin und in der Ausbildung bin. Kindergeld bekomme ich, da mein Vater es auf mich abgetreten hat. Von meiner mickrigen Ausbildungsvergütung und dem Kindergeld muss ich alles von bezahlen...Autoreparaturen, Schulden abzahlen, Internet, Sprit, Versicherungen, Essen und Trinken und was man sonst noch zum Leben braucht.
Ich war dann heute beim dem Gerichtsvollzieher und er meinte, er würde 1000€ bekommen, wegen meiner alten Versicherung und einem I-Net-Anbieter. Aber wie eine so hohe Summe zusammenkommt ist mir fraglich :/
Jedenfalls meinte der Mann zu mir, dass ich mein ganzes Geld jeden Monat abgeben soll. Ich musste dann noch ne Eidestaatliche Versicherung abgeben, die ich schonmal gemacht habe :/
Ich habe ihm geklärt, dass ich doch noch etwas zum Leben haben muss, aber das wäre ihm egal, ich solle das ganze Geld abgeben!
Das geht doch nicht wirklich oder?
Soll ich hungern und meine Ausbildung schmeißen?
Es gibt doch son Existenzminimum? Wie hoch ist das? Wie viel € kann er von mir verlangen?
Außerdem meinte er, dass schon einige "Haftbefehle" gegen mich vorliegen 🙁
Ich bin echt fix und fertig...

Außerdem stand mal in einem Brief von einem Rechtsanwalt, dass ich in der Schufa wäre und daraufhin habe ich da angerufen und dann meinten die nur, dass ich das nicht bin und dass die nur wollen, dass ich endlich bezahle. Aber einige Sachen kann ich mir auch nicht erklären. Mein Vater hat auch mal sehr hohe Rechnungen erhalten, wegen Pornonummer und so. Aber das war er nicht :/ Dann hat er die Nummern sperren lassen und meinte es kommt von meinem DSL. Dann musste ich mir eine eigene Leitung freischalten lassen und auch ich habe diese Rechnungen bekommen 🙁
Jetzt wurde der Anschluss wieder gekündigt...

Echt ahhhhh.. 🙁
 
Hallo!
In der BRD gibt es Gesetze und an die muss sich auch ein Gerichtsvollzieher halten.
Vorher sollte er sich erstmal ausweisen.
Ansonsten kann ich dem Vorredner nur zustimmen.

Schreib mal mehr darüber.
Da vorab sonst viel mehr nicht zu sagen wäre.

Gruß
Frank
 
Hallo Franky,

also erstmal zu deiner Frage nach dem Freibetrag: 936 € ist für einen Alleinstehenden die Pfändungsgrenze. Darunter DARF nicht gepfändet werden. In extremen Fällen kann man eine Anhebundg der Grenze beim zuständigen Amtsgericht beantragen.
Zweitens: Eine Eidesstattliche Versicherung ist für drei Jahre gültig, danach muss sie neu abgelegt werden, wenn noch Schulden offen sind.
Drittens: Die vom Gerichtsvollzieher angesprochenen Haftbefehle werden erlassen, wenn du einem Termin zur Abgabe der Eisestattlichen Versicherung nicht nachkommst, sie werden aber nicht vollstreckt. Du brauchst also keine Angst haben, dass man dich bei der nächsten Verkehrskontrolle mitnimmt! Wenn du die EV abgegeben hat sind diese auch nichtig.
Viertens: Bitte such dringend eine Schuldnerberatung auf und versuche dich über sie mit deinen Gläubigern zu einigen. Oftmals erreichen diese dass man nur einen Teil der Summe zahlen muss.
Achte darauf, dass es eine seriöse Beratungsstelle ist, die berichtigt ist eine außergerichtliche Einigung mit deinen Gläubigern zu finden. Da gibts viele schwarze Schafe, die die Leute nur abzocken wollen.

Ich hoffe, ich konnte helfen und wünsch dir alles Gute.

Lexi
 
Hallo,

die Pfändungsfreigrenzen für einen ledigen betragen knapp 1000 Euro.
Hier können sie die Tabellen einsehen:
http://www.bmj.bund.de/enid/Publikationen/Pfaendungsfreigrenzen_bu.html

Deshalb ist es Quatsch, dass Sie Ihr ganzes Geld abgeben müssen. ausserdem kann die eidesstatliche Versicherung ganz nützlich sein und auch Vorteile bringen, denn dann haben sie zumindest für drei Jahre einmal mehr Ruhe vor Ihren Gläubigern...und ausserdem können sie dann wunderschöne Vergleiche mit denen machen...oder über eine Insolvenz nachdenken.

Haftbefehle bekommt man nicht wegen Schulden, das ist auch Blödsinn. Sie müssen nur der EV nachkommen wenn es verlangt wird mehr nicht.

Wenn Sie in der Schufa sind ist das auch nicht weiter schlimm und nicht tragisch..lassen Sie sich bitte nicht verrückt machen und einschüchtern.

Sie sollten sich einen kompetenten Berater suchen der von der Sache was versteht. Aber passen Sie auf und wählen sie gut aus, denn viele nennen sich Berater oder gar Schuldenregulierer und Schuldenberater haben aber von "Tuten und Blasen" keine Ahnung...sind zwar gefördert und/oder finanziert aber was hilft das wenn man dadurch noch tiefer in den Schlamassel reinkommt...

viel Glück und Erfolg
mfg
volker
 
Haftbefehle bekommt man nicht wegen Schulden, das ist auch Blödsinn.

Volker sind Sie sicher?

Hatte heute eine etwas verstörte Frau am Tel, die meinte, dass ihr Mann 48 Tage Strafe absitzen bekommen hätte und die Polizei ihn deswegen gestern abgeholt habe.
Usrsache sei der Umzug von hessen zu uns gewesen, deshalb wäre er nicht zur Verhandlung wegen Warenkreditbetruges (Forderung ca. 7000,-) gegangen.
Urteil = zahlen oder erstzweise Haft 😕

letzteres soll sich dann gestern zugetragen haben.😱
 
hallo paps,
ja, das ist richtig:
dieser Mann bekam eine Strafe wegen Betrugs mit x Tagessätzen , Ersatzweise Haft.
Danach hat er aber immer noch seinen Schaden (7.000,-) wieder gutzumachen, falls er das noch nicht gemacht hat .
D.h. er sitzt nicht die 7.000,- Euro ab, sondern die dafür wegen Betrugs ausgesprochene Strafe.
lg
Standhafter
 
Hallo.

Vorgestern war Obergerichtsvollzieher bei meinem Vater, wo ich wohne. Ich war aber bei der Arbeit.
Zu meiner Person zu sagen ist, dass ich 20 Jahre alt bin und in der Ausbildung bin. Kindergeld bekomme ich, da mein Vater es auf mich abgetreten hat. Von meiner mickrigen Ausbildungsvergütung und dem Kindergeld muss ich alles von bezahlen...Autoreparaturen, Schulden abzahlen, Internet, Sprit, Versicherungen, Essen und Trinken und was man sonst noch zum Leben braucht.
Ich war dann heute beim dem Gerichtsvollzieher und er meinte, er würde 1000€ bekommen, wegen meiner alten Versicherung und einem I-Net-Anbieter. Aber wie eine so hohe Summe zusammenkommt ist mir fraglich :/
Jedenfalls meinte der Mann zu mir, dass ich mein ganzes Geld jeden Monat abgeben soll. Ich musste dann noch ne Eidestaatliche Versicherung abgeben, die ich schonmal gemacht habe :/
Ich habe ihm geklärt, dass ich doch noch etwas zum Leben haben muss, aber das wäre ihm egal, ich solle das ganze Geld abgeben!
Das geht doch nicht wirklich oder?
Soll ich hungern und meine Ausbildung schmeißen?
Es gibt doch son Existenzminimum? Wie hoch ist das? Wie viel € kann er von mir verlangen?
Außerdem meinte er, dass schon einige "Haftbefehle" gegen mich vorliegen 🙁
Ich bin echt fix und fertig...

Außerdem stand mal in einem Brief von einem Rechtsanwalt, dass ich in der Schufa wäre und daraufhin habe ich da angerufen und dann meinten die nur, dass ich das nicht bin und dass die nur wollen, dass ich endlich bezahle. Aber einige Sachen kann ich mir auch nicht erklären. Mein Vater hat auch mal sehr hohe Rechnungen erhalten, wegen Pornonummer und so. Aber das war er nicht :/ Dann hat er die Nummern sperren lassen und meinte es kommt von meinem DSL. Dann musste ich mir eine eigene Leitung freischalten lassen und auch ich habe diese Rechnungen bekommen 🙁
Jetzt wurde der Anschluss wieder gekündigt...

Echt ahhhhh.. 🙁

Hallo Gast,
leider ist da ja einiges zusammengekommen und du hast in den letzten Monaten auch wahrscheinlich deine Post nicht richtig gelesen.

Ich möchte deshalb einmal die Gelegenheit nutzen, einige Dinge hier zu erläutern:

- Dialerprogramme/hohe Telefonrechnungen
Wenn überhöhte Rechnungen der Telefongesellschaft per Einzugsermächtigung nicht bezahlt werden können, weil der Betrag zu hoch ist, dann sollte unbedingt der normale, das ist der an den Telefonprovider zu bezahlende Betrag überwiesen werden. Über den Telefonprovider werden nämlich auch zusätzlich Beträge eingezogen und an andere Gesellschaften abgeführt. Mit der Überweisung des unstrittigen Betrages setzt man an die Telefongesellschaft ein Schreiben auf, das der Restbetrag an die in der Rechnung aufgeführte Gesellschaft als strittig zu behandeln ist. Dies führt dann ev. zu weiteren Maßnahmen dieser Gesellschaft. Der Telefonprovider erhält jedoch seinen Betrag und wird dann auch den Anschluß nicht kündigen !

- Mahnbescheid
Ein vom Gericht zugestellter Mahnbescheid ist erstmal nur eine Forderung. Dieser Forderung muß/kann durch einen Widerspruch entgegen getreten werden. Dazu gibt es Fristen, welche nicht versäumt werden sollen.
D.h. Der Mahnbescheid wird korrekt ausgefüllt und mit dem Widerspruch versehen an das Gericht zurückgesandt. Man kann auch nur gegen Teile eines Mahnbescheides Widerspruch einlegen. Der Widerspruch braucht man nicht zu begründen. Es genügt: Ich lege Widerspruch ein.

- Vollstreckungsbescheid
Nach dem Mahnbescheid und nicht eingelegtem Widerspruch gibt es einen Vollstreckungsbescheid. Dieser wird entweder durch das Gericht oder bereits durch den Gerichtsvollzieher zugestellt. Auch jetzt kann noch Widerspruch eingelegt werden, ebenfalls ohne Begründung. Die Zeit dafür beträgt 14 Tage.

-Was passiert bei Widerspruch
Wird Widerspruch eingelegt, dann hat der Gläubiger das Recht den Rechtsweg zu bestreiten. ER muß dafür die Gerichtskosten vorstrecken/bezahlen.
Die ganze Angelegenheit geht dann an das zuständige Amtsgericht. Der Schuldner erhält vom Gericht die Aufforderung, seinen Widerspruch zu begründen. Erst jetzt muß dieser Widerspruch begründet werden. Und auch jetzt erst muß der Gläubiger seinen Anspruch begründen! Danach fällt das Gericht sein Urteil.

- Haftbefehle
Für Schulden gibt es keine Haftbefehle. Allerdings gibt es Haftbefehle für Taten, bei denen auch wiederum Schulden entstanden sind. Also .z.B. bei Betrug.
Geschuldet wird dann ein Betrag X aus dem Delikt , die Tat selber wird bestraft und ersatzweise für diese Strafe wird eine Haft angeordnet. Strafe gibt es auch, wenn die Termine für die EV abzugeben, schuldhaft versäumt werden.



Schuldner-Sünden
- keinen Widerspruch einlegen
- Panik bei Gerichtspost , diese nicht öffnen bzw. nicht anschauen und lesen
- Fristen verstreichen lassen und sich nicht informieren über die eigenen Rechte
- Rechnungen nicht wenigstens teilzahlen, also Beträge die unstrittig sind nach erfolglosem Abbuchungsversuch des Gesamtbetrages, überweisen !
- schriftliche Stellungnahmen abgeben !

so lieber Gast, jetzt war der Gerichtsvollzieher bei dir.
Alle deine Möglichkeiten, also was da oben aufgeführt ist, sind vorbei. Ob ein Betrag rechtens oder unrechtens war, wird jetzt nicht mehr geklärt. Nochmal zurück geht nur bei wirklichen Gründen: z.B. Frist versäumt, weil 3Monate Auslandstermin etc und dann nur mit Anwalt .

Es geht jetzt also nur noch um das Bezahlen und das wie:
Der GV ist der amtliche Vollstrecker des Gläubigers. Aber :
Mit jedem GV kann man verhandeln. Lege deine Einkommensverhältnisse auf den Tisch und wenn du etwas anbieten kannst, dann tust du das jetzt. Wenn nicht, wird er versuchen, irgendwie an Geld zu kommen. Sein "Hau drauf" ist die EV, weil diese ihn selbst gegenüber dem Gläubiger entlastet: "Schau her, ich habe alles versucht, es war nicht mehr zu machen. "
Die EV wird aber hauptsächlich gemacht, weil die Bankkonten des Schuldners darin offengelegt werden müssen , dann können auch weitere Daumenschrauben angesetzt werden:
- Vollstreckung in das Konto mit ev. nachfolgender Kontokündigung der Bank .
- einfache Maßnahme hierfür ist : "Sofort" nach Abgabe der EV neues Konto auf Guthabenbasis bei anderer Bank eröffnen und die Gehaltsgelder auf dieses neue Konto leiten. Ansonsten gibts halt einige Lauferei wegen des Mindesteinbehaltes.

- Obergerichtsvollzieher
ja, den gibt es auch. Es kann sein, das dieser eingeschaltet wird, wenn Strafen ausgesprochen und diese vollstreckt werden müssen. Also Haftbefehle bzw. Strafen aus Delikten. Falsche Abgaben von EV. da verschweigt z.B. jemand sein Hütte auf Mallorca etc.

lg
Standhafter
 
Ich bin sicher...
wie fast immer😀

Bei NUR Schulden bekommt man sicher keine Haft...Bei Schulden in Verbindung mit Straftat oder Ordnungswidrigkeit kann es vorkommen
..

mfg
volker
Volker sind Sie sicher?

Hatte heute eine etwas verstörte Frau am Tel, die meinte, dass ihr Mann 48 Tage Strafe absitzen bekommen hätte und die Polizei ihn deswegen gestern abgeholt habe.
Usrsache sei der Umzug von hessen zu uns gewesen, deshalb wäre er nicht zur Verhandlung wegen Warenkreditbetruges (Forderung ca. 7000,-) gegangen.
Urteil = zahlen oder erstzweise Haft 😕

letzteres soll sich dann gestern zugetragen haben.😱
 

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